Beim Aufbau eurer Firma stellt sich zu Vorderst wohl immer dieselbe Frage: Welche Rechtsform nehme ich denn? Ich möchte euch hier die 4 häufigsten kurz vorstellen und euch ein paar Entscheidungsparameter ans Herz legen.
Schutz des Privatvermögens
Bei mir stand und steht der Schutz des Privatvermögens immer an 1. Stelle. Das bedeutet, für mich kommen nur solche Rechtsformen infrage, die den besten Schutz des Privatvermögens ermöglichen. Das sehe ich heute natürlich nicht anders. Der Sinn einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung -das sind die Limited, die UG und die GmbH – ist es, jedem eurer Geschäftspartner zu erzählen, dass ihr Unternehmer seid, aber ihr eure Firma von eurem Privatvermögen trennen möchtet. Das ist anerkannt, seriös und wird nicht infrage gestellt. Das Schicke bei diesen Gesellschaftsformen ist, dass ihr bei einer Bruchlandung (was ja passieren kann und nicht schlimm ist) nicht eure komplette Existenz verliert, sondern die Haftung auf das Grundkapital beschränkt bleibt.
Es gibt Ausnahmen bei der Haftungsbeschränkung!
Ein paar Einschränkungen gibt es natürlich: Wenn ihr böse Dinge macht, zum Beispiel Urheberrechtsverletzung und ihr seid auch gleichzeitig Geschäftsführer, dann hilft euch natürlich keine Haftungsbeschränkung. Als Geschäftsführer seid ihr dann voll haftbar. Ähnliches gilt auch, wenn ihr gerade klamm seid und eure Gesellschaft in den Seilen hängt. Den Spaß nennt man dann Insolvenzverschleppung und das hat zur Konsequenz, dass ihr mit eurem gesamten Vermögen haftbar seid. Habt ihr also den Eindruck, dass eure Firma schlecht da steht, dann ab zum Steuerberater und informiert euch.
Vorsicht bei Krediten.
Solltet ihr zur Bank rennen um einen Kredit zu beantragen oder aber euch ein fettes Auto zu leasen, dann schreit man recht schnell nach einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das bedeutet nichts anderes, als dass ihr für den Kredit, den Leasingvertrag oder aber auch Lieferantenkredit persönlich mit Haut und Haaren haftet. Das ist aus Sicht des Kreditgebers verständlich. Er möchte natürlich die hundertprozentige Sicherheit. Am liebsten sogar noch mehr. Aber aus eurer Sicht, und nur die solltet ihr in einem solchen Fall auch sehen, ist das schlicht blöde. Denn damit hebelt ihr eure Ursprungsidee, den Schutz des Privatvermögens, aus.
Wenn ihr eine gewisse Größenordnung überschritten habt und gute Zahlen vorzuweisen habt, dann sind die Banken mitunter etwas großzügiger und gewähren euch Kredite, ohne dass ihr selbst bürgen müsst. Ist alles eine Verhandlungssache.
Eine Limited?
Eine Limited Company (Ltd.), nach U.K.-Vorbild, ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gleicht in etwa der deutschen GmbH. Es gibt aber verschiedene Formen innerhalb der Limited. Einen gut erklärenden Artikel findet ihr auf Wikipedia. Die Gründung einer solchen Firma ist in der Regel sehr einfach und auch sehr schnell durchzuführen. Ein weiterer Vorteil ist das enorm niedrige Stammkapital. Eine Ltd. Lässt sich bereits ab 1 £ gründen.
Die Gründung einer Limited war, bis zur Änderung des deutschen GmbH-Gesetzes, häufig zu beobachten. Insbesondere wenn schnell und kostengünstig eine Gesellschaft mit Schutz des Privatvermögens gegründet werden sollte. Mittlerweile werden eher Unternehmergesellschaften (UG) gegründet.
Nachteilig ist das verschiedene Reports an das britische Handelsregister gegeben werden müssen. Wenn ihr das nicht sauber angeht, riskiert ihr hohe Strafen. Darüber hinaus ist es so, dass ihr eure Unternehmensführung verkompliziert. Im Innenverhältnis gilt britisches Recht und im Außenverhältnis das deutsche. Das kann die Unternehmensführung ziemlich erschweren.
Auch wenn die Limited dazu geeignet ist das Privatvermögen zu schützen, und gefühlt, auch international höher angesehen ist, so bin ich dennoch der Meinung, dass sie mittlerweile aus der Mode gekommen ist. Die UG hat sie einfach abgelöst.
Deshalb UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist nichts anderes als eine kleine GmbH. Mit der Reformierung des GmbH-Gesetzes von 2008, wurde diese Möglichkeit geschaffen. Damit verdrängt die UG die bis dahin genutzte Limited. Ähnlich wie bei einer Limited kann bereits mit 1 € gegründet werden. Die buchhalterischen und organisatorischen Anforderungen sind identisch mit dem großen Bruder, der GmbH. Unterschiedlich ist die Regelung, wie mit dem Jahresüberschuss umgegangen werden muss. Bei einer UG müssen mindestens 25 % des Jahresüberschusses in die Rücklage eingelegt werden. Damit das Stammkapital irgendwann einmal 25.000 € erreicht. Erst dann ist man eine echte GmbH. Aber Achtung: Genau so wie bei den großen Bruder gibt es recht schnell Haftungsrisiken, die auf den Geschäftsführer überspringen können. Und wenn es darum geht, die Bonität einer UG zu bewerten, so schneidet diese in der Regel wesentlich schlechter ab als jede GmbH. Das solltet ihr beachten, wenn ihr Kredite benötigt oder aber ihr von Lieferanten bewertet werdet. Die Gründungskosten belaufen sich auf etwas unterhalb 1000 €.
Dann doch eher eine GmbH?
Die wohl bekannteste Rechtsform ist die GmbH. Sie hat mindestens ein Stammkapital von 25.000 €. Dieses muss bei Gründung mindestens zur Hälfte eingelegt werden. Die andere Hälfte kann erarbeitet werden. Im Gegensatz zur UG ist hier auch eine sogenannte Sacheinlage möglich.
Wie bei der UG erfolgt die Gründung mittels eines Gesellschaftsvertrages, den ihr beim Notar unterzeichnet. Danach leistet ihr die Einzahlung auf das Stammkapital, teilt dieses dem Notar mit und er veranlasst dann die Eintragung in das Handelsregister. In dieser Zeit könnt ihr natürlich schon Geschäfte mit der GmbH machen. Sie trägt dann den Namenszusatz “i.G.” (In Gründung).
Buchhalterisch und auch steuerrechtlich ist die GmbH etwas anspruchsvoller. Zum Beispiel müsst ihr bereits von Beginn an bilanzieren. Über den Daumen verursachen diese zusätzlichen organisatorischen Herausforderungen jährlich Mehrkosten in Höhe von ca. 1500 €. Die Gründungskosten der GmbH liegen in etwa bei 1000 €. Etwas billiger ist die Gründung einer UG (siehe oben).
Wer es einfacher möchte, nimmt sich ein Steuerberater und lässt ihn alles organisieren. Ihr müsst dann lediglich einmal beim Notar auftauchen, zur Bank rennen, ein Konto eröffnen und die Einzahlung leisten. Den Kontoauszug sendet ihr dem Steuerberater und dieser schickt ihn schließlich an den Notar. Nach und nach trudeln ein paar Rechnungen und die Eintragungsnachricht vom Handelsregister bei euch ein. Das war’s!
Vielleicht reicht auch eine Einzelfirma?
Hier müsst ihr ausschließlich ein Gewerbe anmelden. Das macht ihr in der Regel beim Ordnungsamt bzw. beim Gewerbeamt eurer zuständigen Gemeinde oder Stadt. Die Anmeldung kostet zwischen 10 und 20 €. Damit seid ihr fertig und habt eure eigene Firma. Der Unterschied zu den Gesellschaftsformen Limited, UG und GmbH ist im wesentlichen der, dass die 3 Gesellschaften juristische Personen darstellen, wohingegen eine Einzelfirma, auch Einzelunternehmen genannt, immer von einer natürlichen Person, also aus Fleisch und Blut, geführt werden muss.
Für das Haftungsrisiko bedeutet es, dass ihr mit allem was ihr habt haftet, sollte euer Projekt in die Hose gehen. Eine Haftungsbeschränkung ist also mit einer Einzelfirma nicht möglich.
Allerdings sind sowohl die steuerlichen wie auch buchhalterischen Anforderungen bei Weitem geringer. Zu Beginn eurer Selbstständigkeit reicht eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Es muss nicht bilanziert werden. Des Weiteren seid ihr auch zunächst nicht veröffentlichungspflichtig.
Ausführlicher sind die 4 Unternehmensformen Limited, UG, GmbH und Einzelunternehmen auf wikipedia.de beschrieben.
Und nu?
Wie schon gesagt: Ich persönlich betrachte den Schutz des Privatvermögens als wichtigstes Kriterium, nach welchem ich eine Unternehmensform auswählen würde. Verfüge ich über ausreichend Mittel, käme für mich die GmbH infrage. Eine Limited halte ich für veraltet. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn ich vor allem auf dem internationalen Markt tätig bin. Die UG ist ideal, wenn anfangs die Mittel fehlen. Haken: Durch den Zusatz UG kolportiere ich das auch deutlich. Das Modell Einzelfirma käme für mich nur dann infrage, wenn ich ein Geschäft Gründe, welches kaum Risiko bedeutet.
Auch wenn die Kapitalgesellschaften einen Schutz des Privatvermögens versprechen, so gibt es doch schon einige Risiken, die ihr immer im Auge haben solltet. Läuft es bei euch schlecht, müsst ihr darauf achten, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen. Ansonsten seid ihr in der Privathaftung (Insolvenzverschleppung). Und immer schön die Sozialabgaben bezahlen! Auch hier haftet ihr privat, denn die vereinnahmt ihr treuhänderisch. Ihr handelt also sofort strafrechtlich relevant, wenn ihr diese nicht abführt.
Nun ein sehr wichtiger Punkt: Verstöße gegen das Urheberrecht. Auch die fallen direkt auf den Geschäftsführer zurück und führen somit zu einer Privathaftung. Und es geht so schnell. Ihr verletzt ja nicht nur das Urheberrecht, weil ihr Bilder stibitzt. Auch dann, wenn ihr gegen Geschmacksmuster, Markenrechte oder Ähnliches Verstoß. Wenn ihr Artikel selber importiert, also Erst-in-Verkehr-Bringer in den europäischen Wirtschaftsraum seid, passiert es sehr oft.
Kapitalgesellschaften haben aber auch noch weitere Vorteile. Ich kann zum Beispiel sehr gut mein Einkommen über Kapitalgesellschaften regulieren. Als Geschäftsführer zahle ich mir ein ganz normales Gehalt. Das macht dann Sinn, wenn ich zum Beispiel in einem hohen Maße meine Gewinne reinvestieren möchte oder aber nach Außen hin geringen Verdienst ausweisen möchte.
Einen allumfassenden und immer gültigen Rat kann ich euch nicht geben. Jeder hat andere Parameter, nach denen er entscheiden möchte und muss. Ihr müsst sie nur kennen. Nicht zuletzt würde ich eine solche Entscheidung aber nie ohne einen Steuerberater treffen wollen.
Allerdings: Wenn ich mit einem kleinen Handelsgeschäft beginne, mich nebenberuflich selbstständig zu machen, dann würde ich zunächst den Weg mit den geringsten Investitionen und dem geringsten organisatorischen Aufwand gehen. Also mit einem Einzelunternehmen. Es spricht nichts dagegen, so einzusteigen. Später kann man jederzeit seine Firma in eine UG oder GmbH umwandeln.
Letztlich ist es doch so:
Jeder Euro, den ihr von eurem Budget in Verwaltung und Organisation steckt, fehlt euch im Nachhinein am Produkt. Also erst einmal mit zugeknöpfter Geldbörse durch die Welt rennen!
Hi Mark,
würdest du für den Vertrieb in den USA aus Deutschland heraus in den USA noch eine Zwischengesellschaft gründen?
… das hängt vom Umfang des Geschäfts ab. Zunächst wurde ich als Chinese Wall ggf eine UG in De einziehen. Sxchau auch einmal hier: https://www.facebook.com/mark.steier.bloggt/videos/687686196015159
Hi Mark,
würdest du für den Vertrieb auf Amazon in den USA noch eine weitere Gesellschaft in den USA empfehlen? Ggf. soll die Marke in den USA später verkauft werden.
Vielen Dank für den Beitrag zu Rechtsformen für Unternehmer. Meine Schwester möchte ein Start-up gründen und sucht Beratung bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht. Gut zu wissen, dass eine Haftungsbeschränkung bei Urheberrechtsverletzung nichts bringt.
Wenn man neu anfängt und gleich im USA FBA Markt starten möchte, welche Rechtsform würdet hier hierbei empfehlen, und welche zusätzlichen Versicherungen?
hey, eine UG oder GmbH. Und zum Thema Versicherung würde ich mich beraten lassen. schaue einmal hier: https://www.wortfilter.de/versicherungen-im-ecommerce-brauch-ich-nicht-wie-dumm-ist-das-denn/