Ab dem 1. Juli 2025 führt DHL eine monatliche Grundgebühr für Geschäftskunden ein, die unabhängig vom Versandvolumen fällig wird. Die Ankündigung sorgt in der Onlinehändler-Community für Diskussionen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen und geben Tipps, wie Händler reagieren können.
Die neue Monatspauschale: Das ist bekannt
Die Pauschale betrifft den nationalen Standard-Paketversand und variiert je nach Vertrag zwischen 0,00 € und mehr als 100 € pro Monat. Kleinpakete und Warenpost International sind offenbar ausgenommen. Ein Händler bestätigt: „Ich verstehe dies so, dass davon ‘nur’ der nationale Standard-Paketversand betroffen ist. Kleinpaket ist davon unberührt. Richtig?“ Gleichzeitig wurden Preissenkungen für DHL Paket, DHL Paket International und Warenpost International angekündigt, die bei höherem Versandvolumen die Pauschale teilweise kompensieren könnten.
Reaktionen der Händler: Frust und Kündigungen
Kleine Händler, die den Vertrag nur gelegentlich nutzen, sehen die Pauschale als wirtschaftlich unrentabel an. Ein Nutzer schreibt: „Da wir den Vertrag nur gelegentlich nutzen, ist das für uns wirtschaftlich nicht sinnvoll – eine Kündigung scheint daher wahrscheinlich.“ Ein anderer berichtet: „Wir hatten auch so einen kleinen Vertrag, fast ein Jahrzehnt für Warenpost, gelegentliche Packstationsendungen, Kleinpaket. Haben den kürzlich gekündigt.“ Viele Händler fühlen sich durch die zusätzlichen Kosten unter Druck gesetzt, insbesondere in Kombination mit weiteren Zuschlägen wie dem Peak-in-Peak-Zuschlag (0,50 € pro Paket vom 24.11. bis 7.12.) und GoGreen Plus.
Strategien und Alternativen
Einige Händler prüfen Alternativen, wie den Wechsel zu DPD oder GLS, oder den ausschließlichen Einsatz von Kleinpaketen. Ein Nutzer schlägt vor: „Wenn man nur ‘echte’ Paket abschalten müsste und KP/WAPO INT normal weiternutzen kann, würden wir dies dann auch sofort machen.“ Andere sehen bei höherem Volumen sogar Vorteile: „Welche neuen Preise habt ihr für das Paket bekommen? Bei mir sind es für das 1-kg-Paket 0,20 € weniger. Wenn ich das mit dem Monatsbeitrag hochrechne, komme ich günstiger weg.“
Tipps für Onlinehändler
- Vertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihre Vertragsdetails, da die Pauschale je nach Tarif variiert. Nicht alle Händler haben die Information erhalten, wie ein Nutzer bemerkt: „Ich war jetzt unter Vertragsdatenübersicht und habe die PDF vom 28.05. angesehen, dort finde ich nichts mit einer mtl. Pauschale?“
- Volumen analysieren: Bei höherem Versandvolumen könnten die Preissenkungen die Pauschale ausgleichen. Rechnen Sie Ihre Kosten durch.
- Alternativen nutzen: Erwägen Sie den Einsatz von Kleinpaketen oder anderen Anbietern, wenn die Pauschale Ihren Betrieb belastet.
Fazit
Die jüngste Diskussion rund um die neue DHL-Monatspauschale offenbart vor allem eines: strukturelle Schwächen im Verhältnis zwischen Paketdienstleistern und Händlern. Grundsätzlich ist eine Preisanpassung nachvollziehbar – insbesondere dann, wenn sich Händler durch überhöhte Mengenangaben Rabatte gesichert haben, die ihnen de facto nicht zustehen. Doch darüber hinaus zeigt sich ein viel gravierenderes Problem: Die gesamte Preissystematik der Versanddienstleister ist für viele Händler kaum nachvollziehbar.
Es fehlt an echter Preistransparenz. Die Vielfalt an Zuschlägen – von CO₂-Ausgleich über Energie- bis zu saisonalen Peak-Zuschlägen – macht es fast unmöglich, die tatsächlichen Versandkosten zuverlässig zu kalkulieren. Zudem herrscht in der Branche ein nur schwach ausgeprägter Wettbewerb, was die Preisgestaltung für Geschäftskunden betrifft. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist häufig mit hohen Hürden oder kaum spürbaren Ersparnissen verbunden.
Deshalb braucht es dringend einen unabhängigen Preismonitor für Versanddienstleistungen. Eine solche Plattform sollte transparent aufzeigen, welche Preise Händler mit vergleichbarem Versandvolumen tatsächlich zahlen. Das würde nicht nur den Wettbewerb ankurbeln, sondern auch zu faireren und nachvollziehbareren Preisstrukturen führen. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) sowie der BuVeC e.V., beide führende Interessenvertretungen der Branche, befürworten eine solche Initiative ausdrücklich.