Seit seinem Inkrafttreten Anfang 2019 zählt das Verpackungsgesetz (VerpackG) Jahr für Jahr zu den TOP-Abmahngründen im E-Commerce. Auch in 2022 hat es wieder vordere Plätze belegt – nicht zuletzt sicher, weil die Novelle des VerpackG u.a. im Juli letzten Jahres für weitere Stolperstellen gesorgt hat (gerade dann, wenn der Vertrieb über Marktplätze und/oder Fulfillment-Dienstleister erfolgt). Tatsächlich sind von den reihenweisen Abmahnungen aber nicht nur die betroffen, die sich gar nicht um die Erfüllung der Vorgaben kümmern: Vielfach liegt auch trotz (zumindest teilweiser) Erfüllung der Pflichten unangenehme Post im Briefkasten – woran das liegt und vor allem, wie du den Abmahngrund Verpackungegsetz umschiffst, zeigen wir dir jetzt.
Kurzer Recap zum Abgleich: Was muss ich überhaupt tun, um das VerpackG zu erfüllen?
Drei Pflichten sind es, die das VerpackG von den Inverkehrbringern systembeteiligungspflichtiger Verpackungen fordert (du verstehst schon hier nur Bahnhof? Dann starte am besten mit diesem Basic-Guide zum Verpackungsgesetz):
- Registrierungspflicht >> beim Verpackungsregister LUCID
- Systembeteiligungspflicht (auch Lizenzierungspflicht genannt) >> bei einem dualen System
- Datenmeldepflicht >> beim Verpackungsregister LUCID
Sollte dir nun eine dieser Pflichten nur dunkel bekannt vorkommen, könnte das ein erster Hinweis darauf sein, dass Handlungsbedarf besteht und du dringend die noch ausstehenden Pflichten nachholen solltest.
Dein Shop ist zum Beispiel noch gar nicht in LUCID registriert? Oder du hast dich zwar um deine LUCID/EPR-Nummer gekümmert, nach der du von deinem Marktplatz gefragt worden bist, aber von der Lizenzierung deiner Verpackungen war nie die Rede? Das kann wirklich unangenehm werden. Schau daher auch hierzu gerne nochmal im oben verlinkten Basis-Guide vorbei, um dich Schritt für Schritt durch die To Do’s zu navigieren.
Alle drei VerpackG-Pflichten wasserdicht erfüllt: Woran könnte es sonst haken?
Abmahnkanzleien und -vereine: Insbesondere im Onlinehandel sind sie berühmt-berüchtigt. Systematisch werden hier abmahnfähige Aspekte durchkämmt, darunter eben auch das Verpackungsgesetz.
Das ist auch deshalb ein gefundenes Fressen, weil mit dem öffentlich einsehbaren Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister hervorragend Abgleiche angestellt werden können; folgende Funde können dabei als Anlass für das Abmahnschreiben im Briefkasten ausreichen:
- Abmahngrund Verpackungsgesetz, weil der Unternehmensname im Verpackungsregister anderslautend angegeben ist: Ist der Unternehmensname in LUCID korrekt angegeben? Tippfehler, Abkürzungen, falsche oder unvollständige Firmierungen gilt es zu vermeiden.
- Abmahngrund Verpackungsgesetz, weil sich die Unternehmensangaben im Website-Impressum und Verpackungsregister unterscheiden: Der Unternehmensname im Website-Impressum (und wichtig: auch der im Impressum deiner Marktplatz-Shops) und bei LUCID sollten exakt gleichlautend angegeben sein: Wenn das im Impressum angegebene Unternehmen auch dasjenige ist, das systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringt und damit den Vorgaben des VerpackG, sollte es sich so auch 1:1 in LUCID wiederfinden lassen
Was kann im Kontext des Verpackungsgesetzes außer einer Abmahnung passieren?
Neben Abmahnungen sieht das Verpackungsgesetz Vertriebsverbote und Geldbußen bis 200.000 Euro vor, werden die Pflichten gar nicht oder auch nur teilweise nicht erfüllt.
Fazit: Abmahngrund Verpackungsgesetz lässt sich wahrlich vermeiden
Das Verpackungsgesetz provoziert einen großen Teil an Abmahnungen im E-Commerce. Das muss nicht sein und ist unnötig teuer. Mit etwas Sorgfalt bei der Erfüllung der Pflichten und dem Abgleich zwischen eigenem Impressum und dem Eintrag im Verpackungsregister lassen sich Steilvorlagen für abmahnmuntere Kanzleien einfach vorbeugen.
Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte, VerpackG-konforme Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, und supporten umfassend.
Erfahre mehr über E-Commerce, Verpackungsgesetz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Lizenzero-Blog.
Irgendwo steht etwas vom Geschäft mit der Angst …. wo ist hier der Unterschied?
… es mag keinen Unterschied geben außer dem, dass dass ich diesen Artikel nicht geschrieben habe 🙂