PayPal hat gestern bekannt gegeben, dass sie ihre Richtlinien aktualisiert haben. In einigen Abschnitten finden sich Änderungen die die bevorstehende Abspaltung von eBay umsetzen.
Hier der Link zur Mitteilung von PayPal:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full?locale=de_DE
Neu ist folgender Passus:
“Die Bestimmungen der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie finden auf von Verkäufern direkt bei eBay eingereichte Forderungen keine Anwendung.”
Und auch das ist neu:
“j. Wir sind zur Aussetzung Ihres PayPal-Verkäuferschutzes und/oder PayPal-Käuferschutzes berechtigt.”
Neu aufgenommen ist PayPals “Payment After Delivery” oder kurz PAD. PAD erinnert stark an den Rechnungskauf. Während der Händler sein Geld sofort bekommt, zahlt der Kunde i.d.R. erst 14 Tage später, also nach Warenerhalt.
PAD steht nicht jedem Käufer-Kunden zur Verfügung. Klar, da PayPal das Geld aus der eigenen Tasche vorstreckt, können nur Käufer-Kunden mit guter Bonität das Angebot nutzen.
Auch wenn es lästig ist, das Lesen der Aktualisierungen und auch der AGB macht Sinn und schützt vor Überraschungen!