Fake EAN/GTIN – Müssen Anbieter Schadenersatz leisten?

Mit Amazons Ankündigung gegen die Verwender von Fake GTIN rigoros vorzugehen, wurde klar, dass viele kleine Amazon-Verkäufer darin eine große Herausforderung sehen. Die Gefahr ist auch nicht zu unterschätzen, denn früher oder später wird Amazon seine Ankündigung umsetzen und im schlimmsten Fall Händler, die GTIN falsch verwenden, suspendieren.

Verlust von Rezensionen und Ranking

Auch wenn Tests ergeben haben, dass der Austausch der GTIN/EAN möglich ist, so scheint es so zu sein, dass auf jeden Fall alle Rezensionen und Sales (bereits getätigte Verkäufe) verloren gehen. Damit droht ein herber Verlust an wichtigen Ranking-Parametern und damit einhergehend ein Umsatzverlust.

Viel manuelle Arbeit

Händler berichteten in meiner Facebook-Gruppe, dass es viel manuelle Arbeit ist, alle GTIN zu ersetzen. Es gibt kein Tool, welches automatisch die Fake-GTIN/EAN austauscht. So bleibt den Händlern nichts anderes übrig, als den Austausch in einem langwierigen, manuellen Prozess zu bewerkstelligen.

Mehr Herausforderung haben die FBA’ler

Und wollen Händler, die per Amazon FBA ihre Artikel anbieten, die Herausforderung annehmen, so bleibt ihnen nichts weiter übrig, als dass sie ihren ganzen Warenbestand zurück ordern, ihn neu labeln um dann wieder zu Amazons FBA-Lager senden. Das verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern bedeutet auch gleichzeitig keinen Umsatz. Daher spielen einige Händler mit dem Feuer und wollen ihren Bestand erst einmal mit den gefakten GTIN abverkaufen.

Der Schaden ist nicht unerheblich

Auch wenn ich auf der einen Seite denke: “Selbst Schuld”, so sehe ich aber auch den Zusammenhang. Die Händler sind durch viele Äußerungen vermeintlicher Experten, wie z. B. Flo Marco Sußbauer, der den Kauf von gefakten GTIN in einem Video empfiehlt, und Zusicherungen der Anbieter, die sicherere Verwendung auf Amazon garantieren, stark verunsichert worden. Unter dem Strich bedeutet es trotzdem: Den Händlern ist ein erheblicher Schaden entstanden.

Und wer haftet nun dafür?

“Experten”, die innerhalb ihrer kostenpflichtigen Kurse die Empfehlung zum Kauf gefakter EAN/GTIN ausgesprochen haben, sollten sich nicht wundern, wenn die eine oder andere Schadenersatzforderung auf sie zu kommt. In meinen Augen haften sie für ihre Empfehlungen. Daher: Ich stelle jedem Händler auf meine eigenen Kosten einen Anwalt, der gegen einen Kursanbieter vorgehen möchte, weil ihm innerhalb einer bezahlten “Fortbildung” zur Verwendung gefakter GTIN/EAN geraten wurde.

Die meisten Anbieter gefakter GTIN/EAN sichern auf ihren Seiten die Verwendung der gelieferten Nummern auf Amazon zu. Ich habe alle prominentesten Anbieterseiten gesichert, sodass diese Zusage gerichtsverwendbar erhalten ist. Denn auch die Anbieter selber machen sich durch diese Zusicherung den Händlern gegenüber schadenersatzpflichtig. Daher empfehle ich jedem Amazon-Händler: Geht gegen sie vor! Sollten die Anbieter solcher illegaler GTIN nun ihre Seiten ändern, so könnt ihr bei mir sehr gerne und kostenlos meine Sicherungsdatei anfordern.

Fazit:

– Hoher Schaden durch Verwendung gefakter GTIN/EAN bei Amazon-Händlern.

– Verkäufern droht Verlust von Ranking und Rezensionen.

– Kursanbieter machen sich möglicherweise schadenersatzpflichtig.

– Anbieter der Fake-EAN/GTIN machen sich schadenersatzpflichtig.

Dieser Beitrag wurde am von unter Amazon, eBay, Tipps und Hilfen, Weitere Marktplätze veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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