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Wieder aktuell: eBay löscht Angebote mit Panzerglas vs. Panzer Glass™

Wieder aktuell: Es gibt von verschiedenen eBay-Händlern die Meldung, dass ihre Angebote gelöscht werden, wenn sie den Begriff “Panzerglas” enthalten. Die Löschung passiert aufgrund eines Verstoßes gegen das eBay-Markenschutzprogramm VeRi. Der Begriff “Panzer Glass” ist als Marke eingetragen.

Das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI)

Das VeRI-Programm unterstützt die Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, durch Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen.

(Quelle: eBay Benachrichtigung an den Seller vom 17. Juni 2018)

Hintergrund des VeRI-Programms

Hintergrund des VeRI-Programms ist, dass es vereinzelt vorkommen kann, dass gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem eBay-Marktplatz verletzt werden. EBay hat größtes Interesse daran, derartige Rechteverletzungen zu unterbinden. Bitte beachten Sie aber, dass nicht eBay, sondern einzig der Anbieter für die Inhalte seiner Angebote verantwortlich ist. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Entfernung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden.

  • VeRI-Teilnehmer können schnell und unkompliziert auf rechteverletzende Angebote hinweisen und deren Entfernung verlangen.
  • Voraussetzung für eine Entfernung ist, dass wir von dem Rechteinhaber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter auf das konkrete Angebot und die konkrete Art der Rechteverletzung aufmerksam gemacht werden.
  • Sollten Sie sich nicht sicher darüber sein, ob nach in Deutschland geltendem Recht tatsächlich die Verletzung eines Schutzrechts vorliegt, empfehlen wir, vor einer VeRI-Mitteilung die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

(Quelle: https://pages.ebay.de/vero/)

Was ist passiert?

Die  Markeninhaberin von Panzer Glass™, die Retail Distribution ApS in 8382 Hinnerup, DK, ist beim eBay VeRI-Programm angemeldet und versucht nun, ihre Rechte zum Schutz der eigenen Marke durchzusetzen. Daher werden eBay-Angebote gelöscht und betroffene Händler erhalten eine Verwarnung. Und diese ist auch durchaus ernst zu nehmen, denn bei weiteren Verstößen sperrt eBay recht schnell die Accounts.

Panzer Glass ist eine geschützte Marke

Panzer Glass™ ist eine beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) eingetragene Marke. Und damit steht der Inhaberin auch ein umfangreicher Markenschutz zu. Augenscheinlich nimmt also das dänische Unternehmen nur seine Rechte wahr und betreibt eine aktive Markenschutz-Strategie. An dieser sollte eigentlich nichts auszusetzen sein, denn Markeninhaber sind verpflichtet, ihre Marke zu verteidigen. Ansonsten kann ihnen diese wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. So weit, so gut. Oder doch nicht?

Wie viele Angebote sind betroffen?

Meine aktuelle eBay-Suche ergab 188.623 Ergebnisse. Ein betroffener Händler berichtete mir vor ein paar Tagen, dass über 200.000 Angebote betroffen seien. Ich kann leider nicht recherchieren, ob die Differenz darauf hindeutet, dass bereits 12.000 Angebote gelöscht wurden. Allerdings haben sich bereits mehrere betroffene Händler bei mir gemeldet.

Panzer Glas oder Panzerglas oder Panzerglass?

Ihr ahnt schon die Herausforderung. Angebote, in denen die geschütze Marke Panzer Glass™ gar nicht verwendet wird, werden trotzdem gelöscht. Die Markeninhaberin meldet also über das VeRI-Programm auch Angebote von Händlern, die ähnliche Begriffe, also “Panzer Glas” oder “Panzerglas”, verwenden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels von der Kölner Kanzlei Lexea bezieht klar Stellung: “Die Marke ist in meinen Augen nicht schutzfähig. Händlern räume ich beste Chancen ein, sich zu wehren. Sie können die Markeninhaberin in Anspruch nehmen.”

Und eBay löscht natürlich die gemeldeten Angebote. Das muss die Plattform auch, um nicht selber in eine Haftungsfalle zu geraten.

Die Black-Friday-Sache nur in Schlimm

Die Geschichte erinnert ein klein wenig an die Problematik, die Onlinehändler mit dem Begriff “Black Friday” hatten. Auch um Panzer Glass™ gibt es eine solch schräge Geschichte. Da bekämpfen sich gerade Schweden, die sich “Panzer” haben schützen lassen, und die Dänen mit ihrem “Panzer Glass”, so Rechtsanwalt Engels.

Das wäre auch alles nicht so schlimm, wenn nicht gerade tausende Händler und über 200.000 Angebote davon betroffen wären. Das ist eine echte Katastrophe! Denn wie sollen die Händler es schaffen, ihre Angebote so schnell zu ändern? Das ist nicht praktikabel. Andererseits droht eine Account-Sperrung. Das IST eine unlösbare Aufgabe.

Achtung: Auch das Wettbewerbsrecht schreit laut HIER

Marken- und Urheberrechts-Anwältin Heidi Kneller-Gronen beleuchtet auch den wettbewerbsrechtlichen Charakter:

“Panzerglas ist laut Definition “eine allgemeinsprachliche Bezeichnung für spezielles Verbund-Sicherheitsglas (VSG), das Schlag-, Beschuss- und Sprengauswirkungen standhalten kann”. Für alle Produkte mit diesen Eigenschaften ist die Marke Panzer Glass rein beschreibend und gemäß § 8 MarkenG nicht eintragungsfähig. Für andere Produkte könnte es durchaus eine mögliche Marke sein. Allerdings dürfte hier ein anderes Eintragungshindernis greifen: Eine Markenbezeichnung darf auch nicht irreführen. Eine Kuh auf Margarine z.B. wäre irreführend, weil eben keine Milch drin ist. Dies dürfte hier auch relevant sein: Es ist irreführend, wenn Folien, die ein Display gegen Schläge schützen soll, als Panzerglass bezeichnet werden, allerdings eben nur Folien sind. Demnach dürfte die Marke auch löschungsreif sein. Eine Löschung ist laut Register bereits auch anhängig.” sagt Heidi Kneller Gronen von der Kanzlei IP-Kneller Köln & Zweibrücken.

Hier geht es weiter zu Part 2: Panzerglas vs. Panzer Glass™ – eBay löscht Angebote – Part 2

Panzerglas vs. Panzer Glass™ – eBay löscht Angebote – Part 2

Bereits am 16. März berichtete ich, dass eBay Angebote wegen eines Verstoßes gegen das Markeschutzprogramm (VeRi) löscht und Händler verwarnt. Betroffen sind Händler, die den Begriff ‘Panzerglas’ in ihren Angeboten verwenden, also die meisten Anbieter von Handy-Schutzfolien.

Ich forderte eBay auf

Damit die Herausforderung aufgelöst werden kann, ist eBay nun mit einer klaren Handlungsanweisung und einem klaren Statement für die Händler in der Pflicht. In meinen Augen ist die Situation für die Händler augenblicklich höchst gefährlich und nicht kalkulierbar. Es wäre großartig, wenn der Marktplatz eine verträgliche Handlungsanweisung formulieren könnte.

Und eBay hat auf meine Bitte reagiert. Der Marktplatz wird weiterhin gemeldete Angebote löschen und Händler verwarnen. So lange, bis die Marke gelöscht ist. Bähm!

Löschungsantrag ist gestellt

Der Widerspruch ist zwar eingelegt, das bedeutet aber leider noch nichts. Sowohl Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen, als auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels bestätigten mir:

Beantragt der Markeninhaber jetzt eine einstweilige Verfügung, dann wird er diese auch von jedem Gericht erhalten. So ist nun einmal die Rechtslage. Daher verstehen wir auch eBays Entscheidung. Wir sehen aber auch, dass das eine bittere Pille für die Händler ist.

Jetzt kann ich mich auf den Kopf stellen und mit den Beinen Hurra schreiben

Es hilft nichts. Das ist die Entscheidung. Und noch viel schlimmer: Sie ist richtig gefällt worden. “Diskutiere nie mit Rechtsanwälten!”, hat mir meine Mama beigebracht. Ach, hätte ich doch mal auf sie gehört. Daher muss ich eingestehen, dass ich mit meiner Ersteinschätzung der Situation schlicht falsch lag. Warum? Ich habe mich von der enormen Anzahl der Angebote, von der Vielzahl an betroffenen Händlern und wegen des “Markenunsinns” blenden lassen.

Hier die Faktenlage

  • “Panzer Glass™” ist eine geschützte Marke.
  • “Panzer Glas” oder “Panzerglas” ist der Marke “Panzer Glass™” ähnlich.
  • EBay ist kein Gericht, sondern hält sich schlicht an das Gesetz.
  • Händler führen die Konsumenten in die Irre, denn niemand versendet auch tatsächlich Panzerglas.

Nur weil alle es falsch machen, ist es noch lange nicht richtig

Das ist meine Erkenntnis. Denn es gibt objektiv keinen Grund, warum eBay hier von seinem Dogma abweichen sollte. Und sind wir mal ehrlich, auch wenn es jetzt viel Arbeit ist, eBay rettet euch vor einer Abmahnung. Und damit meine ich nicht eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Markenrecht.

Ihr werbt alle irreführend mit dem Begriff “Panzerglas”

Oder ganz deutlich: “Ihr verarscht eure Kunden!” Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) spricht hier eine sehr deutliche Sprache:

Händler aufgepasst: Ihr hattet in der Vergangenheit einfach nur Glück, dass euch keiner abgemahnt hat. Hätte euch eBay jetzt nicht in den Hintern getreten, dann wäre wohl demnächst ein Wettbewerber gekommen und hätte das für teuer Geld getan.

Fazit

Natürlich ist der Schutz der Marke “Panzer Glass™” völliger Unsinn, aber  eBay ist kein Gericht und noch viel weniger ein Richter. Und ehrlich, als Markt-Insider hättet ihr sogar die Marke Panzer Glass™ kennen können/sollen. Da die Ähnlichkeit nicht von der Hand zu weisen ist, hätten bei euch alle Warnlampen brennen sollen. Zumal: Es hätte euch auch klar sein müssen, dass ihr nicht mit Panzerglas werben dürft, wenn ihr es nicht liefert.

Also: “Suchen & Ersetzen” was das Zeug hält. Denn glaubt mir: Der erste Wettbewerber, der sich die Mühe der Überarbeitung gemacht hat und bei dem dann alles rechtssicher ist, wird abmahnen, was das Zeug hält.

Panzerglas ist laut Definition eine allgemeinsprachliche Bezeichnung für spezielles Verbund-Sicherheitsglas (VSG), das Schlag-, Beschuss- und Sprengauswirkungen standhalten kann. Dies dürfte hier auch relevant sein: “Es ist irreführend, wenn Folien, die ein Display gegen Schläge schützen soll, als Panzerglas bezeichnet werden, allerdings eben nur Folien sind”, sagt Heidi Kneller Gronen von der Kanzlei IP-Kneller Köln & Zweibrücken.

Und wenn eBay zuckt, brennt die Hütte! Geht nicht leichtfertig mit dem Thema “Verwarnungen durch eBay” um. Sobald ihr 2 oder 3 auf der Uhr habt, ist euer Account in Gefahr. Ihr spielt also mit dem Feuer, wenn ihr nicht zügig tätig werdet und eure Angebote ändert. Denkt bitte auch daran, nicht nur den Titel, sondern auch die Beschreibung und den Rechnungstext zu ändern.