Wie wird eine existenzbedrohende und komplizierte Marken-Situation mit der richtigen und ökonomisch sinnvollen Strategie gelöst? Welche Optionen hat der Angegriffene in einem komplexen Markenstreit? Anhand des Streits um die Marken WORTFILTER mache ich die Strategie der Verteidigung in diesem sehr komplexen Markenstreit komplett transparent. Unternehmen können anhand dieses Artikels lernen, wie Sie in ähnlichen Situationen handeln können.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Ausgangslage

Ich möchte zunächst klarstellen, dass ich alle in diesem Artikel veröffentlichen Tatsachen mit dem Geschäftsführer meiner Mandantin der Wortfilter.de GmbH abgestimmt habe und diese öffentlich machen darf. Dafür bin ich Mark Steier sehr dankbar. Ich benutze in diesem Artikel die Vornamen, da ich beide Akteure duze.

Mark Steier, der Geschäftsführer der Wortfilter.de GmbH,  rief mich am 6. September 2022 an und berichtete mir von seinem Zerwürfnis mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen. Sie habe ja die Markenrechte an Wortfilter, die älter als seine Firma seien. Heidi hatte angekündigt, dass sie Wortfilter weiterführen werde.  Mark befürchtete nun, dass sie ihm die Tätigkeit unter Wortfilter untersagen könnte. Dies wäre für ihn existenzbedrohend, da dies eine seiner Haupttätigkeiten und Einnahmequellen sei. Also überlegten wir, wie wir dieses Problem am besten lösen könnten.

Erst einmal mussten wir die Rechtspositionen klären. Heidi hatte zwei Marken DE 3020150036234 (Wortmarke Wortfilter, 2015) und DE 3020140700328 (Wort-/Bildmarke Wortfilter, 2014). Es gab noch eine Domain wortfilter.de , die zu diesem Zeitpunkt auf die Wortfilter.de GmbH lief. Die Firma Wortfilter.de GmbH war 2016 gegründet worden.

Wir haben zu dem Zeitpunkt verschiedene Maßnahmen überlegt:

Anschreiben an Heidi mit Angebot zur Einigung: vor einer Eskalation war meine Empfehlung, Heidi anzuschreiben und eine faire Lösung zur Beilegung des Streits anzubieten.

Löschung der Marken von Heidi wegen Verfalls: sie hat die Marken nicht selbst benutzt. Die Marken wurden von der Wortfilter.de GmbH benutzt, an der sie aber nicht beteiligt war. Und sie hat Artikel auf der Plattform wortfilter.de geschrieben. Ich habe diesen Löschungsanträgen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.

Proaktive Abmahnung gegen Heidi: da sie angekündigt hatte, Wortfilter weiterzuführen könnte man aus dem Firmenkennzeichen der Firma oder aus anzumeldenden Marken abmahnen. Diese erhebliche Eskalation hätte das Risiko gehabt, dass sie aus ihren Marken gegen die Webseite wortfilter.de oder die Facebook-Gruppe vorgeht. Dies wollten wir vermeiden. Zudem verdienen an einer Eskalation immer nur sicher die Anwälte.

Schutzschrift: es hätte sein können, dass Heidi eine einstweilige Verfügung gegen Mark erwirkt. Das Risiko habe ich für niedrig erachtet, da sie schon sehr lange von der Tätigkeit der Wortfilter.de GmbH wusste und ein neues auslösendes Ereignis, was die notwendige Dringlichkeit erzeugen könnte, schwer von ihr gezeigt werden könnte.

Anmeldung einer eigenen Marke WORTFITER: bevor Heidi eine weitere Marke WORTFILTER anmelden würde, die sie dann aufgrund der Benutzungsschonfrist 5 Jahre ohne eigene Benutzung durchsetzen könnte, war es sehr wichtig, selbst zeitnah eine eigene Marke anzumelden.

Historie

Mark hat Heidi am 23. November 2022 ein sehr großzügiges Angebot gemacht, dass er ihr die Marken und Domain für 51.000 EUR abkauft und Sie keine weiteren Ansprüche gegen ihn geltend machen soll. Dieses Angebot hat Heidi nicht angenommen. Er hatte ihr damals auch mitgeteilt, dass sie ihre Marken nicht benutzt und die Marken daher löschungsreif sind.

Löschungsreife

Warum hat der das mitgeteilt? Wenn man einer Markeninhaberin mitteilt, dass die Marken wegen Verfalls löschungsreif sind, dann kann die Markeninhaberin die Benutzung der Marken nach dieser Mitteilung nicht mehr wirksam aufnehmen.  Die entsprechenden Löschungsanträge müssen dann aber innerhalb von 4 Monaten gestellt werden.

Wie vorgeschlagen haben wir auch dann eine deutsche Marke WORTFILTER auf die Wortfilter.de GmbH angemeldet.

Löschungsanträge

Vor Stellung der Löschungsanträge habe ich Heidi noch einmal am 9. Februar 2023 gefragt, ob sie das Angebot doch noch annehmen möchte, da ich ansonsten die Löschungsanträge stellen müsste. Ich hatte auch Mediation vorgeschlagen. Da Sie das Angebot nicht annehmen wollte, wurden dann die Löschungsanträge fristgerecht eingereicht.

Parallel hatte Heidi dann angefangen, eine Webseite wortfiter.eu mit entsprechenden Inhalten zu starten und eine entsprechende Facebook Gruppe wortfilter.eu aufzumachen. Dies passierte allerdings vor allem nach Stellung der Löschungsanträge.

Am 22. März 2023 hat Heidi dann eine Unionsmarke angemeldet. Gegen diese Unionsmarke haben wir aus der deutschen Marke und dem älteren Firmenkennzeichen der Wortfilter.de GmH Widerspruch eingelegt.

Domainübertragung

Am 10. April 2023 hat Heidi Mark aufgefordert, die Domain auf sie zu übertragen. Diesem Wunsch ist Mark nicht nachgekommen. Daraufhin hat Heidi Klage eingereicht, mit der sie die Inhaberschaft der Domain erreichen wollte. Diese Klage spielt in den Markenverfahren keine sehr große Rolle und sie hatte schlussendlich auch keinen Erfolg und wurde abgewiesen . Da Heidi aber in den verschiedenen Markenverfahren immer wieder auf die Domain verwiesen hat, erwähne ich dies der Vollständigkeit halber. Sie war laut Gericht zu keinen Zeitpunkt rechtmäßige Inhaberin der Domain wortfilter.de. Heidi wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen. Ich halte die Erfolgsaussichten der Berufung für gering. Zudem erschließt sich mir angesichts der verlorenen Markenverfahren der Sinn der Berufung nicht, da eine Präsenz auf der Domain möglicherweise eine Markenverletzung darstellen könnte.

Widerspruch

Im Mai 2023 hat Heidi aus ihren beiden älteren deutschen Marken gegen die von uns angemeldete deutsche Marke der Wortfilter.de GmbH Widerspruch eingelegt.  In diesem Widerspruchsverfahren haben wir dann die Aussetzung mit Hinweis auf die Löschungsanträge gegen die beiden älteren Marken Wortfilter von Heidi beantragt, der stattgegeben wurde. Auch das Widerspruchsverfahren gegen die Unionsmarke von Heidi wurde entsprechend ausgesetzt.

Unionsmarke Anmeldung

Am 8. Mai 2023 haben wir zudem eine Unionsmarke WORTFILTER für die Wortfilter.de GmbH angemeldet. Dabei haben wir die Priorität der ersten deutschen Markenanmeldung für die Wortfilter.de GmH in Anspruch genommen. Damit hatte diese EU-weite Markenanmeldung den Zeitrang der ersten deutschen Markenanmeldung. Dieser Schachzug hatte den Vorteil, dass die durch Heidi zunächst erworbenen besseren Rechte in der EU (außer in Deutschland) den schlechteren Zeitrang gegenüber der neuen Unionsmarke der Wortfilter.de GmbH hatte. Heidi hatte damit keine besseren Markenrechte in den EU-Ländern außerhalb Deutschlands mehr.

Gegen diese Unionsmarke hat Heidi ebenfalls Widerspruch eingelegt, allerdings die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, so dass die Marke eingetragen wurde.

Im November 2023 hat Heidi dann noch zusätzlich zum Widerspruch einen Antrag auf Löschung wegen sog. Bösgläubigkeit gegen die deutsche Marke der Wortfilter.de GmbH gestellt. Mit diesen Löschungsanträgen kann man Marken löschen lassen, die beispielsweise rein in Behinderungsabsicht angemeldet wurden.

Ausgang der Verfahren

Wie man vielleicht erkennen kann, stehen und fallen die meisten dieser ganzen Verfahren damit,  ob die Löschungsanträge gegen die beiden deutschen Marken von Heidi Erfolg haben oder nicht.  Heidi hatte in den Verfahren vor allem damit argumentiert, dass ihr ja die Domain gehöre und sie daher die Marken benutzt habe. Diese Argumente haben nicht überzeugt.

Das Amt hat den Löschungsanträgen im März 2025 nach 2 Jahren stattgegeben. 

Gegen diese Beschlüsse hatte sich Heidi mit dem Rechtsmittel der sog. Erinnerung gewährt. Da die Beschlüsse aber durch Regierungsdirektoren getroffen worden waren, war dieses Rechtsmittel der Erinnerung eigentlich unzulässig. Zu allem Überfluss hat das DPMA diese Erinnerungen als Beschwerden interpretiert und an das Bundespatentgericht zur Bearbeitung weitergeleitet. Bis das Bundespatentgericht dann festgestellt hat, dass die Gebühren gar nicht eingezahlt worden waren, hat es bis Anfang Dezember gedauert, dass das Bundespatentgericht die „Beschwerden“ als unzulässig verworfen hat. Das DPMA hat dann nochmal bis Anfang Januar gebraucht, um die Löschung der Marken auch im Register zu vermerken. Diese Marken sind nun also rechtskräftig gelöscht.

Marke Wortfilter
(Quelle: Screenshot DPMA.de)

Damit hat sich dann auch der Widerspruch gegen die deutsche Marke der Wortfilter.de GmbH erledigt. Zudem ist dann damit auch der Widerspruch der Wortfilter.de GmbH gegen die Unionsmarke von Heidi voraussichtlich erfolgreich. Damit hat dann auch der Widerspruch der Wortfilter.de GmbH gegen die Unionsmarke von Heidi voraussichtlich Erfolg. Die Aussetzungen dieser Verfahren können nun wieder aufgehoben werden.

Der Löschungsantrag von Heidi gegen die deutsche Marke von Mark wegen sog. Bösgläubigkeit hatte keinen Erfolg. Schließlich hat Mark die Marke ja selbst jahrelang benutzt und man konnte daher nicht davon ausgehen, dass er die Marke allein in Behinderungsabsicht angemeldet hatte.  Der entsprechende Beschluss vom 27.10.2025 war gut begründet. Heidi hat dagegen keine Rechtsmittel eingelegt.

Im Ergebnis wird es dann so aussehen, dass Heidi keine Marken mehr verbleiben und die Wortfilter.de GmbH sowohl eine deutsche Marke als auch eine EU-weite Unionsmarke besitzt.

Weiteres Vorgehen und Fazit

Da Heidi die Webseite Wortfilter.eu und die entsprechende Facebook-Gruppe betrieben hat und sie sich auch mit Mark nach einem erneuten Angebot für eine Einigung nicht einigen wollte, haben wir sie im Oktober 2025 wegen Markenverletzung abgemahnt.  Da sie keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir nun der Wortfilter.de GmbH gerichtliche Schritte empfohlen.

Wir haben immer versucht, eine Eskalation zu vermeiden und Angebote für eine Einigung unterbreitet. Diese Angebote wurden nicht angenommen und im Gegenteil wurde die Situation durch Heidi aus meiner Sicht unnötig maximal eskaliert. Mark musste sehr viel Geld in die Hand nehmen, um sich zu verteidigen und die Wortfilter.de GmbH zu retten.  Nun hat er voraussichtlich alle diese Verfahren gewonnen.

Was kann man aus meiner Sicht aus diesen vielen eng verzahnten Verfahren lernen?

  • Zunächst muss man das Ziel definieren, was erreicht werden soll. In diesem Fall war das Ziel, dass die Wortfilter.de GmbH weiterhin die Community Wortfilter betreiben kann.
  • In komplexen Situationen muss man alle möglichen Folgen von allen geplanten Schritten erfassen und abwägen, welche geplanten Maßnahmen zu welchem Preis auf das Ziel einzahlen.
  • Wie hoch sind die Kosten des Vorgehens? Sind die Maßnahmen ökonomisch sinnvoll? Wenn man in dieser Auseinandersetzung von Anfang an gewusst hätte, dass so viele amtlichen Verfahren entstehen würden, hätte man diese Angelegenheit vielleicht insgesamt günstiger und vor allem voraussichtlich schneller mit einer Klage erledigen können, in der dann viele dieser Aspekte der verschiedenen Verfahren hätten adressiert werden können. Später ist man immer klüger.
  • Eine außergerichtliche Einigung kann für beide Parteien die bessere Wahl sein.
  • Selbst wenn man sich als Partei selbst vertreten kann. Ich empfehle es nicht. Heidi hat sich selbst vertreten. Meiner Einschätzung nach, haben die Emotionen in den Schriftsätzen dazu geführt, dass die Ämter auch deswegen den Argumenten nicht folgen wollten. Eine sachliche Darstellung der Argumente hilft.

Diese sachliche Darstellung des Falls rund um die Marke „Wortfilter“ soll dazu dienen aufzuzeigen, wie man in einer schwierigen Situation den klaren Kopf bewahren und die richtige Strategie zur Erreichung der Ziele wählen kann. Ich wünsche allen Lesern viel Erfolg mit ihren Marken!

Der Autor

Dr. Rolf Claessen  ist seit über 15 Jahren Patentanwalt . Sie finden mehr Informationen über Rolf Claessen auf dieser Webseite , in Wikipedia , auf LinkedIn  oder sehr vielen weiteren Webseiten . In renommierten Medien wie der ZEIT finden sich viele Artikel  von, mit und über Rolf Claessen. Einigen Fernsehzuschauern ist Rolf Claessen auch als Mitglied der Jury in der Fernsehsendung „Wie genial ist das denn?! “ auf Sat.1 bekannt. 

Rolf Claessen ist Equity Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner. Als Patentanwalt  vertritt Rolf Claessen Mandanten vor allem im Patent-, Marken – und Designrecht und betreut seine Mandanten in Belangen und um Patente , Marken und Designs. Dabei wird er von Patentanwaltsfachangestellten  und anderen Mitarbeitern unterstützt. Er führt beispielsweise Patent – Marken- oder Designrecherchen durch und beurteilt dann beispielsweise, ob ältere Marken zu ähnlich sind . Klassische Tätigkeiten sind Markenanmeldungen Patentanmeldungen  oder Designanmeldungen, Lizenzverträge  oder Hilfe bei Patentverletzungsprozessen  oder dabei, wie man Patente umgeht . Er berät Mandanten aber auch bei der Optimierung von Markenportfolios, bei den Benutzungserfordernissen von Marken  oder auch Verkäufer auf Amazon, wenn ihre Listings gesperrt werden .

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