Amazon verlängert die Rückgabefristen. Das betrifft natürlich auch die jeweiligen Belehrungen an die Händler. Diese müssen angepasst werden. Seller, die Rechtstexte vom Händlerbund verwenden, sollten diese genau prüfen, denn in diesen kann sich ein folgenschwerer und teurer Fehler ›verstecken‹.

Offensichtlich scheint der Händlerbund der Meinung zu sein, dass die erweiterten Rückgabefristen nur für Angebote mit dem Prime-Logo gelten. Das ist falsch, denn Amazon schließt nahezu alle Angebote in die verlängerte Rückgabe ein:

Trotzdem formuliert der Händlerbund seine Rechtstexte so:

(Stand 25. Sep. 2020)

Wer diese nun ungeprüft verwendet, tappt möglicherweise in eine Abmahnfalle. Das kann teuer werden. Und sofern dann ein betroffener Seller eine Unterlassungserklärung abgibt, kann das auch lang wirkende Konsequenzen haben. Z. B. können Vertragsstrafen vom Abmahner bei wiederholten Verstößen gefordert werden. Ein Händler, der diesen Fehler gefunden hat, scheitert an einer Klärung mit dem Rechtstextedienstleister.

Leider ist es nicht das erste Mal, dass der Händlerbund fehlerhafte Rechtstexte an seine Händler ausliefert. In der Vergangenheit fiel der Dienstleister auf, weil er AGB übermittelte, die abgemahnt wurden oder nachgewiesen wurde, dass er ohne Erlaubnis Rechtstexte von einer anderen Kanzlei kopierte.

Erneut zeigt sich das Unternehmen händlerunfreundlich. Schon 2018 berichtete Wortfilter von einem Fall, als ein Händler mit der Haftungsübernahme Herausforderungen mit dem Händlerbund und ihrer Vertragskanzlei ITB hatte.

UPDATE

Auf Grund der Wortfilter Berichterstattung und weiterführender Kommunikation zwischen Händlerbund und Amazon hat der Dienstleister nun endlich seine Rechtstexte angepasst.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/133696-amazon-haendler-erweiterte-ruecknahmegarantie-weihnachtsgeschaeft)