>Teuer könnt ihr euch schenken< und 10% auf alles, so läutete der Marktplatz den Black Friday ein. Laut Pressemitteilung gab es saftige Rabatte von 6 bis 16 Uhr. Nur was passierte dann?

50% auf alle China Produkte?

Nachdem die 10% abgeschaltet waren, befand eBay es offensichtlich für >heilsbringend< noch einmal 40% nachzulegen. Das wäre gut, wenn denn dann faire Angebote auf der Landingpage platziert gewesen wären. Leider waren von den 24 zuerst angezeigten Produkten (Stand: 21:32 Uhr) keines fair, die Verbraucher wurden in die Irre geführt.

Und es waren ausschließlich Angebote von Drittlandhändlern aus China mit fehlerhaften und/oder unzulässigen Produktangaben oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und Impressen.

Händler wünschen sich vor allem Fairness

Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden auch Drittlandprodukte verstärkt zu bewerben, aber fair sollte es sein und der Zeitpunkt sollte passen.

Ein Händler äußerte sich gegenüber Wortfilter: „Das ist echt bitter, man könnte so viel richtig machen“ und „[…] am Singles Day wäre es ja noch witzig gewesen und hätte Sinn gemacht“, so der eBay Powerseller.

In den Augen von durch Wortfilter befragten Händlern fehlt es vor allem an der Rechtskonformität der prominent beworbenen Listings. Sie fordern, dass eBay doch wenigsten die Angebote auf Einhaltung der Rechtsvorschriften prüfen sollte.

Es kann nicht sein, dass der Marktplatz durch solche Aktionen Tür und Tor für unfair handelnde Seller öffnet. Dadurch erhalten die Drittlandhändler auf wettbewerblich unfaire Art einen Vorteil gegenüber den europäischen Händlern verschafft. Und natürlich ist es auch aus Verbrauchersicht nicht gut, wenn diese nicht ihre ihnen zustehenden Rechte ausüben können oder wichtige Belehrungen nicht stattfinden.

Der Bundesverband Onlinehandel e. V. kritisiert zurecht

„Hat Alibaba eBay gekauft?

Um 16:00 Uhr hat #eBay scheinbar die #Black #Friday Rabattaktion von 10% gestoppt und eine neue Aktion gestartet. Mit Newslettern wirbt eBay nun mit 50 % Rabatt und verlinkt auf eine Liste von über 27.000 Artikeln unter 20€.

„Nach stichprobenartiger Prüfung können wir nur Angebote von chinesischen Händlern finden. Nicht nur, dass bei vielen Artikeln Impressum etc. fehlen (was vielleicht auch egal ist, da es ja meistens die chinesischen Zeichen sind, mit denen deutsche Kunden sowieso nichts anfangen können), ist es in vielen Fällen auch zweifelhaft, ob die anderen Vorschriften wie Produktsicherheit,  Markenschutz  und  Registrierpflichten eingehalten wurden.

Aber auch das außer Acht gelassen (was mir echt schwerfällt), kann ich nicht verstehen, wie zur besten Umsatzzeit keine deutschen Händler beim Absatz unterstützt werden. #AliExpress lässt grüßen! #wirliebenonlinehandel #tdoh20“, so der Präsident des BVOH e. V. Oliver Prothmann

Ist die jetzige und zukünftige Plattformhaftung ausreichend?

Eine wichtige Frage, denn nach wie vor ist und wird es schwer, wettbewerblich unfair handelnde Drittlandhändler wirksam in Anspruch zu nehmen. Und auch aus Verbrauchersicht ist es faktisch nahezu unmöglich, wirksam Verbraucherrechte auszuüben. Wie möchte man denn als Wettbewerber z. B. einfach eine Abmahnung aussprechen oder als Verbraucher eine Gewährleistung anmelden und durchsetzen?

Das sind Fragen deren dringender Beantwortung es durch die Politik, auch auf europäischer Ebene, bedarf.