Archiv des Autors: Heidi Kneller-Gronen

Über Heidi Kneller-Gronen

Mein Name ist Heidi Kneller-Gronen. Ich bin Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei IP Kneller, die ich 2007 gegründet habe. Von Anfang an war diese auf den Bereich des geistigen Eigentums spezialisiert, d.h. in erster Linie auf das Markenrecht. Daneben war ich noch etliche Jahre als Geschäftsführerin für einen Wirtschaftsverband tätig und hier für große namhafte Speichermedienhersteller auch als Lobbyistin in Berlin und Brüssel aktiv.

Abmahnung Oilslick

Aktuell: Abmahntheater Oilslick

Nun versucht es wieder einmal jemand, das Markenrecht auszutricksen und mit Abmahnungen jede Menge Geld zu generieren. Das sollte uns bekannt vorkommen. Erinnert ihr euch noch an >Black Friday<. Für den Markeninhaber ist das nicht gut ausgegangen. Wie schaut es aber jetzt aus?

Worum geht es?

„Oilslick“ – Folien und -Lackierungen sind seit vielen Jahren der Hit – insbesondere bei Auto- und Fahrradliebhabern, aber auch vielen weiteren Anwendungsbereichen. Gemeint ist damit eine Farbgebung, die aussieht wie bei einem Ölfilm (engl.: oilslick). Hierbei schimmern die Farben in allen Farbtönen und laufen ineinander über. Es sieht in der Tat sehr schick aus. Es gibt daher seit vielen Jahren alle möglichen oilslick-Produkte: Folien, Aufkleber uvm, die eben genau dieses Farbmuster eines Ölfilms nachahmen.

(Quelle: Google)

Nun ist also ein vermeintlich findiger Geschäftsmann aus Thüringen auf die Idee gekommen, die Marke „Oilslick“ eintragen zu lassen und mahnt nun reihenweise – scheinbar vorwiegend kleine – Händler ab, die diesen Begriff naturgemäß seit Jahren benutzen.

Zur Abmahnung:

1. Der Begriff ist recht offensichtlich wohl freihaltebedürftig, sodass die Marke auf Antrag gelöscht werden müsste. Dies dauert allerdings seine Zeit und kostet Geld. Das scheuen natürlich insbesondere die kleineren Händler.

2. Die Abmahnung selbst enthält ebenfalls eine Reihe von Fehlern und Angriffspunkten, selbst wenn man mal von einer rechtmäßigen Markeneintragung ausginge:

a. Es wird eine lustige Rechnung beigefügt: Vom abmahnenden Anwalt an den Abgemahnten. Wenn schon, dann vom Abmahnenden an den Abgemahnten. Obendrein fehlt die Mehrwertsteuer. Früher war das Usus, allerdings hat die Rechtsprechung des BFH bereits vor vielen Jahren das korrigiert und klargestellt, dass die Abmahnung eine steuerbare Leistung ist, sodass die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss.

b. Es wird ein Vernichtungsanspruch geltend gemacht. Von was denn? Keines der Produkte hat den Aufdruck Oilslick. Es muss also rein gar nichts vernichtet werden, denn das Gesetz verlangt dies allenfalls für „widerrechtlich gekennzeichnete Waren“ (und auch das nur, wenn es nicht unverhältnismäßig ist).

c. Auch der Auskunftsanspruch ist zu weit gefasst. Dieser gilt vorwiegend auch nur für widerrechtlich gekennzeichnete Waren, die es hier nicht gibt. Und für die Werbung wäre allenfalls Auskunft über den Umsatz mitzuteilen. Mehr nicht.

d. Der Unterlassungsanspruch der beigefügten Unterlassungserklärung wurde deutlich zu weit gefasst und geht weit über die mögliche maximal denkbare Verletzungshandlung hinaus. Die Vertragsstrafe dürfte ebenfalls nicht angemessen sein.

3. Auch könnte man auf die Idee der Rechtsmissbräuchlichkeit kommen: Hier meldet ein Unternehmer eine Marke für einen Begriff an, der seit vielen Jahren eine gängige Beschreibung für eine bestimmte Färbung ist. Ganz offensichtlich nur, damit er abmahnen kann – mit einem Anwalt nicht aus seiner Gegend (Thüringen), sondern aus München, also quasi „um die Ecke“. Das Verhalten erinnert stark an die die „lustige“ Markenanmeldung für „black friday“. Auch hier wurden viele Abmahnungen ausgesprochen, viele Unterlassungserklärungen abgegeben und viel Geld gezahlt, bevor die Marke nach dem Löschungsverfahren dann auch gelöscht wurde.

Fazit:

Bloß nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, auch der Zahlung nicht nachkommen, sich zusammenschließen (es gibt mittlerweile schon einige, die sich wehren möchten) und dann gegen Abmahner und Marke vorgehen.

Wenn ihr auch von einer Abmahnung betroffen seid, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden: https://ip-kneller.de/ oder direkt per Mail an office@ip-kneller.de .

Unnütze Produktdaten oder die verzweifelte Suche nach einer Kiste

Das Ausgangsproblem: Etliche Lego- und Playmobil-Bauten im Zimmer. Zimmer aufräumen ist schwierig. Die Originalverpackungen sind für die fertigen Bauten naturgemäß immer zu klein.

Mögliche Lösung: Kisten besorgen, in die man die Bauten einpacken kann, ohne sie wieder in kleinste Teil zu zerlegen.

Also schnell Maßband raus, Bauten ausmessen, ab in den Baumarkt, Kisten kaufen. Ich schätze, ich brauche 2-3 ziemlich große und ca. 10-15 mittelgroße Kisten. Möglichst einheitlich, damit ich sie stapeln kann. Perfekte Kisten wird es nicht geben: Lego & Co. kreieren ihre Bauten halt nicht nach Baumarktkisten-Größen. Ich überlege, welche ungefähren Größen gute Kompromisse wären.

Klingt einfach? Dachte ich auch. Und dann stellte ich fest, dass (On- und Offline-)Händler nicht in der Lage sind, die Nützlichkeit ihrer Angaben zu prüfen.

Die ersten Kisten hatten Aufkleber mit Zentimetermaßen. Klasse. Dachte ich. Muss ich ja nur die passenden Kisten suchen. Und dann wurde mein vernickeltes Augenmaß misstrauisch. Das kann doch gar nicht passen! Maßband raus und Innenmaße gemessen. Ergebnis: Die Maßangaben waren Außenmaße. Die brauche ich, wenn ich wissen will, ob die Kiste ins Regal passt, aber was bringt die mir in meinem Fall? Nichts! Insbesondere enttäuschend, wenn die meisten Kisten konisch zulaufen oder dicke Ränder haben und dadurch etliche Zentimeter fehlen, die angegeben waren.

Die nächste auffindbare Angabe: Literangabe. Wieviel Liter hat denn so eine aufgebaute Lego-Polizeistation? Crazy. Ich wollte Lego nicht eingießen.

Also dann halt selbst innen mit dem Maßband ausmessen. Länge, Breite, Höhe. Ich renne von Kiste zu Kiste. Um dann wieder festzustellen, dass nicht mal das wirklich möglich ist: Nicht nur, dass viele nach unten konisch zulaufen, nein, innen haben sie nahezu alle auch noch irgendwelche Einbuchtungen, manche in der Mitte, manche gar mehrere. Nochmal geht Platz verloren und man muss dann noch die engsten Stellen suchen. Manche haben gar versetzte Einbuchtungen, sodass man nicht mal die engste Stelle so einfach finden kann.

Zur Krönung geht bei manchen der Deckel auch noch nach innen rein, sodass ich nun auch noch anfange, die Deckel zu messen.

Ich renne mittlerweile kreuz und quer durch den Laden. Verschiedene Hersteller, verschiedene Maße. Die Mitarbeiter in mittlerweile drei verschiedenen Läden halten mich für völlig durchgeknallt. Eine Mitarbeiterin sagte beim Vorbeigehen, sie müsse sich auch erst noch mit dem Sortiment genauer befassen. Hey, ich wollte dort nicht anfangen zu arbeiten!!!

Na gut, dann halt online. Aber hey: Gleiche nutzlose Maßangaben und obendrein keine Chance nachzumessen. Völliger Reinfall.

Dabei wäre die Lösung doch einfach: Wo sind die Innenmaße?

Wortfilter Kommentar

Online wie offline fehlt oft die Sicht aus Kundenperspektive auf den Artikel. Produktverantwortlichen scheint es intellektuell nahezu unmöglich zu verstehen, welche Probleme die eigene Ware beheben soll. Dabei sind die Lösungen mitunter so offensichtlich.

Setzt euch mit euren Artikeln auseinander, kreiert euch ein festes Fragenset, welches ihr über jedes eurer Produkte legen könnt: Was soll das Produkt machen? Welche Probleme soll es lösen? Habe ich alle Produktdaten? …

In diesem speziellen Fall wäre ein ordentliches Hero Image oder ein Skizzenbild mit allen Maßangaben die richtige und sicherlich gut konvertierende Lösung. Und in diesem speziellen Fall wäre es DAS Argument, warum ein Preis nur eine sekundäre Rolle bei der Kaufentscheidung gespielt hätte. Think about this!

Markenrecht: Pink Beauty – Ein Gedicht zum Markenrecht

Pink Beauty – Ein Gedicht zum Markenrecht

Sibille ist, man glaubt es kaum
Unternehmerin im Kölner Raum.
Mit ihren 1-2 Angestellten
die auch gern mal selbst bestellen,
vertreibt sie via Online-Markt
Pink Beauty, einen Apparat.
Mit mannigfaltigen Funktionen,
(rotiert, vibriert und spärlich` Tönen)
überzeugt es in fast allen Punkten,
im Online-Handel jede Kundin.
“Pink Beauty” hat Sibille selbst,
stolz, als Namen ausgewählt.
Und als ein Zeichen erster Güte,
lächelt auf dem Schaft und auf der Tüte,
ein Wölkchen jeden Käufer an
-Zutreffend, wie Sibille fand.

Auch Bernhard ist ein Mann vom Fach,
doch er vertreibt Black Beautys Pracht.
Ein bisschen größer, länger, breiter,
findet auch der schwarze Reiter,
ein jedes Ziel im Handumdrehn
und ist bei Damen gern gesehn.
Auch auf diesem vielleicht großem Bruder,
ist eine Wolke auf dem Ruder.
Nur Bernhard war wohl, klüger, schneller,
-zugegeben: Amazonseller-
hat in bereits vergangenen Tagen,
Black Beauty als Marke eingetragen.

Sibille hat das nicht gewusst,
ihr Zeichen trotzdem gut genutzt.
Doch Pink Beauty in graziler Pracht,
hat Black Beauty Konkurrenz gemacht.
Unkundig vor dem Markenrecht,
hat sie Bernhards Recht verletzt.
Der Bernhard, Kaufmann, kein Verständnis,
ist rigoros, verlangt Bekenntnis,
wie viel Sibille eingenommen,
all das wolle er nun bekommen.
Und während die Gelehrten stritten,
Gerichte um Beweise bitten,
war Kund´gen klar, ein jeder wusste
dass sie am Ende geben musste,
was ihr Pink Beauty eingebracht,
zuzüglich hohem Schadensersatz.

Der Umsatz sinkt, der Streitwert steigte,
das Urteil löst in Einzelteile,
was Sibille sich hat aufgebaut.
-All das löst sich nun in Schall und Rauch.
Sie weinte jetzt, sie wandt sich, quietschte,
doch am Ende blieb nicht ein Maschinchen.
Auch Haus und Hof wurd` zwangsvollstreckt,
so ist das wohl im Markenrecht.
Wer anfangs schlampt, nicht recherchiert,
wird dann am Ende abkassiert
von dem der Plan hat, gut agiert,
und seine Rechte nicht verliert.
So bleibt ein` jedem Markenschurke,
am Ende nicht mal seine Gurke.

Geschrieben von Florian B. Suchan, Kanzlei IP-Kneller

Heidi Kneller-Gronen | Rechtsanwältin & Markenrecht-Expertin

Wer bin ich?

Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen, Erna-Scheffler-Str. 1A, 51103 Köln

Was mache ich?

Mein Name ist Heidi Kneller-Gronen. Ich bin Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei IP Kneller, die ich 2007 gegründet habe. Von Anfang an war diese auf den Bereich des geistigen Eigentums spezialisiert, d.h. in erster Linie auf das Markenrecht. Daneben war ich noch etliche Jahre als Geschäftsführerin für einen Wirtschaftsverband tätig und hier für große namhafte Speichermedienhersteller auch als Lobbyistin in Berlin und Brüssel aktiv.

Wo findet ihr mich im Netz?

Ihr findet mich auf Facebook, Twitter, Xing und Linkedin

Warum mache ich beim WEN mit?

Ich bin schon immer aktiv in den Facebook-Gruppen und unterstütze Händler. Daher ist es nur konsequent auch das WEN zu unterstützen.

Wie erreicht ihr mich?

Tel.: +49 (0)221 / 677 7062 80

Email: info@kanzlei-kneller.de

FB Messenger

Was mache ich sonst noch so?

Privat engagiere ich mich sehr für meine Familie.

Wo bin ich schon aufgetreten?

BVOH e.V. Tag des Onlinehandel

IAW Köln

eBay SEO Workshops mit Mark Steier

Merchantday

Wo könnt ihr mich live sehen?

Dieses Jahr nicht mehr.

Wo gibt es etwas über mich zu lesen?

http://www.kanzlei-kneller.de/markenrecherche-selbstgemacht-aber-achtung/

Markenrecherche selbstgemacht – aber Achtung!

Markenrecht: Pink Beauty – Ein Gedicht zum Markenrecht

Marke anmelden – aber bitte mit Plan!

https://www.effektiv.com/heidi-kneller-gronen-im-interview-auf-dem-merchant-day-2017-in-hannover-4106.html

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