Der EuGH urteilte heute, das Amazon für Markenrechtverletzung der Händler haftet (C-148/21 und C-184/21). Und zwar deshalb, weil ein Nutzer nicht unterscheiden kann, ob Amazon oder ein Händler Anbieter sind. Deshalb ist die Markenverletzung auch Amazon zuzuschreiben.
Was war passiert?
Geklagt hat hier ein französischer Schuhdesigner, Christian Louboutin. Und zwar sollen in Anzeigen Markenkennzeichnungen des Designers verwendet worden sein. Der Unternehmer klagte nicht gegen den Händler, sondern sah Amazon in der Pflicht. Er begründete seinen Standpunkt damit, dass Verbraucher nicht in der Lage seien, einfach zu unterschieden, ob nun Amazon oder ein Dritthändler die Anzeige schaltet. Er hob hervor, dass die strittigen Anzeigen vollständig Teil der kommerziellen Kommunikation von Amazon seien.
Und so sieht es der EuGH
Am Ende des Tages müssen die zuständigen Gerichte entscheiden, ob tatsächlich eine Markenrechtverletzung vorliegt. Dabei sei es aber zu beachten, dass Amazon keine Unterschiede zwischen Drittanbieter-Anzeigen und eigenen macht. Zusätzlich werde auf allen Anzeigen auch das Amazon-Logo präsentiert. Ein Verbraucher kann so den Eindruck bekommen, dass Amazon selber die Artikel feilbiete.
Warum ist das Urteil wichtig?
Gerade bei Drittlandhändlern wie z. B. chinesischen Anbietern ist es kaum möglich, unsere europäischen Gesetze wirksam anzuwenden bzw. zu vollziehen. Daher ist es wichtig, dass Betroffenen nun die Möglichkeit eröffnet wird, direkt gegen Amazon vorzugehen. Dadurch kann ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.