Wenn Amazon-Nutzer ihre Spracheinstellung ändern, passiert die Übersetzung nicht ›on the fly‹, sondern Amazon greift auf eine bereits übersetzte Version eures Listings zurück. Das kann dann gefährlich sein, wenn ihr euer Listing in der Vergangenheit bereits wegen drohender Abmahnung geändert habt.
Was ihr prüfen solltet
In der Desktop-Variante der amazon.de-Startseite seht ihr rechts neben dem Suchschlitz die Spracheinstellungen. Nun ruft ihr euer Listing auf und stellt die Sprache z. B. auf Englisch um. Im folgenden Beispiel erkennt ihr, dass die Listing-Inhalte völlig unterschiedlich sind. In diesem Fall ist die Marke ›Swarovski‹ zum Beispiel in der englischen Version in den Bullets benannt. Das ist nicht wünschenswert, weil das durch den Rechteinhaber abmahnbar ist.
In der originalen Version findet ihr diese Angabe nicht. Da möglicherweise die englische Version als Grundlage für die Übersetzung in weitere Sprachangebote herhält, findet ihr ›Swarovski‹ auch in der türkischen Übersetzung.
Was also ist zu tun?
Tatsächlich solltet ihr diesen Sachverhalt – sofern ihr davon betroffen seid – dem Seller Support melden bzw. einen Fall eröffnen. Bitte überprüft auch die ASINs, bei denen ihr euch ›nur‹ drangehängt habt. Auch hier kann es zu Herausforderungen kommen. Dabei ist es noch nicht einmal entscheidend, ob ihr zukünftig einer Abmahngefahr ausgesetzt seid, sondern es kann auch sein, dass ihr eine Vertragsstrafe verwirkt. Das wird dann richtig teuer.
Leider hat Amazon sich bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags nicht zu dem Sachverhalt geäußert.