Seit Dezember 2020 hat sich einiges im Umgang mit Abmahnungen geändert. Ihr erhaltet meistens Abmahnungen, die auf dem ›UWG‹ fußen. Nun hat sich der Gesetzgeber einige Dinge ausgedacht, die es beim Abmahnen zu beachten gibt. Leider haben sich viele Rechtsanwälte nicht weitergebildet, sodass viele Abmahnung in der ausgesprochenen Form Erstattungsansprüche begründen. Für euch!

Wenn eine Abmahnung also nicht die Formanforderungen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG) erfüllt und z. B. eine Darlegung des Streitwerts nicht erfolgt, kann der Abmahner nicht seine Abmahnkosten (Aufwendungsersatz) geltend machen. Und er muss obendrauf noch euren eigenen Anwalt bezahlen! Das ergibt sich aus § 13 Abs. 5 Satz 1 UWG. Alles recht freudige Nachrichten … Aber?

Anwälte und die Fortbildung

In der täglichen Praxis zeigt sich allerdings, dass kaum Anwälte diese Gesetztesänderung kennen bzw. sie auch umsetzen. Das bedeutet, es sind wahrscheinlich tausende an Abmahnungen in der Welt, die Unfug sind. Sprich: Ihr müsst tatsächlich keine Kosten bezahlen und habt sogar Anspruch auf Erstattung eurer eigenen Anwaltsgebühren.

»Angesichts des Umstandes, dass das neue Recht erst vor wenigen Monaten in Kraft getreten ist und es praktisch noch keine Rechtsprechung dazu gibt, hätte ich erwartet, dass die formellen Anforderungen aus Gründen der anwaltlichen Vorsorge eher peinlich genau beachtet oder sogar übererfüllt als vernachlässigt werden«, so Rechtanwalt Malte Mörger aus Köln.

Aber wie sieht die Realität aus? Sowohl eure eigenen Anwälte also auch die Anwälte der Abmahner wissen davon nichts und mahnen fehlerhaft ab. Oder ihr werdet von den eigenen Anwälten falsch beraten. Wortfilter liegen 4 Abmahnungen von 2 Kanzleien vor, die mangelhaft sind! Eine Kanzlei rühmt sich sogar mit der Auszeichnungen.

In einem der vorliegenden Fälle ist die betroffene Rechtsanwaltskanzlei aufgefordert, dem Abgemahnten den Betrag in Höhe von 2.584,06 Euro zu erstatten. Da war es wohl mit der Fortbildung nicht so weit her.

Aber was ist, wenn euer eigener Anwalt keine Ahnung hat? Und das kommt häufig vor!

Dann habt ihr zunächst einmal Pech gehabt. Jedoch nur zunächst, denn euer Anwalt haftet für seine Fehler auch dann, wenn er euch nicht vollumfänglich berät. Und dazu gehört halt auch der Hinweis, dass die Abmahnung die euch erreicht hat nicht den Vorschriften entsprach und sich daraus Ansprüche für euch ergeben. Euer Schaden sind dann beide Anwaltskostenrechnungen und ggf. Folgen aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung. Das bedeutet: Ihr bekommt möglicherweise Geld zurück. Viel Geld!

»Auch wir haben beobachtet, dass einige Abmahnungen wegen Formfehlern angreifbar sind. Wir empfehlen Abgemahnten sich zu wehren. Auch gegen den eigenen Anwalt, wenn es nötig ist«, so Dr. Carsten Föhlisch, TrustedShops.

WICHTIG

Wenn ihr Abmahnungen nach dem 1.12.2020 wegen Verstößen gegen das UWG erhalten habt, dann seht euch diese Abmahnungen noch einmal an und prüft (oder lasst durch einen guten Anwalt prüfen) erneut eure Abmahnungen. Die IHK Hannover hat ein Whitepaper für euch zusammengestellt. Das und dieser Artikel ersetzen keinen Anwalt, aber es werden euch wichtige Hinweise gegeben!