Amazon: Achtung, falsche Umsatzsteuerberechnung

Wer sich auf Amazons Umsatzsteuerbericht verlĂ€sst, der ist verlassen. Jedenfalls im Dezember, denn er ist falsch und kann zu Nachforderungen und Strafen bei eurem zustĂ€ndigen Finanzamt fĂŒhren. Laut Umsatzsteuerexperte Dr. Roger Gothmann ist das nicht das erste Mal, dass Amazon hier Fehler unterlaufen.

Lasche Information

Leider informiert der Plattformbetreiber seine Marketplace-Seller nur sehr kryptisch und unvollstĂ€ndig ĂŒber den aktuellen Fehler. Wenn ihr den Transaktionsbericht aufrufen wollt, dann findet ihr den Hinweis „Bitte fordern Sie einen neuen CSV- oder TXT-Download an, um eine Kopie Ihres aktualisierten Berichts abzurufen. Wir entschuldigen etwaige Unannehmlichkeiten“.

FĂŒr einen Seller ist aus dieser Nachricht nicht lesbar, dass der Bericht falsch ist. Das ist gefĂ€hrlich fĂŒr euch und verantwortungslos von Amazon. Denn anhand dieses Berichts melden die meisten von euch ihre Umsatzsteuer beim Finanzamt an. Fehlerhafte Anmeldungen können aber zu ĂŒberraschenden Nachforderungen und möglicherweise auch zu empfindlichen Strafen fĂŒhren.

Das soll der Bericht leisten

„Was ist in diesem Bericht enthalten? Der Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht enthĂ€lt fĂŒr die Umsatzsteuer relevante Informationen zu Transaktionen, die in LĂ€ndern stattgefunden haben, fĂŒr die Sie Umsatzsteuer-Services bei Amazon abonniert haben. Der Bericht enthĂ€lt Details zu KĂ€ufersendungen, WarenrĂŒcksendungen von KĂ€ufern, Erstattungen an KĂ€ufer, Versandbewegungen vom und zum Versandzentrum und eingehende Lagerbestandsbewegungen im Amazon-Versandnetzwerk (Versand durch Amazon) und im VerkĂ€uferversandnetzwerk (Versand durch VerkĂ€ufer)“, so Amazons Hilfeseiten.

Nicht das erste Mal!

Laut Umsatzsteuerexperte Dr. Roger Gothmann vom Compliance Dienstleister Taxdoo ist das nicht das erste Mal, dass dem Unternehmen solche Fehler unterlaufen. Er kritisiert zu Recht die sehr >laxe< Informationspolitik des Marktplatzbetreibers: „Von dieser kryptischen Mitteilung – kennt man sonst eher von der Bahn – haben heute alle Amazon-HĂ€ndler erfahren, dass die bisherige Datenbasis fĂŒr ihre Finanzbuchhaltung und UmsatzsteuererklĂ€rungen fĂŒr den Dezember 2019 falsch war. Das ist leider nicht das erste Mal und es passt ins Bild, wie hemdsĂ€rmelig eines der grĂ¶ĂŸten Unternehmen der Welt – das jĂ€hrlich Milliarden in Forschung und Entwicklung investiert, um Endverbraucher und Unternehmen noch enger an die eigene Plattform zu binden – das Thema Steuern und Compliance angeht.“

Was solltet ihr nun unternehmen?

Bitte ladet euch den aktualisierten Bericht herunter und reicht ihn an euren Steuerberater weiter. Wer den 1/11-Antrag nutzt hat ja noch ein wenig Zeit mit der Abgabe der Umsatzsteueranmeldung fĂŒr Dezember 2019.

Wer haftet fĂŒr euren möglichen Schaden?

Durch die erneute Bearbeitung der Umsatzsteueranmeldung bzw. durch die Korrekturmeldung – wenn ihr bereits angemeldet habt – entstehen euch möglicherweise zusĂ€tzliche Kosten bei eurem Steuerberater. Diese sollte Amazon eigentlich erstatten. Jedoch wird zu erwarten sein, dass nichts seitens des Marktplatz-Anbieters passieren wird. Ihr werdet also auf den Kosten sitzen bleiben.

Zwei Sachen sind wichtig!

Aus dem aktuellen Fall könnt ihr zwei Sachen lernen. Zum einen, dass Amazon hier sehr verantwortungslos mit Compliance-Obliegenheiten umgeht und HĂ€ndler damit erheblichen Gefahren aussetzt. Und zum anderen, dass nur wenige Steuerberater, HĂ€ndler und Dienstleister tatsĂ€chlich ihre HĂ€ndler und Kunden ĂŒber diesen Vorfall informieren. Das wirft insgesamt ein schlechtes Bild auf die Dienstleister! Denn: Am Ende des Tages haftet IHR und nicht eure Steuerberater oder Dienstleister.

Fazit: Ohne eigene – unabhĂ€ngige – Kontrollmöglichkeit seid ihr dem Risiko möglicher Strafen und Nachforderungen ausgesetzt. Der wohl einzige Rat, der hier zu geben ist, ist der, dass ihr euch eine eigene RĂŒcklage fĂŒr mögliche UnwĂ€gbarkeiten bildet!

Dieser Beitrag wurde am von unter Amazon, Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und grĂ¶ĂŸter eBay HĂ€ndler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen fĂŒr eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay GeschĂ€ft zurĂŒck und lebt nun als Privatier in der SĂŒdwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmĂ€ĂŸig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen OnlinehĂ€ndlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

4 Gedanken zu „Amazon: Achtung, falsche Umsatzsteuerberechnung“

  1. MAX

    Was solltet ihr nun unternehmen?
    Bitte ladet euch den aktualisierten Bericht herunter und reicht ihn an euren Steuerberater weiter. Wer den 1/11-Antrag nutzt hat ja noch ein wenig Zeit mit der Abgabe der Umsatzsteueranmeldung fĂŒr Dezember 2019.

    Wo genau finde ich diesen aktualisierten Bericht im Seller Central?

    Übersicht
    Offene Rechnungen
    Auszahlungsbericht
    Transaktionsansicht
    Alle AbrechnungszeitrÀume
    Berichte nach Zeitraum
    Rechnungen fĂŒr Werbung

    Anleitung dazu wĂ€re wĂŒnschenswert

    MfG
    Max

    Antworten ↓
  2. soso

    Das liest man seit EinfĂŒhrung im Amazon Sellerforum, dass die Berechnungen nicht stimmen. Nichtsdestotrotz bekommt man unzĂ€hlige Emails und Benachrichtigungen von Amazon, wie toll dieser Service ist und man warnt sogar diese sogenannten Businesskunden, bei HĂ€ndlern zu bestellen, die diesen Service nicht anbieten.
    Es gĂ€be noch mehr, was zu berichten wĂ€re: Chinesen schreiben massiv Artikeltitel und Beschreibungen um. Oder die neue Änderung bei den RĂŒcksendungen mit automatischer Erfolgsgaratie eines sogenannten A-Z Antrages, wenn man nicht sofort auf diesen RĂŒcksendeantrag reagiert.
    Wie das Kartellamt meinen kann, man habe einen faireren Marktplatz fĂŒr die HĂ€ndler geschaffen, ist mir ein absolutes RĂ€tsel. Eine Testbestellung bei Amazon direkt und einem HĂ€ndler mit Vergleich der AblĂ€ufe bei RĂŒcksendung / Reklamation hat da offenbar noch niemand vom Kartellamt getĂ€tigt.

    Antworten ↓

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