Geschäfte mit der Abmahnangst der Händler zu machen ist kritikwürdig. Genau das macht der Rechtsdienstleister Lexital GmbH aus Leipzig. Das Unternehmen wurde von ehemaligen Händlerbund-Angestellten bzw. Personen aus dessen direktem Umfeld gegründet. Die angebotenen Dienstleistungen stehen im direkten Wettbewerb zum Händlerbund. Seriös ist das alles nicht.

Vorsicht! Abmahngefahr in deinen Angeboten

So ist der Titel des Anschreibens, welches Anfang Januar 2023 Händler auf dem Postweg erreichte. In diesen Schreiben werden Onlinehändler darauf hingewiesen, dass ihre Angebote abmahngefährdet sind. Anhand eines konkreten Beispiellistings wird der Rechtsverstoß dargelegt. Im Beispiel hier wird ein Fehler im OS-Link aufgezeigt.

Zu beachten ist, dass dieser Rechtsverstoß auf dem >klassischen< Wege, also einer kostenpflichtigen Abmahnung, nach der Gesetztesänderung (Antiabmahngesetz) schwerer verfolgbar ist. In der Praxis wird er dann auch kaum noch abgemahnt, allenfalls als Beifang. (Quelle: Trusted Shops Abmahnradar Sep. 2022)

Hier also zu suggerieren, dass der Verstoß so horrend abmahnbar sei, dass sich dadurch dem Anwalt ein Urlaub finanzieren ließe, ist unseriös und sicherlich falsch.

Unmögliche Webeaussage

In dem vorliegendem Anschreiben wirbt die Lexital GmbH mit der Aussage „Lexital prüft alle deine Angebote […] auf mögliche Abmahngefahren und benachrichtigt dich, damit du sofort reagieren kannst“. Dieses Versprechen liest der geneigte Händler wahrscheinlich so, dass seine Angebote nach der Prüfung zu 100 % rechtssicher sind und vor allem, dass ALLE möglichen Rechtsverstöße erkannt und benannt worden sind. Dieses Werbeversprechen ist vermutlich nicht nur irreführend, sondern auch ein Wettbewerbsverstoß.

“[…] Die „Angst“ der Händler als Instrument zur gleichzeitigen Akquise. Irgendwie sieht das aus wie eine Verzweiflungstat”, so ein Händler, der ein Schreiben erhalten hat.

Es ist schlicht unmöglich, zu versprechen, Urheberrechtsverstöße, Patentverletzungen oder Verstöße in Bildern automatisiert zu erkennen und zu prüfen. Wie soll zum Beispiel ein Text, der als Bild hinterlegt ist, geprüft werden oder ein Testergebnis, bei dem der falsche Testzeitpunkt angegeben wurde?

Fallt also nicht auf solche wahrscheinlich unseriösen, falschen und irreführenden Werbeversprechen rein!

Das sind die Gründer und Gesellschafter

Ein Blick in die Gesellschafterliste zeigt, dass die Gesellschafter – bis auf den Gründerfond – aus dem Umfeld des Händlerbunds stammen:

Michael Atug

Michael Opre

Tino Kroupa

Branchenbekannt ist ja, dass es nicht nur mit Michael Atug zu einem Zerwürfnis mit dem Händlerbund gekommen ist. Alle Gesellschafter sind innerhalb der E-Commerce-Szene nicht selten durch ihr auffälliges Verhalten angeeckt. Eine illustre aber bei weitem nicht seriöse Mannschaft, die sich hier gefunden hat. „Gleich und Gleich gesellt sich gern.“ Diese Volksweisheit klingt doch sehr passend.

“Ich möchte mal wissen, welcher Händler so verzweifelt ist, dass er so einen konstruierten Quark bei seinen Wettbewerbern abmahnt.

Die wirklich teuren Fehler liegen im Detail und sind produktspezifisch und das kann eine KI (noch) nicht sicher leisten. Wenn ich dieses Angebot abmahnen will, fallen mir andere, wesentlich teurere Verstöße auf”, schreibt ein an der Diskussion beteiligter Händler.

Fazit: Geschäfte mit der Angst vor Abmahnungen zu machen ist mies. Dass sich an solchen ein Händler sogar beteiligt und bereichert ist noch mieser. Mit irreführender Werbung Leads zu genieren ist zu ahnden!