Ab dem 1. Januar 2025 tritt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Dänemark für Verpackungen in Kraft. Dies bedeutet, dass Hersteller die Kosten für das Recycling von Verpackungen übernehmen müssen. Obwohl Dänemark das letzte EU-Land ist, das die Verpackungsrichtlinie einführt, hat es bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen und erwartet einen Entwurf für die gesetzliche Verpackungsverordnung im Jahr 2023.

Wann muss ich aktiv werden?

Aufgepasst! Bereits vor dem 01.01.2025 musst du aktiv werden, wenn du Verpackungen in Dänemark in Verkehr bringst, denn als Inverkehrbringer bist du verpflichtet, dich bis zum 1. Januar 2024 zu registrieren. Das liegt daran, dass du mit dem Inkrafttreten der Verpackungsregulierung im Januar 2025 die Mengen aus dem Vorjahr melden musst. Die Meldung der geplanten Verpackungsmengen für das Jahr 2024 musst du im ersten Quartal 2024 durchführen.

Was sieht das Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung in Dänemark vor?

Das dänische Parlament hat die EPR für Verpackungen und Einwegplastikprodukte gebilligt. Das stellt eine bedeutende Änderung im Finanzierungssystem dar, da die Kosten, die aktuell die Bürger tragen, dann von den Herstellern übernommen werden müssen. Hersteller müssen den Kommunen die Kosten für die Sammlung und Sortierung von Haushaltsabfällen erstatten und sich finanziell an kollektiven Programmen beteiligen, um übermäßige Verpackungen zu reduzieren und die Verwendung von recycelten, wiederverwendbaren oder wiederverwertbaren Verpackungen zu fördern. Das dänische Umweltministerium schätzt, dass etwa 41.000 Unternehmen von der EPR betroffen sein werden. Es werden auch Gebühren für die Entsorgung von Einwegplastikabfällen eingeführt.

Um den Aufwand für kleine Hersteller zu verringern, wurde in der politischen Vereinbarung ein Schwellenwert von 8 Tonnen Verpackungen festgelegt. Hersteller unter diesem Schwellenwert unterliegen weiterhin der Herstellerverantwortung, müssen jedoch weniger Informationen über ihre Verpackungen bereitstellen. Der Schwellenwert wird im Jahr 2027 erneut überprüft.

Wie erfülle ich meine Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung in Dänemark?

Hersteller haben die Möglichkeit, ihre Verantwortung individuell oder kollektiv zu erfüllen, indem sie sich an Verpackungssystemen beteiligen, die die Abfallbewirtschaftung organisieren. Kollektive Systeme müssen alle Arten von Verpackungsmaterialien abdecken und auf nationaler Ebene arbeiten. Das dänische System der Herstellerverantwortung, das derzeit das Herstellerregister für Elektronik- und Batterieabfälle überwacht, wird erweitert, um die Registrierung und Berichterstattung für Verpackungen einzubeziehen.

Warum das Ganze?

Diese politische Vereinbarung betont die Wichtigkeit, denjenigen in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Verpackungsdesign haben, um die Herstellerverantwortung angemessen zu platzieren. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und des Recyclings in Dänemark. Das Ziel dahinter ist also der Ressourcenschutz sowie die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

 

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