Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven informierte mich heute, dass er beabsichtig Werbung an eine Vielzahl von eBay- und online Händler zu versenden.
Das Werbeschreiben liegt mit vor: zum Anschreiben
Die Sorge der Händler wird wohl zunächst sein, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Herr Gerstel weist jedoch in seinem Anschreiben daraufhin das es sich hierbei um keine Abmahnung handelt.
Zentrale Aussage seiner Werbung ist ein Hinweis auf die Wettbewerbsproblematik mit aktuellen Abmahnungen und dem nötigen Schutzbedürfnis von online Auftritten sowohl per online Shop als auch in eBay.
Auf seiner Seite: www.abmahnung.de bietet er ein Schutzpaket an.
Ich habe kürzlich mit Herrn Gerstel telefoniert und mich mit Ihm über aktuelle Entwicklungen ausgetauscht.
Herr Gerstel ist ja in der Vergangenheit durch seine Tätigkeit auf der Abmahnseite bekannt geworden und hat sich, erfreulicherweise, in der letzten Zeit sehr gut als Partner der Händler positioniert. Das finde ich gut, denn so kann nun die Händlerschaft von der enormen Expertise auf der “anderen Seite der Medaille” profitierten. Denn wer könnte besser die Kniffs & Tricks der Abmahnseite kennen, als ein Rechtsanwalt der sich dort “seine Sporen verdient hat”.
Auch zukünftig werde ich über Werbemaßnahen von Rechtsanwälten berichten. Anwaltliche Vielfallt ist wichtig und nützlich für die große Anzahl an online Händlern.