Amazon ändert zum 14. April 2026 seine Betriebsvereinbarung für das Partnerprogramm . Betroffen sind die Vergütungsregeln, die Definition von Originalinhalten und die Bedingungen für das Influencer-Programm. Wer am Partnerprogramm teilnimmt, sollte die Änderungen kennen – sie gelten als automatisch akzeptiert, sobald man nach dem Stichtag weiter am Programm teilnimmt.

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Was ändert sich bei den Vergütungsregeln?

Der wichtigste neue Punkt im Vergütungskatalog ist eine 180-Tage-Frist: Produkte müssen innerhalb von 180 Tagen nach dem Klick auf den Partnerlink versandt, gestreamt oder heruntergeladen und vom Kunden bezahlt worden sein, um vergütungsfähig zu sein. Bisher galt keine explizite zeitliche Obergrenze dieser Art.

Zudem weitet Amazon die disqualifizierten Käufe deutlich aus: Künftig sind auch Käufe von Kunden ausgeschlossen, die über bezahlte oder verstärkte Werbung auf Amazon weitergeleitet wurden – unabhängig davon, ob dabei verbotene Keywords eingesetzt wurden. Es gibt begrenzte Ausnahmen, deren genauer Umfang aus der Vereinbarung hervorgeht.

Außerdem ändert Amazon die Berechnung der Vor-Ort-Provisionseinnahmen: Sie werden künftig nur noch auf direkt qualifizierende Käufe der identischen ASIN-Variante angewendet, die auf der verlinkten Produktdetailseite gezeigt wird. Wer also auf eine bestimmte Variante verlinkt, erhält keine Provision mehr, wenn der Kunde eine andere Variante kauft.

Neue Anforderungen an Originalinhalte

Amazon fügt erstmals eine verbindliche Definition von Originalinhalten in die Teilnahmebedingungen ein. Demnach müssen Inhalte Kommentare, Analysen oder inhaltliche Umwandlungen enthalten, um als originär zu gelten und einen zusätzlichen Wert zu bieten. Reine Weiterleitungsseiten, Linksammlungen ohne redaktionellen Mehrwert oder automatisch generierte Inhalte ohne erkennbare Eigenleistung dürften damit unter Druck geraten.

Dieselbe Definition gilt parallel auch für das Amazon Influencer-Programm. Wer dort Seiten oder Storefront-Inhalte betreibt, muss ebenfalls Originalität nachweisen können.

Was bedeuten die Änderungen konkret für Affiliates?

Für klassische Content-Affiliates mit redaktionellem Fokus dürften die meisten Änderungen handhabbar sein. Kritischer wird es für drei Gruppen:

  • Performance-Marketer, die Partnerlinks über bezahlte Anzeigen bewerben: Diese Klicks sind künftig grundsätzlich nicht mehr vergütungsfähig – ein erheblicher Einschnitt für Kampagnen auf Meta, Google oder TikTok, die direkt auf Amazon-Produktseiten leiten.
  • Betreiber reiner Linkseiten ohne redaktionellen Mehrwert: Sie laufen Gefahr, gegen die neue Originalinhalte-Klausel zu verstoßen.
  • Affiliates mit langen Sales-Zyklen: Die 180-Tage-Frist betrifft vor allem hochpreisige Produkte, bei denen Kunden zwischen Klick und Kauf längere Zeit verstreichen lassen.

Wer die vollständigen Änderungen einsehen will, findet die Zusammenfassung auf der Amazon-Seite „Was hat sich geändert? “ – erreichbar über das Partner-Backend. Das Inkrafttreten ist für den 14. April 2026 festgelegt.

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