Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt, dann erbt der Staat. Er tritt in diesem Fall als gesetzlicher Erbe auf. In der Regel liegt die Nachlassverwaltung dann bei der Finanzverwaltung oder der Bezirksregierung. Warum kann das im E-Commerce wichtig sein? Das erfahrt ihr hier im Beitrag.

Unsichere Schulden- und Vermögenslage

Wenn ein Onlinehändler verstirbt, dann ist das Erbe mitunter unübersichtlich und den gesetzlichen Erben ist nicht immer klar, ob der Erblasser nicht überschuldet ist oder ob es schwierig ist, die Verbindlichkeiten mit den zu erzielenden Erträgen aus der Erbmasse zu bedienen. Denn es werden sowohl Schulden als auch Guthaben vererbt. Viele der gesetzlichen Erben wählen daher den sicheren Weg und schlagen das Erbe aus. Damit tritt der Staat an die Stelle der gesetzlichen Erben.

Aber aufgepasst: Es ist nicht möglich, einzelne Bestandteile des Erbes zu entnehmen, z.B. eine Domain. Und erst recht nicht dann, wenn ihr gar nicht erbberechtigt seid, z.B. weil euer Ex-Mann verstirbt. Ihr macht euch damit strafbar und erwerbt kein rechtmäßiges Eigentum an der Sache, welche ihr dem Erbe entwendet habt. Es kann übel ausgehen, wenn jemand nach Jahren auf die Idee kommt, die Sache – z.B. eine Domain vom gesetzlichen Vertreter, hier also der Staat – zu erwerben.

Wenn ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt ist….

…dann ist seine Aufgabe zunächst, Ordnung ins Erbe zu bringen. Er schaut zu, dass Gläubiger befriedigt werden und kann auch – mit Zustimmung des Gerichts – Rechtsgeschäfte tätigen. Das bedeutet: Nicht-Erbberechtigte können zu diesem Zeitpunkt bereits einzelne Werte aus dem Erbe erwerben, z.B. eine Domain, einen Onlineshop oder Firmenanteile.

Irgendwann ist dann der Staat an der Reihe

Mit oder ohne Nachlassverwalter entscheidet das Nachlassgericht irgendwann einmal, dass der Staat als Erbe eingesetzt wird. Das kann auch schon mal ein paar Jahre dauern. Bei einem im Jahre 2014 Verstorbenen wurde erst 2018 die Bezirksregierung als gesetzlicher Erbe eingesetzt. Ab diesem Zeitpunkt müsst ihr dann mit der Bezirksregierung oder der Finanzverwaltung verhandeln, wenn ihr etwas aus dem Erbe erwerben möchtet.

Wie kann ich feststellen, ob alle Erben ihr Erbe ausgeschlagen haben?

Zunächst kann euch darüber das jeweilige Nachlassgericht Auskunft geben. Danach werden die Erblasser in ein öffentlich zugängiges Nachlassverzeichnis eingetragen. Hier der Link zum Verzeichnis von NRW.

(Screenshot Nachlassregister)

Ihr wollt kaufen? So geht’s

Ihr habt nun herausgefunden, dass ihr eine Sache aus einem Erbe kaufen wollt. Dazu gehören im Übrigen auch digitale Güter wie Domains und Onlineshops oder Blogs.

Ihr könnt nun so vorgehen: Zunächst müsst ihr den Beleg erbringen können, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens Eigentümer war. Bei einer Domain ist das einfach, dazu benötigt ihr nur die Denic-Domain History. Diese könnt ihr als Berechtigter bei der Denic anfordern. Natürlich muss nun ein >objektiver< Wert der Sache festgestellt werden. Dazu einigt man sich mit der Bezirksregierung auf ein Gutachten und einen Gutachter. Bei einer Domain reicht z.B. ein Wertgutachten von sedo.de aus.

Ihr seid nun fast am Ziel. Der Sachbearbeiter wird euch einen Kaufvertrag Entwurf zusenden. Ihr unterschreibt. Die Bezirksregierung unterschreibt. Ihr bezahlt und schon seid ihr Eigentümer der Sache. Bei der Bezirksregierung Köln hat der gesamte Vorgang ab Erstkontakt circa 1,5 Wochen gedauert. Das war fix!

Achtung, es gibt Fallen

Nicht selten neigen Erben oder Menschen, die denken, sich ein Erbe unter den Nagel reißen zu können zur “Leichenfledderei”. Sie übertragen sich z.B. Domains oder andere Werte aus dem Erbe, weil sie den Laptop und damit die Passwörter zur Verfügung haben. Das ist strafbar, verjährt aber nach 5 Jahren.

Das hat aber auf jeden Fall zur Folge, dass sie nie Eigentümer geworden sind und die Bezirksregierung – von der ihr kaufen wollt – immer noch der gesetzliche Erbe und damit rechtmäßiger Eigentümer der Sache ist. Lasst euch also nicht ins Bockshorn jagen, wenn plötzlich Werte aus einem Erbe verschwunden sind. Eine ordentliche Recherche schafft Klarheit und deckt so manche Betrügerei auf 😉

Fazit

Wenn ein Unternehmer verstirbt und die Erben schlagen das Erbe aus oder es werden unrechtmäßig Werte aus dem Erbe entnommen, dann könnt ihr als Interessierte immer über den gesetzlichen Erben oder einen Nachlassverwalter diese Werte erwerben. Und das meistens recht günstig!