Die EU plant eine Reihe von Maßnahmen, um die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu verbessern. Dies wird durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) deutlich, der Ende November 2022 veröffentlicht wurde. Hierin sind Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, festgehalten. Sie schließt außerdem Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein. Die aktuell geltende EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG wird von jedem Mitgliedsstaat anders umgesetzt und dient, wie das Wort schon sagt, als Richtlinie für die Gesetze auf nationaler Ebene. Die geplante PPWR ist hingegen eine Verordnung. Die in der PPWR enthaltenen Vorschriften würden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich gelten. Anders als eine Richtlinie lässt sie den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, das europäische Recht an lokale Gegebenheiten anzupassen.

Welche Ziele hat die PPWR?

Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die schädlichen Umweltauswirkungen von Verpackungsmaterialien in der Europäischen Union entscheidend zu reduzieren. Es sollen der Ressourcenverbrauch und die Verpackungen allgemein reduziert, und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zu diesem Zweck sind in der PPWR verschiedene Maßnahmen aufgeführt.

Was will die PPWR tun?

Die PPWR enthält einige wichtige Maßnahmen, die für große Veränderungen sorgen würden, wenn sie in dieser Form kommen würde. Verpackungen dürfen ab 2030 nicht mehr in Umlauf gebracht werden, wenn sie die Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nicht erfüllen. Außerdem wird die Anzahl der Verpackungseinheiten sowie der Leerraum auf ein Mindestmaß beschränkt. Auch beim Versand in andere EU-Länder könnte sich einiges ändern.

Einige der geplanten Änderungen im Überblick:

  1. Reduzierung von Verpackungsmüll: Händler müssen Maßnahmen ergreifen, um weniger Müll durch ihre Verpackungen zu verursachen.
  2. Recycelbare Verpackungen: Es gibt Mindestanforderungen an Verpackungen, damit sie recycelt werden können. Händler müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen dafür geeignet sind.
  3. Verwendung von recyceltem Material: Bestimmte Verpackungen, vor allem aus Plastik, müssen einen gewissen Anteil an recyceltem Material enthalten.
  4. Kennzeichnung und Informationen: Verpackungen müssen speziell gekennzeichnet und Informationen zur richtigen Entsorgung bereitgestellt werden.
  5. Konformitätserklärungen: Händler müssen auf Verpackungsebene umfassende Erklärungen abgeben, dass ihre Verpackungen den Anforderungen entsprechen.
  6. Bevollmächtigter Vertreter: Unternehmen, die Verpackungen in einem EU-Land vertreiben und ihren Sitz außerhalb haben, müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der ihre Pflichten vertritt.
  7. Förderung von Mehrwegsystemen: Die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen wird gefördert, indem Anreize für Hersteller und Händler geschaffen werden.

Wann wird die PPWR wirksam?

Es ist noch nicht sicher, ob die Regelung in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird. Nachdem die Europäische Kommission den Entwurf veröffentlicht hat, wird er zuerst im Europäischen Parlament diskutiert. Eine endgültige Verabschiedung wird voraussichtlich nicht vor Ende 2023 erwartet.

Wie vielversprechend sind die Änderungen?

Die Regelung spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von Plastikverpackungen, da sie den größten Anteil der in der EU hergestellten Kunststoffe ausmachen. Sie kann dazu beitragen, Ressourcen zu sparen und Abfall sowie Umweltverschmutzung zu reduzieren. Auch unnötige Verpackungen könnten vermieden oder weniger produziert werden. Mehrwegverpackungen könnten zum neuen Standard werden. Allerdings könnte die Regelung auch mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein, vor allem für kleine Händler, die ins EU-Ausland versenden. Daher ist es wichtig, die Bedürfnisse aller Handelsgrößen zu berücksichtigen.

 

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