Das ist eine Frage die heute ein Autoteile Händler stellte. Dieser Beitrag wird euch die Herausforderung beantworten und tief in die Materie einsteigen. Lasst uns also eBay in die Luft jagen, denn so explosiv ist die Antwort. 🙂
Wozu zählen Airbag-Bauteile?
Alles was explodieren kann zählt unscharf beschrieben in den Bereich Pyrotechnik. Und diese fällt u.a. unter das Sprengstoffgesetz. In diesem Gesetz gibt es verschiedene Klassifizierungen. Je nach Auslegung werden Airbags den Kategorien P1 oder P2 zugeordnet. Das Land NRW ordnet sie der Kategorie P1 zu.
Das bedeutet grundsätzlich erst einmal, dass für den Umgang eine Erlaubnis und ein Befähigungsschein benötigt wird. Aber es gibt Ausnahmen und die stehen in der 1. Sprengverordnung.
Also: Airbags fallen unter das Sprengstoffgesetz. Und die Handhabung der Bauteile unterliegt besonderen Bestimmungen
Die Ausnahmen sind wichtig
Solche Ausnahmen sind also in der ersten Sprengverordnung geregelt. Und diese besagt, dass die Bestimmungen nicht anzuwenden sind, wenn die Bauteile fest in Fahrzeuge oder Fahrzeugteilen eingebaut sind.
„[…]Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.“, so der § 4 Abs. 4 der 1.SprengV
Also, der Gesetzgeber gibt grünes Licht
Ja, so ist es. „Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen P1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z. B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firmen ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute pyrotechnische Gegenstände dürfen nur an Firmen mit eingeschränkt fachkundigem Personal abgegeben werden, komplette Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen dürfen an andere Firmen abgegeben werden, ohne dass geprüft werden muss, ob fachkundiges Personal vorhanden ist.“, schreibt das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweis: Hierbei ist zu beachten, dass nie ein einzelnes Airbag-Modul, sondern ausschließlich das mit dem Airbag-Modul verbundene Bauteil gemeint ist!
Und wie sieht eBay das?
Der Marktplatz hat hierzu einen Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien formuliert. Unter dem Stichpunkt ‚Pyrotechnik‘ gestattet eBay ausdrücklich den Handel mit den Bauteilen.
Ok, der Handel ist erlaubt. Und wie ist es mit dem Versand?
Das hängt nun vom Versanddienstleister ab. TNT gestattet den Versand, jedoch müsst ihr vorher den Kundenservice kontaktieren. DHL sagt nein und GLS auch. Was sagt DPD und Hermes? DPD winkt auch aus und Hermes mag auch nicht.
Fazit: Der Verkauf bzw. der Handel mit Fahrzeugteilen die Airbags enthalten ist erlaubt. Sowohl vom Gesetzgeber als auch von ebay. Nur der Versand der Bauteile ist mit den bekannten Versendern nicht möglich.
Quellennachweise:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5463
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__4.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechnik
https://de.wikipedia.org/wiki/Explosivstoff
https://www.dpd.com/de/de/support/versandbestimmungen/gefahrgutversand/..
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-nationaler-gefahrgutversand-112016.pdf
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-nationaler-gefahrgutversand-112016.pdf
https://gls-group.eu/DE/de/versand-services/gefahrgut-versand
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12583
https://www.ccr-zkr.org/files/conventions/adn/ADN_2013de.pdf
https://www.myhermes.de/content/pdf/agb_verpackungsrichtlinien.pdf
Viel Spaß beim Lesen der Quellennachweise! 😉
Veraltet, die 1. SprengV enthält den zitierten Text nicht (mehr)!
Danke für den Hinweis.
die Altfahrzeug-Verordnung regelt u.a. den Umgang mit Airbags:
3.2.2.1
Betreiber von Demontagebetrieben müssen nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich
–
die Batterien entnehmen,
–
den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers sachgerecht behandeln und
–
die pyrotechnischen Bauteile durch geschultes Fachpersonal nach Vorgabe der Hersteller entweder demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich machen.
Demnach ist der (gewerbliche) Handel mit gebrauchten Airbags aus Schrottfahrzeugen komplett untersagt. Es wird in dieser Verordnung ausdrücklich die mögliche Wiederverwertung von Gebrauchtteilen
angestrebt, mit Ausnahme der Airbags !
Gut zu wissen, dass alles, was explodieren kann, unscharf beschrieben in den Bereich Pyrotechnik gehört. Mein Neffe mag Feuerwerke. Am Silvester ist er nur dann zufrieden, wenn er genug Feuerwerke geschossen hat.