In der Wortfilter Facebook-Community ist eine heiße Diskussion über die Art und Weise entbrannt, wie eBay augenblicklich Händler eigene Bilder verwendet. Stein des Anstoßes ist ein Werbebanner, der bei der Eingabe der Suchbegriffe “Handlauf Edelstahl” auf der Suchergebnisseite angezeigt wird. Der Rechteinhaber des angezeigten Produktbildes ärgert sich über die Verwendung seines geistigen Eigentums, da noch nicht einmal auf sein Angebot verlinkt wird. Es werden ausschließlich Wettbewerber angezeigt.

Was ist passiert?

Wenn ihr den Suchbegriff “Handlauf Edelstahl” in die eBay-Suche eingebt, erhaltet ihr aktuell folgende Darstellung mit einem eingeblendete Werbebanner:

(Screenshot ebay.de)

Benutzt ihr nun den Link der hinter dem Banner liegt, dann bekommt ihr 52 gefilterte Suchergebnisse angezeigt. Jedoch fehlt in den Ergebnissen das Angebot des Bild-Rechteinhabers. Dieses wird nicht in den Ergebnissen angezeigt.

Der betroffene Händler beschwert sich nun darüber, dass eBay sein Bild ohne seine Genehmigung verwendet. Und er hat bereits, wie aus den Kommentaren im Diskussionsast zu entnehmen ist, einen Anwalt mandatiert, der gegen diese von ihm vermutete Urheberrechtsverletzung vorgehen soll.

Ist diese Bannerdarstellung ein Einzelfall?

Nein, ist es nicht. EBay verwendet in vielen Suchergebnissen zu unterschiedlichen Suchbegriffen diese Art des Banners, um auf Wow-Angebote und gut laufende Produkte hinzuweisen. Hier ein Beispiel zum Suchbegriff “Pfanne”. Auch hier findet ihr kein passendes Angebot mit dem angezeigten Produktbild. Diese Art der Angebots-Werbung ist nicht neu und circa seit 15 Monaten aktiviert.

Eine weitere Darstellung ist diese. Sie ist weiter entwickelt und verlinkt auch auf die angezeigten Produkte.

Darf eBay das denn?

In den aktuellen eBay-AGB gibt es keine Vereinbarung zwischen dem Marktplatzanbieter und eBay, der diese Verwendung des eigenen Bildmaterials gestattet. Daher scheint es so zu sein, dass eBay das geistige Eigentum des Händlers ohne Genehmigung verwendet. EBay würde also einen Urheberrechtsverstoß begehen.

Wie kann sich ein Händler wehren?

Natürlich steht jedem frei, seine Rechte aus dem Urheberrecht geltend zu machen. Er kann eBay zunächst einmal anschreiben oder direkt die Keule rausholen und einen Anwalt mandatieren, wie es der hier beschriebene Händler gemacht hat.

Ob das nötig, sinnvoll und verhältnismäßig ist, möchte ich hier gar nicht beantworten.

Tatsache ist, dass der Händler seine Rechte wahrnehmen kann.

Die neue Bilderrichtlinie und dann?

Dann ist alles aus und vorbei. Mit der Übertragung der Bilderrechte an eBay wäre eine solche Art und Weise der Darstellung abgedeckt.

Meine Meinung

Ich hatte bereits in einem Kommentar im Diskussionsast der Community geschrieben, dass ich den vermuteten Verstoß nicht sonderlich schlimm finde. Trotzdem sollte eBay daran gelegen sein, die Rechte der Händler zu respektieren. Und hier wird unnötig eine ‘Baustelle’ aufgemacht, die einfach vermieden werden könnte. Die Plattform bräuchte nur die Bilder  aus den Angeboten, die sie auch anzeigt, zu verwenden. Daher glaube ich auch, dass diese Darstellung unbeabsichtigt passiert. Es hat einfach keiner über die Konsequenz dieser Darstellung nachgedacht.

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Während ich diesen Artikel schrieb, postete ein Händler dieses Bild:

Es bleibt zu hoffen, dass es sich hierbei um ein Versehen des Händlers oder um ein einmaliges Versehen von eBay handelt. Ansonsten wäre das in meinen Augen sehr unerquicklich. Wer auch eine solche Meldung erhalten hat, kann sich gerne bei mir oder in der Facebook-Community melden.