One-Stop-Shop ist bereits in aller Munde, doch aufgepasst- ab Juli kommt es auch zu tiefgreifenden Änderungen im Bereich des Zolls! Importsendungen bis 150 € Warenwert sind zollfrei. Bisher musste bis zu einem Wert von 22 Euro auch keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Die Freigrenze entfällt nun ab Juli 2021. Hintergrund ist das Mehrwertsteuerdigitalpaket. Seit Jahren ist der E-Commerce massiv steigend und damit auch die Wettbewerbsverzerrung. Denn tatsächlich war es bis dato so, dass viele nicht in der Europäischen Union ansässige Händler keine Mehrwertsteuer bei Warenimporten gezahlt haben. Diesem Ungleichgewicht im Markt will der Staat nun entgegenwirken. Natürlich auch deshalb, da dem Fiskus so enorme Steuereinnahmen entgangen sind.
Was ändert sich nun bei Warenimporten konkret?
Importe bis zu einem Sachwert von 22 € konnten bisher ohne eine elektronische oder schriftliche Zollanmeldung und ohne Zahlung von Einfuhrabgaben importiert werden. Mit dem Wegfall der Freigrenze entfällt damit auch die Möglichkeit der mündlichen Zollanmeldungen für solche Sendungen. Geschenksendungen von privat an privat bis 45 € Wert, bleiben von dieser Regle ausgenommen.
Da von nun an für Millionen von Kleinsendungen Zollanmeldungen abzugeben sind, wurde eine neue Möglichkeit von Zollanmeldungen geschaffen mit deutlich reduziertem Datensatz. Das Verfahren hierzu heißt ATLAS- IMPOST. Damit soll verhindert werden, dass massenhaft Sendungen ggf. aufgrund zu niedrig angegebener Werte unversteuert in die EU gelangen. Das hierzu notwendige IT-System ist zollseitig jedoch nicht rechtzeitig fertiggestellt worden. Als Releasedatum hat sich der Zoll nun den 15. Januar 2022 gesetzt. Bis dahin wird mit Übergangslösungen gearbeitet. Zollanmeldungen über ATLAS- IMPOST haben vor allem einen sehr viel geringeren Datenkranz. Wichtigste Änderung ist die Tarifierung der Waren mit nur 6 Stellen statt wie sonst 11Stellen.
Was ist mit dem IOSS System nun anders?
Als Alternative für Unternehmen zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer für Warensendungen bis 150 € wurde IOSS geschaffen und eine Sonderregelung der monatlichen Erklärungen, das sogenannte „Special Arrangement“ eingeführt. Die Sonderregelung ist eine Vereinfachung für die Fälle, in denen das IOSS – Verfahren und das Standardverfahren nicht genutzt werden. Bei Nutzung des IOSS Systems wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits in der Rechnung an den Käufer in der EU ausgewiesen. Mehr zu den notwendigen Codierungen in der Zollanmeldung hierzu im Whitepaper. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist das registrierte IOSS Unternehmen.
Hingegen wird bei der Sonderregelung die Einfuhrumsatzsteuer nicht durch den Käufer in der EU geschuldet, sondern von der Person, die die Waren gestellt bzw. anmeldet. Dies werden in der Hauptsache Post- und Kurierdienste sowie Speditionen sein.
Da die Änderungen im Zollbereich umfangreich sind, haben wir hierzu ein Whitepaper mit Bespielrechnungen erstellt und Antworten auf folgende Fragen:
- Was sind die größten Änderungen zum bisherigen Status quo?
- Was ist ATLAS IMPOST und was ändert sich dadurch?
- Kann Dropshipping nach dem 01.07.2021 überhaupt noch funktionieren?
- Was ist nun bei Importen bis zu einem Sachwert von 150 € zu beachten?
- Was ändert sich durch das neue Umsatzsteuersystem aus Zollsicht?
Über diesen Link, kann das Whitepaper kostenfrei bezogen werden.