Amazon erhöht die finanziellen Anreize für die Lagerung in Polen und Tschechien (CEE) deutlich. Doch Onlinehändler sollten hier unbedingt das Thema Umsatzsteuer im Blick behalten. Gefragt sind ein kühler Kopf und ein strukturiertes Vorgehen.

Amazon erhöht die Ersparnis für Händler, die am CEE-Programm – also der Lagerung ihrer Waren in Polen und Tschechien – teilnehmen, massiv.

Die Ersparnis steigt von 25 Cent pro Einheit auf bis zu 75 Cent. Händler können auf diese Weise bis zu 20.000 Euro zusätzlich zur bisherigen Amazon CEE Aktion sparen.

Aber Vorsicht! Das Ganze hat eine Reihe von Haken, die wir uns hier genauer anschauen.

Finanzielle Anreize für die Lagerung

Die Logistik-Strukturen von Amazon sind weiterhin heiß begehrt. Vor allem Dritthändler fragen das sogenannte Fulfillment by Amazon (FBA) stark nach. Deshalb ist Amazon vor einigen Jahren mit riesigen FBA-Zentren nach Polen und Tschechien ausgewichen.

Wichtig: Amazon kann die Produkte von Onlinehändlern nicht einfach selbst in die beiden Nachbarländer verlagern, sondern benötigt immer Eure Erlaubnis dafür.

Damit Ihr diese Erlaubnis erteilt, hat Amazon bereits sehr früh einen finanziellen Anreiz eingeführt, und zwar in Form einer FBA-Gebührenersparnis. Seit dem 1. April 2022 liegt diese bei 25 Cent pro Einheit.

Ob Amazon nach Aktivierung des CEE-Programms Euren gesamten Warenbestand nach Polen und Tschechien verlagert oder nur Teile davon, bleibt das ewige Geheimnis des Amazon-Logistik-Algorithmus. So oder so erhaltet Ihr die Ersparnis für alle Einheiten im FBA-Bestand – egal, ob diese in Polen, Tschechien oder in Deutschland lagern.

Und genau diesen Anreiz verstärkt Amazon für einen befristeten Zeitraum.

Zusätzliche Ersparnis von bis zu 20.000 Euro

Offenbar muss Amazon weitere freie Logistik-Kapazitäten in Deutschland schaffen. Deshalb erhöht der große digitale Gatekeeper die finanziellen Anreize.

Zeitlich befristet können Händler zusätzlich zur Ersparnis von 25 Cent pro FBA-Einheit 50 Cent extra – maximal bis zu 20.000 Euro – an FBA-Gebühren sparen.

Doch wer jetzt denkt, er kann das Geld im Vorbeigehen mitnehmen, sollte immer an DEN Spruch denken: There is no free lunch (in tax)!

Also: Warum solltet Ihr nicht voreilig die Lagerhaltung in Polen und Tschechien freischalten?

Die Antwort ist simpel: Sobald Ihr Euer OK gebt, lagert Amazon Teile Eures Warenbestandes in diese beiden Länder um. Doch dafür müsst Ihr unbedingt vorher eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) in diesen Ländern vorweisen. Warum?

Die Antwort ist simpel und zugleich komplex. Hier zunächst die Kurzform: Im Rahmen dieser Umlagerungen fingiert das Umsatzsteuerrecht bereits steuerbare Transaktionen.

  • In Deutschland tätigt Ihr laut § 6a Abs. 2 UStG eine sogenannte innergemeinschaftliche Verbringung.
  • Diese Verbringung ist nach § 4 Nr. 1 Buchst. b steuerfrei, wenn
  • Ihr sie im Rahmen Eurer Zusammenfassenden Meldung (ZM) erklärt und
  • eine gültige UStID im jeweiligen Bestimmungsland habt.

Merke: Keine Aktivierung der Lagerhaltung in Polen und Tschechien ohne steuerliche Registrierung in Polen und Tschechien!

Jetzt werden einige wahrscheinlich fragen: Wenn die Verbringungen steuerfrei sind, kann es doch nicht problematisch sein, wenn ich sofort in Polen und Tschechien loslege und die Registrierung erst später abgeschlossen ist?

Doch! Das Problem an dieser Stelle nennt sich Quick Fixes. Nach dieser Umsatzsteuerreform sind seit dem 01.01.2020 Verbringungen u.a. dann steuerpflichtig, wenn zum Zeitpunkt der Verbringung keine gültige UStID im Bestimmungsland vorlag.

Da Verbringungen nur gesetzlich fingiert sind und Ihr dafür kein Entgelt von dritter Seite erhaltet, müssen Umsatzsteuerzahlungen direkt aus der Substanz erfolgen und könnten Euer Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen.

Woher nimmt man die Belege?

Was Ihr außerdem beachten solltet: Die Finanzämter lieben steuerfreie, grenzüberschreitende Transaktionen. Sobald diese in einem gewissen Umfang auftreten, leuchten bei Eurem Sachbearbeiter die Lämpchen auf. Dann schickt er nicht selten seine Kollegen aus der

  • Betriebsprüfung,
  • der Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder
  • der Umsatzsteuer-Nachschau

los, um zu prüfen, ob es die Waren tatsächlich gibt und wirklich nach Polen und Tschechien gelangt sind.

Könnt Ihr das nicht mit Nachweisen belegen, wird das Finanzamt Umsatzsteuer auf die Verbringungen berechnen.

Wie sieht so ein Nachweis aus? Wir sprechen über sogenannte Pro-Forma-Rechnungen, die Ihr als Händler selbst erzeugen müsst – mit dem Einkaufspreis oder den Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für diese steuerfreien Lieferungen.


Muster einer Pro-Forma-Rechnung

Überlegt und im Voraus planen

Nun habt Ihr Euch in Polen und Tschechien steuerlich registriert. Und Pro-Forma-Rechnungen sind kein Problem. Könnt Ihr jetzt starten und Euch die 20.000 Euro holen?

Auf jeden Fall habt Ihr damit die dicksten Brocken aus dem Weg geräumt. Aber natürlich steckt der Teufel noch in den Details.

Wichtig zu wissen: Eine steuerliche Registrierung in Polen und Tschechien kann schon mal bis zu 12 Wochen dauern. Ihr solltet also überlegt und vor allem im Voraus planen, um die zusätzliche Ersparnis zu erhalten.

Liest man sich die Amazon-Bedingungen durch, dann genügt eine Aktivierung des CEE-Programms zum 30.11.2022, um auch später in den Genuss der höheren finanziellen Anreize zu kommen.

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