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Amazon bietet der EU-Kommission eine Lösung der wettbewerbsrechtliche Bedenken an

Wie alle wissen, ist Amazon ein datengesteuertes Unternehmen, dessen Einzelhandelsentscheidungen größtenteils von automatisierten Systemen getroffen werden, die sich auf die entsprechenden Daten stützen. Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform. Es betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig verkauft es Produkte auf seiner Plattform als Einzelhändler, der im Wettbewerb mit unabhängigen Verkäufern, sogenannten Marktplatz-Händlern steht. Aufgrund dieser doppelten Position hat Amazon Zugang zu einer Vielzahl von Daten über die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäftsdaten.

Die Vorgeschichte

Vor genau drei Jahren, am 17. Juli 2019 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Amazons Nutzung nicht-öffentlicher Daten von den genannten Marktplatz-Händlern, gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Am 10. November 2020 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie ihre vorläufige Auffassung darlegte, dass Amazon sich nicht auf die Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer stützen sollte, um seine Einzelhandelsentscheidungen zu kalibrieren, da dies den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrt und einen wirksamen Wettbewerb verhindert.

Parallel dazu leitete die Kommission eine weitere Untersuchung ein:

  • Die sogenannte Buy Box, die an prominenter Stelle das Angebot eines einzigen Verkäufers anzeigt und den schnellen Kauf von Produkten durch direktes Anklicken einer Kaufschaltfläche ermöglicht, und
  • Das Prime-Programm, das Kunden gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr Premiumdienste anbietet inkl. bevorzugtem Versand.

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Regeln und Kriterien für die Buy Box und das Prime-Programm Amazons eigenes Einzelhandelsgeschäft sowie Marktplatzverkäufer, die Amazons Logistik- und Lieferdienste nutzen, unangemessen begünstigen. Diese Voreingenommenheit kann anderen Marktplatzverkäufern, ihren unabhängigen Spediteuren, anderen Marktplätzen sowie den Verbrauchern, die möglicherweise nicht die besten Angebote zu sehen bekommen, schaden.


Amazon macht Vorschlag zum Umgang mit Buy-Box und Prime

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, hat Amazon die folgenden Verpflichtungen angeboten:

Daten von Marktplatzverkäufern

  • Amazon verpflichtet sich, keine nicht-öffentlichen Daten, die sich auf die Aktivitäten unabhängiger Verkäufer auf seinem Marktplatz beziehen oder daraus abgeleitet sind, für sein Einzelhandelsgeschäft zu verwenden, das mit diesen Verkäufern konkurriert. Dies würde sowohl für Amazons automatisierte Tools als auch für Mitarbeiter gelten, die die Daten von Amazon Marketplace für die Zwecke von Einzelhandelsentscheidungen nutzen könnten. Die relevanten Daten würden sowohl individuelle als auch aggregierte Daten umfassen, wie z.B. Verkaufsbedingungen, Umsätze, Sendungen, bestandsbezogene Informationen, Daten über Kundenbesuche oder die Leistung der Verkäufer auf der Plattform. Amazon verpflichtet sich, diese Daten nicht für den Verkauf von Markenartikeln und Eigenmarken zu verwenden.

Buy Box
Amazon verpflichtet sich:

  1. alle Verkäufer gleich zu behandeln, wenn es darum geht, ihre Angebote für die Auswahl des Gewinners der Buy Box zu bewerten,
  2. und darüber hinaus dem Gewinner der Buy Box ein zweites konkurrierendes Angebot anzuzeigen, wenn es ein zweites Angebot gibt, das sich hinsichtlich des Preises und/oder der Lieferung ausreichend vom ersten unterscheidet. Beide Angebote enthalten die gleichen beschreibenden Informationen und bieten das gleiche Einkaufserlebnis. Dies wird die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher verbessern.

Prime
Amazon verpflichtet sich:

  1. nicht-diskriminierende Bedingungen und Kriterien für die Qualifizierung von Marktplatzverkäufern und Angeboten für Prime festzulegen,
    den Prime-Verkäufern die Möglichkeit zu geben, jeden Spediteur für ihre Logistik- und Lieferdienste frei zu wählen und die Bedingungen direkt mit dem Spediteur ihrer Wahl auszuhandeln,
    keine Informationen, die sie über Prime über die Bedingungen und Leistungen von Drittunternehmen erhalten haben, für ihre eigenen Logistikdienste zu verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten der Spediteure nicht direkt an die konkurrierenden Logistikdienste von Amazon weitergegeben werden.
  2. Die angebotenen Verpflichtungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf Buy Box und Prime aus, da die italienische Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung vom 30. November 2021 Amazon bereits Abhilfemaßnahmen für den italienischen Markt auferlegt hat.
  3. Die Verpflichtungen würden fünf Jahre lang in Kraft bleiben.
    Ihre Umsetzung würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission regelmäßig Bericht erstatten würde.

EU-Kommission bittet um Stellungnahme zu Amazon Vorschlag

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungszusagen, die Amazon angeboten hat. Ziel ist es, wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von nicht-öffentlichen Daten von Marktplatzverkäufern und einer möglichen Voreingenommenheit bei der Gewährung von Zugang zu Buy Box und Prime auszuräumen.

Die Kommission fordert alle interessierten Parteien auf, sich bis zum 9. September 2022 zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen von Amazon zu äußern.

Der BVOH sammelt die Stellungnahmen

Wir fordern alle Marktplatzhändler auf, uns Ihre Meinung zu den Vorschlägen von Amazon per E-Mail zu schicken. Der BVOH sichtet alle Stellungnahmen und lässt sie in die offizielle Stellungnahme des BVOH an die EU-Kommission einfließen. Es werden keine persönlichen Daten und Namen an die EU-Kommission weitergeleitet.

Pressemitteilung der EU

BVOH – Wer wir sind:

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Komm zu uns, werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein!

Wettbewerberanalyse für den Heimwerker-Tools Sektor

Mit Blick auf das Jahresende und das anstehende Weihnachtsgeschäft 2021 haben wir eine Wettbewerberanalyse durchgeführt um zu betrachten, wie es um die Marktleistung verschiedener Marken im Bereich Heimwerkerwerkzeuge, bzw DIY Tools steht. Wir haben uns hier auf Bewertungen, Rezensionen und das markenspezifische Sentiment auf der Plattform amazon.com fokussiert. Die genutzten Daten wurden von unserem Team mit dem gominga Review Management Tool analysiert und aufbereitet.

Wir haben die Akkubohrer folgender Marken primär anhand ihrer Bewertungen, Rezensionen und der Verbraucherstimmung verglichen:

 

Wettbewerberanalyse – Gesamtbewertungsdurchschn

Die durchschnittliche Bewertung für alle Produkte in der Kategorie „Akkubohrer“ ist 4,77 Sterne für DeWalt. Insgesamt schneiden hier alle Brands hervorragend ab. Nur Metabo ist mit 4,31 Sternen unter dem optimalen Bewertungsdurchschnitt.

Good to know: 4,5 Sterne sind der optimale Durchschnitt auf Amazon.

„Produkte mit 4,5 Sternen verkaufen sich dreimal besser als Produkte mit 5 Sternen“.

Unterhalb von 3,75 Sternen droht oft schon der Ausschluss aus Werbeprogrammen. Hier muss jedoch keine Marke mit Folgen rechnen.

Was die Struktur von Bewertungen aussagen kann

Die Kurve der Gesamtbewertungen alleine kann eine Menge über ein bestimmtes Produkt oder eine Brand aussagen. Es ist möglich, Unstimmigkeiten im Bewertungstrend, Ausbrüche und Verbesserungen zu erkennen. Bei genauerem Hinsehen können Sie zwischen Bewertungen von verifizierten und nicht verifizierten amazon.com-Konten unterscheiden.

Aber was sind verifizierte oder nicht verifizierte Konten überhaupt?

Verifizierte Bewertungen: Der Käufer hat das Produkt bei Amazon erworben, ist verifiziert und kann zum Benutzerkonto zurückverfolgt werden.

Unverifizierte Bewertungen: Käufer bewerten den Artikel, haben ihn aber nicht zwingend bei Amazon gekauft. Sie können den Artikel in einem anderen Online-Shop oder bei einem stationären Händler gekauft haben und müssen ihn nicht unbedingt.

 

Black & Decker und DeWalt in der Wettbewerberanalyse: Vergleich von Kundenfeedback

Die Graphen zeigen die monatliche, durchschnittliche Bewertung von DeWalt im Vergleich zu Black & Decker, unterteilt in allgemeine, verifizierte und nicht verifizierte Bewertungen. In beiden Fällen ist es eindeutig, dass der Durchschnitt der nicht verifizierten Bewertungen geringer ist als der der verifizierten. Das bedeutet, dass ungeprüfte Käufe darauf hindeuten, dass die Verbraucher weniger zufrieden mit dem Produkt sind, das sie abseits von Amazon oder aber überhaupt nicht gekauft haben.

Wenn man DeWalt und Black & Decker miteinander vergleicht wird ersichtlich, dass DeWalt im Durchschnitt deutlich besser bewertet wird als Black & Decker. Das ist deswegen so interessant, da es sich bei beiden Marken um Stanley Black & Decker Brands handelt. Eine Erklärung für dieses Phänomen könnte sein, dass DeWalt einen besseren Kundenservice bietet.

 

Da es sich hier um einen Aussschnitt der vollständigen Analyse handelt, finden Sie hier die umfangreiche Version der Wettbewerberanalyse von gominga.

Wenn Sie mehr über diese Konkurrenzanalyse erfahren möchten, wenn Sie möchten, dass wir einen anderen Markt für Sie untersuchen oder wenn Sie an unserem nützlichen Review Management Tool interessiert sind, stehen wir mit gominga jederzeit gerne für Sie zur Verfügung!

E-Commerce Deutschland Awards

Bewerben Sie sich für die E-Commerce Deutschland Awards

Die E-Commerce Deutschland Awards werden 2021 zum vierten Mal vergeben. Der prestigeträchtige Wettbewerb, der mit einer besonderen Gala zur Präsentation und Auszeichnung der Gewinner verbunden ist, hat sich zu einem wahren Juwel im Veranstaltungskalender des deutschen E-Commerce Marktes entwickelt und sammelt von Jahr zu Jahr immer mehr Einreichungen.

E-Commerce Unternehmen, Dienstleister und Agenturen sind eingeladen, ihren Beitrag in einer von zehn E-Commerce-Kategorien einzureichen. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das einreichende Unternehmen auf dem sehr dynamischen deutschen Markt präsent und aktiv ist, einen Beitrag zum E-Commerce in der Region leistet oder sich durch innovative Lösungen zum Nutzen der gesamten Branche auszeichnet.

Es gibt zehn Kategorien, in denen sich Unternehmen bewerben können:

  • Best Sales Generating Tool (vom Lead zum Kunden)
  • Best Customer Communication Tool
  • Best Solution for International Expansion
  • Best Logistics Solution
  • Best Platform / Shop Software
  • Best Payment Provider
  • Best Analytics / BI Solutions
  • Best Agency
  • Best IT and Infrastructure Solution
  • Best Innovation in E-Commerce

E-Die dritte Ausgabe der Commerce Deutschland Awards (2020) war in Bezug auf Bewerbungen und Statistiken äußerst erfolgreich. Mehr als 350 Unternehmen aus ganz Deutschland entschieden sich für die Einreichung ihres Beitrags und machten es zu einem der größten Rankings für E-Commerce-Unternehmen in Deutschland. Über 10.000 Stimmen wurden abgegeben, um die besten Beiträge zu ermitteln. In der Endrunde haben mehr als 30 E-Commerce-Experten die „Creme de la Creme” unter den Einsendungen ausgewählt und sie auf der prestigeträchtigen Gala am Vorabend der Hauptveranstaltung – der E-Commerce Berlin Expo – ausgezeichnet. In diesem Jahr werden sogar noch mehr Einsendungen und Abstimmungen erwartet, da die Awards im ganzen Land immer mehr an Popularität gewinnen.

Jury

Erwähnenswert ist unsere hervorragende Jury. C-Level-Vertreter von E-Commerce-Giganten und großen Player wie Chiquelle, mytheresa, Facebook Deutschland, Xing, Universal Music, Beiersdorf, Moebel.de oder Mercedes-Benz Cars werden die Top 10 Unternehmen in jeder Kategorie sorgfältig bewerten und schließlich den Gewinner bestimmen.

Nach der Einreichungsfrist werden die Unternehmen aufgefordert, Stimmen der Öffentlichkeit zu sammeln, um ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen. In den vergangenen Jahren wurden die E-Commerce Germany Awards an die Branchenführer wie idealo, Intershop, dotSource, CrossEngage, ProductsUp oder Lengow vergeben.

Einreichungen…

…für die E-Commerce Germany Awards sind bis zum 30. November 2020 möglich.

Reichen Sie Ihre Bewerbung ein unter: https://ecommercegermanyawards.com

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jacob Przybylski: awards@ecommerceberlin.com

Erfahren Sie mehr über die E-Commerce Berlin Expo 2021

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/