Die Themen: Alternative Streitbeilegung und online Streitbeilegung, sorgen derzeit für Verwirrung. Die EU verpflichtet die Onlinehändler zum 9.1.2016, auf die OS-Plattform der EU zu verlinken, aber diese Plattform gibt es noch nicht.

Das bedeutet zunächst, dass sich die Händler noch keine Sorgen machen müssen. Jedoch soll die Plattform ab Februar 2016 online sein. Dann werden einige Änderungen auf die Händler zukommen.

Leider haben sich bisweilen nur wenige Anwaltskanzleien mit dem Thema ausführlich beschäftigt, sodass es noch nicht genügend Informationen gibt.

Einen sehr ausführlichen Artikel hat Internetrecht-Rostock.de geschrieben:

https://internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-online-streitbeilegung.htm

Fazit: Viel Lärm um Nichts. Gegenwärtig können weder die EU noch die deutsche Gesetzgebung die EU-Richtlinie umsetzen. Das bedeutet: der Onlinehändler muss sich zurzeit noch keine Gedanken machen. Aber wie es leider immer so ist: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Verbraucherschutzrichtlinie wird mit Sicherheit im Laufe des Jahres 2016 auf uns zukommen. Das bedeutet, dass es Änderungen in den Artikelbeschreibungen, AGB’s sowie Impressen geben wird.