Die Pandemie-Lage verdrängt so einige wichtige Entwicklungen. Darunter auch, dass der Markt in diesem Jahr von Produktfälschungen durchdrungen wurde wie in kaum einem anderen. Es wird fast alles gefälscht, von Markenkleidung bis zu Ladekabeln. Den Fälschern und Händlern mit Fake-Produkten ist kaum beizukommen. Und leider liefern die Zollämter nur sehr selten Meldungen, sodass der Eindruck entsteht, Produktpiraterie existiere kaum mehr. In den letzten 100 Pressmitteilungen von zoll.de findet sich nur eine Meldung, die sich mit den Fälschungen befasst.
»Gefälschte Handtaschen, Schuhe, Markenklamotten, all das landet in der Vorweihnachtszeit in den Asservatenkammern der Zollämter im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe«, beklagt Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim, dort. »Zurzeit werden wir von Markenfälschungen überflutet, die meisten kommen aus Georgien«, so Götz weiter
Tatsächlich müssen Plattformen wie Amazon, eBay, Facebook & Co. stärker in Haftung genommen werden. Bisher ist es so, dass die Plattformen erst ab Kenntnis haften. Das reicht jedoch nicht aus, das Feilbieten gefälschter oder gefährlicher Ware nachhaltig zu unterbinden. Gerade dann nicht, wenn die Händler, welche die Fake-Produkte in Verkehr bringen, nicht haftbar zu machen sind.
Eine Lösung wäre, dass Inverkehrbringer, welche aus Drittländern stammen, eine Sicherheitsleistung gegenüber den Plattformen erbringen müssen. Oder dass Ware, die von Drittlandhändlern in der EU gelagert werden soll, einer Prüfung durch die Fulfillment-Anbieter unterzogen werden muss.
Aufgrund der hohen Dunkelziffer lassen sich nur grobe Schätzungen darüber anstellen, wie hoch der Schaden für den europäischen Handel tatsächlich ist. Verschiedene Quellen sehen Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro, die durch die Einfuhr gefährlicher oder gefälschter Produkte entstehen.
Leider bieten die Plattformen selbst keine optimale Unterstützung und keinen Schutz vor gefährlichen und gefälschten Produkten. Während eBay und Amazon zumindest eine rudimentäre Meldefunktion in die Listings integriert haben, fehlt sie bei real.de ganz und gar. Bei allen Plattformen ist das Impressum erst nach weiteren Klicks sichtbar. Verbraucher können so nicht erkennen, ob der Anbieter aus der EU kommt und somit haftbar zu machen ist.
Eine weitere Herausforderung, der sich noch nicht gestellt wurde, ist die Erfassung von Ereignissen im Zusammenhang mit gefälschten und gefährlichen Waren. Weder Unfälle, entgangene Abgaben noch Kosten durch Vernichtung werden zentral erfasst, sodass sich leider nur ein sehr diffuses Bild über die negativen Einflüsse zeichnen lässt. Gerade aber bei Unfällen oder Verletzungen ist es wichtig, dass diese zentralisiert betrachtet werden!
Fazit: Nach wie vor wird minütlich eine Vielzahl von gefährlichen Produkten gehandelt. Der Erfolg von Maßnahmen, um dies zu unterbinden, ist nicht messbar!
Strafbarkeit für kriminelle Administratoren: § 127 Neues Gesetz soll Kampf gegen Darknet-Handel erleichtern (DER SPIEGEL)
Mein Schreiben (u. a.) an Mtein Hakverdi, MdB:
Sehr geehrter Herr Hakverdi,
diese neue Gesetzesinitiative ist sehr zu begrüßen, aber ist schon im Ansatz ein „zahnloser Tiger“. Denn die unüberschaubare Anzahl gefälschter Markenprodukte, welche in (nicht nur) in Deutschland angeboten werden, stammt nicht von irgendwelchen anonymen oder für den „einfachen Internetshopper“ schwer zu erreichenden Websites im Darknet, sondern werden in riesiger Anzahl auf den allgemein bekannten „legalen“ Plattformen angeboten und verkauft: ebay, Amazon, Wish.com, Alibaba und Etsy heißen die Plattformen, welche nicht nur mit erheblicher (aus meiner Sicht krimineller) Energie die Verkäufer dieser illegalen Angebote in Fernost aktiv akquirieren, sondern sich gleichzeitig jeglicher strafrechtlicher Verfolgung entziehen, indem sie immer wieder beteuern, angeblich rigoros gegen diese Angebote und deren Verkäufer vorzugehen sowie deren Aktivitäten auf der Plattform nicht komplett kontrollieren zu können.
Dieses ist jedoch überhaupt nicht der Fall – das Gegenteil ist Realität. Mit fadenscheinigen Programm wie z. B. dem „Veri“ Programm bei eBay schottet sich z. B. einer der weltweit größten Anbieter dagegen ab, gehen solche Angebote vorgehen zu müssen. Das wäre ja auch nicht im Interesse der Plattform, denn schließlich verdient der Plattformbetreiber ja an jedem Verkauf einer Markenfälschung, und das nicht zu knapp!
Ich bin bei diesen illegalen Praktiken der großen Plattformbetreiber nicht nur Betroffener, sondern werde auch bei meinen Bemühungen, die Betreiber immer wieder auf die tauschendfach vorhandenen Angebote gefälschter Markenwaren hinzuweisen, immer wieder „am langen Arm ausgehungert“. Rechtlich vorgehen kann ich gegen diese Plattformen selbst nicht, da sie einen Großteil der Umsätze meines Unternehmen generieren, gleichzeitig aber durch das Anwerben einer immer größer werdenden Anzahl illegaler Anbieter auch wiederum die Arbeitsplätze bei mir und den Markenherstellern vorsätzlich gefährden.
Von daher ist es dringend erforderlich, dass bei der Neugestaltung des § 127 diese Plattformen nicht etwa EXPLIZIT AUSGEKLAMMERT werden, sondern EXPLIZIT INBEGRIFFEN WERDEN, um der massenweisen Verbreitung von Markenfälschungen seitens des Gesetzgebers endlich einmal wirksam entgegenzutreten!
Ich bin auf dem Gebiet der Urheberrechtsverletzungen nicht unerfahren und sehr sensibilisiert, da ich vor langer Zeit die „GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ maßgeblich mit aufgebaut habe.
Gern würde ich zu diesem Thema mit Ihnen telefonieren, um ihnen das riesige Ausmaß und die Tragweite dieser illegalen Handlungen – nur allein bezogen auf mein Geschäftsfeld – einmal kurz aufzuzeigen. Mein Rechtsanwalt – der auf diesem Gebiet auch sehr beschlagen und engagiert ist – ist in CC dieser Nachricht an Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
Solange die Plattformen an jedem Verkauf verdienen, wird sich das Interesse der Plattformen an “Verkaufsverhinderungsmassnahmen” in Grenzen halten.
Da hilft nur amerikanische Kalkulation: Wenn die Strafe (akkumuliert) groesser als die Gewinne (akkumuliert) ist, wird gehandelt. Ansonsten gilt “Wenn wir erwischt werden und eine Strafe bekommen sollten, verzoegern und verhandeln wir.”
Es hilft also nur eine sofortige, vollumfaengliche Haftung des Marktplatzes fuer die angebotene Ware, inkl. Folgeschaeden (z.B. bei unsicheren Kindersitzen).