Ausgeurteilt ist nun, dass Händler nicht für Bewertungen und Rezensionen haften die Verbraucher auf Plattformen wie Amazon oder eBay abgeben, da sie diese sich nicht zu eigen machen. Das hört sich zunächst einmal gut an, zeigt aber auch Herausforderungen auf. Denn der Freibrief des BGH hat seine Stolpersteine. In diesem Beitrag erfahrt ihr worauf ihr achten müsst um nicht trotzdem für eure Kundenbewertungen zu haften.

Händler haften nicht, weil sie nichts dafürkönnen

„[…] Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie weder selbst aktiv mit den Bewertungen geworben oder diese veranlasst, noch hat sie sich die Kundenbewertungen zu eigen gemacht, indem sie die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen hat. Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot der Beklagten und werden von den Nutzerinnen und Nutzern nicht der Sphäre der Beklagten als Verkäuferin zugerechnet.[…]“, so der BGH.

Irreführende Medien-Berichterstattung

Das Medium t3n.de titelt „Kundenbewertung irreführend? BGH entscheidet, dass Händler dafür nicht haften“ und das zum Händlerbund gehörige Blog onlinehaendler-news.de schreibt auch fälschlicherweise „Händler müssen nicht für Kunden-Meinungen haften”. Eher beiläufig erfährt der Leser, dass es hier nicht um grundsätzlich von Verbrauchern abgegebene Bewertungen handelt, sondern nur, dass hier über Reviews geurteilt wurde die auf Plattformen wie z.B. Amazon und eBay hinterlassen wurden. Aber das ist wichtig!

Inhaltliche Verantwortung

Die inhaltliche Verantwortung und das >zu eigen machen< der Bewertungen sind der springende Punkt im BGH-Urteil. Der Seller ist nur deshalb nicht für die Inhalte der Bewertung haftbar, weil er sich die Bewertung nicht zu eigenen macht und weil er nicht damit wirbt. Er kann sie weder löschen noch ausblenden, ist also nicht für die Darstellung verantwortlich. Aber gilt das bei allen Bewertungsmöglichkeiten- und Plattformen?

Konsolidierte Bewertungen & eigene Tools

Viele von euch nutzen in ihren Shops eigene oder fremde Bewertungstools oder Widgets. Manche von euch geben sogar besonders genehme Reviews als Testimonials auf den eigenen Seiten wieder. Zu den Toolanbietern von zusammengefassten oder konsolidierten Bewertungen gehören z.B. ausgezeichnet.org oder shopvote.de. Und da fängt das Risiko nun an, denn die Darstellung dieser Bewertungen könnt ihr steuern!

Warnung: Das BGH-Urteil hat NICHT diese Verwendung betrachtet. Es ist also kein Freibrief zur Darstellung von Bewertungen die ihr kontrollieren könnt.

Tatsächlich dürfte also die Verwendung solcher Tools/Widgets dazu führen, dass ihr euch dadurch die Bewertungen zu eigen macht und diese als Werbung gelten. Und schon seid ihr in die Abmahnfalle getappt.

Fazit

Die mitunter leicht irreführende Berichterstattung einiger Fachmedien veranlasst zu dem vorschnellen Schluss, dass alle Kundenbewertungen unbedenklich zu verwenden seien. Dem ist nicht so, wenn ihr euch z.b. durch Tools Bewertungen zu eigen macht und sogar damit werbt, dann haftet ihr auch für deren Inhalte. Also passt bitte auf!