Die AmazonTechnologies meldete in 2019 bereits 44 Marken neu an. Die Amazon Europe Core S.à r.l. schaffte es auf 29 Marken. Aber nicht alle Anmeldungen laufen glatt. Gegen die Eintragung von >AWS OUTPOSTS< wurde Einspruch eingelegt, da sie der Marke >OUTPOST< zu ähnlich sei. Andere Anmeldungen verraten aber einiges, so scheint Amazon das Projekt Kuiper weiter zu verfolgen. In diesem Projekt sollen über 3.000 Kommunikationssatelliten von Amazon einen schnellen Internetzugang bereitstellen. Mit der Marke >The Pocket< scheint Amazon Musiklisten oder Musiabspieldienste launchen zu wollen.

Registrierungen durch die Amazon Europe Core S.a.r.l

Die vollständige Liste der Registrierungen könnt ihr auf der Seite des DPMA abrufen. Hier gebt ihr in das Feld ‚Anmelder/Inhaber:‘ entweder Amazon Technologies oder Amazon Europe ein.

Die Amazon Europe S.a.r.l hat in 2019 29 Marken anmelden lassen. Darunter befinden sich Wort- und Bildmarken. Darunter befindet sich auch eine Anmeldung für den blau leuchtenden Kreis auf Amazons Echo Dot. Das Video ist der Markenanmeldung entnommen.

Quelle: DPMA

Und wie immer lohnt sich ein Blick in die Nizza Klassen. Hier finden sich wieder auffällig viele Anmeldungen für IoT Geräte, z.B. die Marke >CERTIFIED FOR HUMANS<, sie ist für die Klassen 09 und 11 angemeldet.

Anmeldungen durch die Amazon Technologies Inc.

Mit 44 eingereichten Marken macht die Amazon Technologies den Löwenanteil der Marken-Anmeldungen aus.

Die letzte Markenanmeldung von Amazon ist die Anmeldung von >Amazon< für die Klassen 09 und 38. Aber auch >FBA< wurde angemeldet und zwar für die Klasse 16 „Adressetiketten; Klebeetiketten [Papierwaren]; Klebefolien aus Kunststoff zum Einschlagen und Verpacken; Etiketten für Strichcodes; Schachteln, Kartons, Lagerbehälter und Verpackungsbehälter aus Papier oder Pappe (Karton); Etikettenpapier; Adressetiketten; Packkartons aus Pappe; Packkartons aus Pappe; Gepolsterte Papierumschläge für Versand oder Verpackung; Beutel aus Papier für Verpackungszwecke; Beutel aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Kunststoffbögen, -folien und -taschen zum Einwickeln und Verpacken; Zusammenfaltbare Verpackungsschachteln aus Karton; Verpackungsmaterial aus Recyclingpapier; Luftkissenfolien aus Kunststoff [für Verpackungszwecke].“

Wenn ihr über die aktuellen Projekte von Amazon immer auf dem Laufenden bleiben wollt, dann lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die Datenbank des DPMA.

(Credit: Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen für die Unterstützung)