Wer bis jetzt gedacht hat den Verkäuferschutz gibt es nicht, der hat sich getäuscht. Gestern Abend erreichte mich die E-Mail einer Käufer-Kundin von eBay mit folgendem Inhalt:
Hallo Herr Steier,
ich habe mal was neues von der Ebay-Abteilung für absolut unverständliche Entscheidungen.
Ich bin ein fleissiger Ebay-Nutzer, und habe in den letzten Jahren sicherlich 2000+ Artikel gekauft, weil ich davon über einen gewissen Prozentsatz heraus als Mangelhaft oder nicht geliefert gemeldet habe, wurde jetzt mein Konto DAUERHAFT vom Handel ausgeschlossen, da ich ja ein schlechter Käufer bin.
Was ist denn das für eine Logik !!
MFG
C. XXXXXXXnPS. Wenn sie einen Internetanwalt wissen der sich so einer sache gerne mal nannimmt wäre ich gerne für einen Tip dankbar
Beachtenswert ist der Text des eBay-Kundensupport:
Selbstverständlich habe ich den Sachverhalt noch einmal genau für Sie geprüft.
Warum wurde Ihr eBay-Konto vom Handel bei eBay ausgeschlossen?
Laut unseren Aufzeichnungen haben Sie in den letzten 12 Monaten 782 Artikel gekauft und für 191 dieser Transaktionen einen Käuferschutzfall wegen nicht erhaltener Artikel und von der Beschreibung abweichender Artikel eröffnet. Das entspricht rund 24% Prozent Ihrer Transaktionen für diesen Zeitraum.
Wir haben in Ihrem Fall einen schweren Verstoß gegen §4 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen unseren Grundsatz zu angemessenen Käuferverhalten festgestellt.
Darin haben wir festgelegt, welche Verhaltensweisen wir von eBay-Käufern nicht dulden.
Verkäufer werden von uns explizit dazu aufgefordert, unangemessenes Verhalten von Käufern zu melden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Maßnahme auf Grund einer Meldung erfolgte – vielmehr haben wir selbst Vorkehrungen getroffen, um unangemessenes Kaufverhalten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Warum haben wir diesen Grundsatz?
Unser erklärtes Ziel ist es, dass das Einkaufen bei eBay sicher ist und Spaß macht.
In diesem Sinne halten wir Verkäufer bei eBay dazu an, äußerst hohe Standards beim Kundenservice zu erfüllen. Unsere Erwartungen an unsere Verkäufer sind in unserem Grundsatz zum professionellen Handeln auf eBay festgeschrieben. Wir ziehen Verkäufer zur Rechenschaft, wenn Käufer ein Problem mit einem gekauften Artikel melden. Dies kann zu erheblichen Nachteilen und vor allem zu vermeidbaren Kosten für den Verkäufer führen.
Aus diesem Grund möchten wir auch Verkäufer vor unangemessenem und unfairem Verhalten von Käufern schützen.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft vom Handel ausgeschlossen, weshalb Ihnen jegliche weitere Nutzung unserer Systeme untersagt ist. Das bedeutet, dass Sie die Sperrung weder durch Neuanmeldung, noch durch die Nutzung unseres Marktplatzes über bereits bestehende eBay-Konten oder mit Hilfe Dritter umgehen dürfen. Eine Umgehung dieser Sperrung stellt einen Verstoß gegen unseren Grundsatz zum Gebrauch mehrerer eBay-Konten , sowie gegen §4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Ich möchte Ihnen abschließend noch einmal versichern, dass wir alle Fälle sehr genau und gewissenhaft prüfen. Bevor wir uns zu einer solchen Maßnahme entscheiden, prüfen wir unter anderem die Artikelbeschreibungen Ihrer Käufe, das Bewertungsprofil, geöffnete Käuferschutzfälle, die Kaufhistorie insgesamt, frühere oder anderweitig genutzte eBay-Konten sowie Ihre sonstigen Aktivitäten bei eBay. Ich bitte Sie um Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, Frau XXXXXX.
Mir liegen der Name und das Mitgliedskonto vor, so dass ich die Angaben prüfen konnte.
UPDATE 26.02.2015: Die Käuferkundin hast sich in unserer Facebookgruppe angemeldet und auf meinen, dort geteilten Artikel, reagiert. Es hat sich eine sehr angeregte Diskussion, mit anderen Gruppenmitgliedern, entwickelt.
Meine Meinung:
Zu selten wird öffentlich was eBay denn tatsächlich mit den unzähligen Verkäufermeldungen über unangemessene Käuferkunden macht.
Sehr erfreulich, dass wir hier einen kleinen Einblick erhalten, wie eBay entscheidet und agiert.
Beachtenswert das große Kaufverhalten des Kunden: 782 Artikel in 12 Monaten. Und die Konsequenz mit der eBay seine Grundsätze durchsetzen.
Wer also bisweilen der Meinung war, Käufer zu melden sei sinnlos, wird hier eines Besseren belehrt!
Dieser Fall zeigt, dass es wichtig ist jeden Käuferkunden auch zu melden.