DSGVO: Ich halte mal die Nase aus dem Fenster.

Gut! Machen wir mal meine Seite, meinen Blog oder Shop rechtzeitig DSGVO-konform … Oder nicht? Jain, ist die klare Antwort. Zum einen aus reiner Neugierde, was denn nun tatsächlich passiert, wenn man etwas eben nicht ändert. Zum anderen aus reiner Kosten/Nutzen/Risiko-Abwägung.

Was sind die Risiken bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung?

20 Mio. € oder 4% vom Vorjahresumsatz. Nun gut, für einen kleinen Blogger ist das doch ganz entspannt. Kein Umsatz, keine Kosten, oder? Nicht ganz, aber darum geht es eigentlich auch gar nicht.

Nehmen wir einmal eine nette Zahl: 95% der Amazon-Händler machen weniger als 80.000 € Umsatz. Diese Zahl stimmt und ist so schön zu rechnen. Wie hoch ist denn nun das Risiko, wenn’s schiefgeht? 4% sind … ähm … 3.200 €. Gut, damit lässt sich doch wieder ganz ruhig schlafen.

Wie hoch sind die Kosten?

Beschäftigt ihr euch nun als Unternehmer ganze 8 Manntage mit der DSGVO, dann habt ihr bereits Eigenkosten i. H. v. 5.120 € verursacht (80 €/h x 8h x 8 Tage Arbeit).

Wollt ihr ein Abo-Modell zusätzlich buchen, dann belaufen sich die Jahreskosten auf 119,88 € netto UND ihr habt garantiert damit keine individuellen Obliegenheiten gelöst.

Nutzen? Der ist eher gering.

Mit ein wenig Glück habt ihr mit euren Möglichkeiten 80% der Notwendigkeiten gelöst. Selbst wenn ihr richtig gut seid, sind es auch nur 90%. Am Ende des Tages bleiben noch all die Fragen offen, die selbst eure Experten mit der Floskel beantworten werden: »Das können wir nicht sagen, da gibt es keine Urteile. An dieser Stelle ist die DSGVO zu ungenau formuliert«.

Mein persönliches Fazit

Alles, was ich mit ein paar Klicks erschlagen kann, mache ich tot. Den Rest lasse ich auf mich zukommen. Beim Googeln entdeckte ich etliche kostenlose Generatoren, die mir helfen sollen. Als Beispiel einmal den von der Kanzlei WBS: https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/datenschutzerklaerung-generator/.

Lasst euch nicht ›kirre‹ machen. Bewertet das (Kosten-)Risiko sachlich und nach Möglichkeit realistisch. Wenn ich dann teilweise lese, dass Händler bereits mehr als 3.000 € in einen konformen DSGVO-Auftritt investierten OHNE dabei die eigenen Kosten berücksichtigt zu haben, dann möchte ich wirklich die Frage in den Raum werfen: Ist es nicht günstiger, eine OWI zu begehen und vielleicht eine Abmahnung einzuheimsen?

Wie seht ihr das? Habt ihr schon gerechnet?

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

12 Gedanken zu „DSGVO: Ich halte mal die Nase aus dem Fenster.

  1. Thorsten

    HEy
    in den Ebay AGBs steht folgender Passus:

    4.2 Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist.

    Somit sollte das auch i.O. sein!

    Damit sollte doch die Mail weitergabe in Ordnung sein oder?

    Antworten
  2. Peter

    Wenn man seine AGB anwaltlich betreuen lässt, zählt m.E. nach die DSGVO dazu. In unserem Fall ist es jedenfalls im Dauermandat mit drin und kostet nichts extra (Kosten ca. 2000 euro jährlich incl. Märchensteuer incl. zwei zusätzliche Freiberatungsstunden im Monat für zwei verschiedene Webseiten mit unterschiedlichen AGB´s/DSGVO´s etc. = monatlich rund 170 euro). Hält man seine AGB dadurch dauerhaft aktuell, verringert es das Abmahnrisiko gegen Null. Irgendwelche Generatorentools halte ich für wenig sinnvoll, da gerade bei der Umsetzung der DSGVO einiges übersehen werden kann und kein Laie ständig alle neuen Urteile zum Datenschutz verfolgen und juristisch sattelfest umsetzen kann. Etliches ist auch noch rechtlich ungeklärt, z.B, die Verwendung von Fotos auf Webseiten, die ja auch eine elektronische Datenverarbeitung darstellen (Kunsturheberrecht vs. DSGVO). Gibt es dazu erste Urteile, muß man ggf. sehr schnell handeln, und das kann dann ein betreuender “Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz” auch viel schneller in der AGB korrekt umsetzen.

    Also das Beispiel von Herrn Steier, sprich: manche Gewerbetreibende haben bisher bereits alleine 3000 euro nur für die DSGVO Umsetzung berappt… mag zwar wirklich so zutreffend sein, ist aber m.E. auch erheblichst preiswerter im Dauerbetreuungspaket für die gesamte AGB incl. DSGVO bei vielen Anwälten zu bekommen.

    Zum Vorschreiber “A.H.”: Es ist zwar richtig, das BW relativ wenige Mitarbeiter in der Aufsichtsbehörde hat und man rein theoretisch wohl in der Masse verschwindet. Übersehen sollte man aber dabei nicht, das es bestimmt auch unfreundliche Mitbewerber gibt, die nur im stillen Kämmerlein darauf warten, der Behörde einen gezielten Tipp zu einem möglichen Verstoss zu geben. Leider ist es bis dato auch unklar, ob die Behörde anonyme Hinweise annimmt und bearbeitet. Und es würde dann, wie schon richtig bemerkt, wirklich richtig weh tun… Die 4 % werden wohl nur bei größeren Unternehmen angewendet werden (da das “fettere Beute” verspricht), während der “kleine Einzeltäter” wahrscheinlich schon fünfstellig bluten muß und damit bankrott wäre.

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  3. A. H.

    Marc übersieht Folgendes:
    Die Strafe ist 4 % vom Jahresumsatz oder ! bis zu 20 Millionen Euro, je nachdem was höher !!! ausfällt

    In seinem Fall wird es also einfach eine deftlige Geldstrafe geben, da er ja keinen Umsatz gemeriert. Ich denke mal, er kann mit ca. 20.000 Euro Strafe rechnen, denn die Vorgabe ist, dass die Strafe richtig wehtun soll.

    BTW…80 Euro Stundenlohn…lol…für die meißten wohl eher ein Wunschtraum

    Man sollte die DSGVO schon umstzen, aber auch Ruhe bewahren.

    In Baden-Württemberg hat die Aufsichtsbehörde insgesamt 50 Mitarbeiter (alle zusammen), davon wohl höchstens die Hälte zu Prüfzwecken. Es gibt in BW ca. 500.000 “Klienten”. Wenn jeder Mitarbeiter im Jahr 500 Klienten überprüft (optimistisch gerechnet), braucht es 40 Jahre, bis man alle Kleneten einmal geprüft hat.

    Das Wichtigste ist, die Datenschutzerklärung abmahnsicher zu halten. Der Rest kann danach in Ruhe angegangen werden.

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      1. Datenschutzbeauftragter DES Landes Niedersachsen

        Na, da seit ihr aber beide echt günstig dabei! Unter 230€ bewege ich mich nichtmal aus dem Haus!

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