Es ist wieder einmal so weit. Zweimal im Jahr gibt eBay seine Neuerungen bekannt. Diesmal sind es die Herbst-News. Wie auch im Frühjahr schon, gibt es nichts Dramatisches. Alles in allem sind die Dreilindener Nachrichten jedoch positiv zu bewerten.
Sellerhub oder das Verkäufer-Cockpit Pro
Der bei den US Händlern schon eingeführte Sellerhub kommt nun auch auf den deutschen Marktplatz und heißt Verkäufer-Cockpit Pro:
“Das neue Verkäufer-Cockpit Pro bietet einen zentralen Überblick über alle Verkaufsaktivitäten, ein verbessertes Verkaufsformular, einen umfassenden Überblick über den Servicestatus und Statistiken zur Analyse sowie zum Ausbau des Geschäfts. So erfahren Händler beispielsweise, wie Käufer ihre Angebote am besten finden und welche die meistgesuchten oder am häufigsten verkauften Artikel sind. Außerdem wird ihnen der tagesaktuelle Trend ihrer Verkäufe angezeigt. Das neue Verkäufer-Cockpit Pro soll basierend auf dem Feedback der Händler stetig weiterentwickelt werden: Diese können ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge direkt während der Nutzung unter “Feedback” abgeben.”
Mehr Informationen gibt hier.
Weg mit den aktiven Inhalten!
Das Entfernen aktiver Inhalte mobiler Angebote ist jetzt keine wirkliche Neuigkeit. Neu ist nur das Datum: Am 7.6.2017 ist es dann soweit.
“Wie in den “News für gewerbliche Verkäufer – Frühling 2016″ angekündigt, werden ab dem 7. Juni 2017 in Angeboten bei eBay keine aktiven Inhalte (Javascript, Plug-ins, Flash, sendbare Formulare) mehr angezeigt. Damit soll Nutzern künftig ein optimales Kauferlebnis auf Mobilgeräten ermöglicht werden. Händler können ihre Artikelbeschreibungen mit dem eBay Mobile Friendly Checker von i-ways kostenfrei prüfen und optimieren. Darüber hinaus sollten sie neue Angebote bei eBay nur noch ohne aktive Inhalte einstellen.”
Mehr News zu diesem Thema hier.
Ohne UID ist’s dumm!
“Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nr.) ist zukünftig der einzige Beleg, den die deutschen Finanzbehörden für den Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts anerkennen. Der Online-Marktplatz eBay muss daher allen Verkäufern mit Sitz in Deutschland ab 1. November 2016 Bruttorechnungen stellen, wenn diese keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben. Verkäufer sollten jetzt prüfen, ob ihre USt-ID Nr. in ihrer eBay-Rechnung aufgeführt ist. Der Online-Marktplatz bittet alle Händler, bis zum 25. Oktober 2016 ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay zu hinterlegen, damit ihnen ihre Gebühren auch weiterhin netto berechnet werden können. Händler, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, sollten ihren Steuerberater kontaktieren und klären, ob die Beantragung für sie sinnvoll ist.”
Weitere Informationen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen
Aha: eBay kennt auch bald Amazons ASIN!
“Ab Februar 2017 können Händler bei eBay noch mehr Produktkennzeichnungen in ihren Angeboten angeben. Damit wird die Sichtbarkeit ihrer Angebote für Käufer weiter verbessert. Neben der Marke können Händler alternativ zur GTIN oder zur Herstellernummer dann auch die Identifikationsnummern von Amazon, Google oder die eBay Produkt ID angeben, oder aber ihre eigene Nummer verwenden.”
Weitere Informationen: Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen
Wer schlecht ist, bekommt Hilfe:
Gewerbliche Händler, deren Servicestatus auf “unterdurchschnittlich” herabgestuft wurde, werden in Zukunft mehr unterstützt. Ab dem 20. Oktober 2016 erhalten sie im Verkäufer-Cockpit Tipps, wie sie ihre Serviceleistungen verbessern können. Darüber hinaus haben sie nun drei Monate Zeit, ihren Servicestatus zu optimieren, ohne dass die sonst üblichen Einschränkungen beim Verkaufen in Kraft treten.
Zudem werden Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale durchgeführt. Die Änderungen tragen dazu bei, dass Käufer gesuchte Artikel leichter finden und das internationale Verkaufen vereinfacht wird.
Ab September 2016 steht außerdem das Angebotsformat “Gültig bis auf Widerruf” allen gewerblichen Verkäufern zur Verfügung. Ein Shop-Abonnement ist dann nicht länger Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebotsdauer.
Weitere Informationen: Unterstützung bei unterdurchschnittlichem Servicestatus, Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale, “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote für Verkäufer ohne Shop.