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eBay Herbst News mit Kommentar für gewerbliche Verkäufer

Es ist mal wieder so weit. Die Zweite Runde in diesem Jahr steht an. Neben den Frühjahrs-News gibt es nun die Herbst-News für gewerbliche eBay Verkäufer. Die Zusammenfassung ist ist einfach. Einige dinge die bereits angekündigt worden sind gehen nun live. Es gibt keine tiefgreifenden Veränderungen. Also: Alles prima.

HTTPS für mehr Sicherheit. Umsetzung der Google Anforderung.

Bei der Datenübertragung im Internet ist Sicherheit oberstes Gebot. Den meisten Nutzern ist „HTTPS“ in der Adresszeile ihres Browsers ein bekanntes und wichtiges Merkmal, das Vertrauen schafft. HTTPS steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, also das „sichere Hypertext-Übertragungsprotokoll”. Auch eBay-Händler sollen sicherstellen, dass die Inhalte ihrer HostingAnbieter oder Partnerfirmen HTTPS unterstützen. Damit wird verhindert, dass Browser Warnhinweise anzeigen, wenn Nutzer ihre Angebote aufrufen. So gewährleistet eBay, dass der Marktplatz den Sicherheitsstandards moderner Browser entspricht, wie z. B. Google Chrome. eBay bittet seine Händler ihre Angebote ab sofort mit dem neuen Tool von i-Ways zu prüfen. Enthalten Angebote HTTP sollen diese angepasst und nur noch HTTPS-Inhalte in Artikelbeschreibungen verwendet werden. Ab Oktober 2017 wird beim Aufrufen von eBay-Angeboten, in denen HTTP-Inhalte externer Hosting-Anbieter enthalten sind, vom Browser ein Warnhinweis zur Sicherheit angezeigt. Dieser Hinweis könnte sich beispielsweise auf Bilder, HTML5-Videos oder CSS-Dateien beziehen. Ab Februar 2018 werden Artikelbeschreibungen, in denen HTTP verwendet wird nur noch als
verkürzte Zusammenfassung angezeigt. Die vollständige Artikelbeschreibung kann durch Anklicken geöffnet werden. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Damit wissen wir jetzt sicher, warum eBay zuletzt die ‘aufklappbare’ Beschreibung getestet hat. Wie der Marktplatz bereits mitteilte, ging es um die HTTPS-Herausforderung.

Änderung zum Grundsatz von Kontaktinformationen & Links

eBay hat die Richtlinie zur Einbindung von Kontaktinformationen aktualisiert. Ab Oktober 2017 ist es nicht mehr gestattet, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern oder in eBay Shops einzubinden. Ausgenommen davon sind rechtlich erforderliche Informationen im Impressum. Wenn Händler in ihrem eBay Shop zurzeit ihr Impressum anzeigen, kann es auch weiterhin dabei bleiben. Zu Kontaktinformationen gehören z.B.: Telefonnummern

  • Faxnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Links zu Profilen in sozialen Netzwerken

Gleichzeitig hat eBay den Grundsatz zur Verwendung von Links geändert. Händler dürfen nicht länger Links zu Websites außerhalb von eBay in Ihre Artikelbeschreibungen einbinden. Ausgenommen davon sind Links zu folgenden externen Websites:

  • Versanddienstleister
  • Produktvideos (Rezensionen, Demos und Installationsanleitungen) rechtlich erforderliche Informationen wie z.B. Garantie Bedingungen

Diese Änderungen werden auch in dem überarbeiteten Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay widergespiegelt. Außerdem müssen zugelassene Links bei der Einbindung in Artikelbeschreibungen das Attribut target=”_blank” enthalten, damit sie funktionieren. Mit diesen Neuerungen will eBay die Sicherheit und Fairness auf dem Marktplatz weiter stärken. Weitere Informationen finden Händler dazu im eBay Verkäuferportal.

Kommentar: Diese Änderung der Grundsätze war ja bereits bekannt. eBay gibt ausdrücklich an, dass das Impressum im Shop verbleiben darf. Grundsätzlich, das Impressum muss in 2 Klicks erreichbar sein. Daher ist es auch nicht gestattet (zur Zeit) die Firmenangaben in der M2M-Kommunikation mitzuteilen. Was ich jedoch schade finde ist, dass Händler kaum die Möglichkeit nutzen Videos einzubinden.

Verbesserungen beim Rückgabeprozess

eBay optimiert den Rückgabeprozess und den eBay-Käuferschutz, damit Händler die Anfragen ihrer Käufer schneller abwickeln können. Mit weiteren Änderungen verbessert der Marktplatz außerdem den Schutz seiner Verkäufer.

Ab Herbst 2017 werden Rückgabeanfragen von Käufern innerhalb der Rückgabefrist automatisch akzeptiert. Bei der automatischen Annahme von Rückgabeanfragen werden Käufern während des Rückgabeprozesses Rücksendeetiketten zum Kauf angeboten.

Ab Oktober 2017 können Händler ihren Käufern außerdem eine Rückgabefrist von 60 Tagen anbieten.

Händler profitieren bei kostenlosen Rückgaben und längeren Rückgabefristen von folgenden Vorteilen:

  • Sie können Ihre Verkäufe steigern, da kostenlose Rückgaben und längere Rückgabefristen für Käufer oft kaufentscheidend sind.
  • Angebote mit kostenlosem Rückversand werden von eBay vorrangig beworben.
  • eBay identifiziert Käufer, die kostenlose Rückgaben ausnutzen und ergreift Maßnahmen,
    Missbrauch zu verhindern.

Neu ab Oktober 2017: Sollten Händler einmal einen Artikel, für den sie den Rückversand bezahlt haben, unvollständig oder beschädigt zurückerhalten, entscheiden sie, wie hoch die Rückerstattung für den Artikel ist. Händler können den Rückerstattungsbetrag um bis zu 50 % reduzieren.

Bei der Bearbeitung müssen Händler hierfür auswählen, ob sie den Artikelpreis, den Kaufpreis (inkl. Versand) oder die Kosten für den Rückversand zurückerstatten möchten.

Ab Anfang 2018 können Käufer wie Verkäufer eBay schon nach 3 Werktagen und nicht erst nach 10 Kalendertagen bei einer offenen Käuferschutzanfrage hinsichtlich einer Rückgabe einschalten. Dies betrifft Rückgabeanfragen für nicht erhaltene und nicht wie beschriebene Artikel sowie sonstige Rückgaben.

eBay möchte, dass Grundsätze die exzellenten Serviceleistungen der Verkäufer widerspiegeln und zudem den E-Commerce-Standards entsprechen. Mit diesen Änderungen vereinheitlicht der Marktplatz eBay den Käuferschutz weltweit. Im Verkäuferportal  finden Händler weitere Informationen zu diesen Änderungen.

Kommentar: Ein positives Highlight ist die Abzugsmöglichkeit vom Kaufpreis beim Retouren-Prozess. Endlich. Auch stellt die automatisierte Annahme eine großartige Vereinfachung dar. Well done.

eBay Katalog und Erweiterung der Produktkennzeichnungen

eBay verbessert die Suche für eBay-Nutzer kontinuierlich, um ihnen treffsicher die gesuchten Artikel anzuzeigen. Dafür erweitert der Marktplatz die Anforderungen an Produktkennzeichnungen in eBay-Angeboten.

Ab 19. Oktober 2017 müssen Händler für Artikel in bestimmten Kategorien mit dem Artikelzustand “Vom Verkäufer generalüberholt” Produktkennzeichnungen im Angebot hinterlegen.

Bis 2018 sind “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote von dieser Anforderung ausgenommen. Außerdem müssen auch in einigen Kategorien in neuen und überarbeiteten Angeboten mit dem Artikelzustand “Gebraucht” Produktkennzeichnungen angegeben werden.

Ab Frühling 2018 führt eBay die neu erstellten und überarbeiteten Angebote mithilfe der Produktkennzeichnungen automatisch im eBay-Katalog mit den entsprechenden Angeboten
zusammen.

Weitere Informationen zur Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen sind im Verkäuferportal   verfügbar.

Kommentar: Das eBay die Einführung des Kataloges voran treibt ist bekannt. Leider geht das immer noch zu langsam. Ich würde mir wünschen, dass eBay noch mehr Geschwindigkeit von den Händlern abverlangen würde.

Änderung bei der Nutzung von Bildern & Produktdaten

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führt eBay Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit will der Marktplatz die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern.

Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Der Marktplatz verbessert diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay einfacher und erfolgreicher zu machen. Mithilfe des eBay-Katalogs können Angebote besser beworben werden z.B. über die verbesserten Suchergebnisseiten, die kuratierten Kategorieseiten oder Produktbewertungen und Rezensionen.

Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass eBay seine Händler dazu auffordert, dem Marktplatz das Recht zur Nutzung ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Sollten Händler mit der Nutzung ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer nicht einverstanden sein, müssen diese Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 gelöscht werden. Wenn Händler der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, wird das eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Das hört sich hart an, ist aber fair und richtig. Ohne Katalog- und Produktdaten funktioniert der Handel nicht. Ein kleines Trostpflaster: Für Händler die große Herausforderungen mit der Freigabe von Bildern haben, wird eBay eine Ausnahmeregelung anbieten. Aber, es wird nicht einfach eines Ausnahme zu erhalten. Auf dieses Thema werde ich aber noch in einem eigenen Beitrag eingehen.

Weitere Änderungen

eBay ändert im September 2017 den Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlaubt ist. Damit will eBay die Kauferfahrung für Nutzer klarer und einheitlicher gestalten.

Mit verschiedenen Neuerungen unterstützt eBay die Shop-Abonnenten dabei, ihr Geschäft national wie international erfolgreich auszubauen. So erweitert beispielsweise der eBay-Partner für internationalen Handel Webinterpret sein Übersetzungsangebot inklusive weiterer Services für Top-, Premium- und Platin-Shops.

In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet eBay ShopAbonnenten darüber hinaus kostenlos ein neues Service-Paket zum Schutz vor Abmahnungen.

Außerdem können Premium-Shop-Abonnenten einen Account Manager für die individuelle Beratung zum Geschäftswachstum buchen.

eBay aktualisiert das Tool Verkaufsaktionen. Dabei wird die Funktionalität des Tools “Sonderaktionen verwalten” integriert. Mit der neuen, intuitiven Benutzeroberfläche des Tools Verkaufsaktionen wird es für Händler noch einfacher, Verkaufsaktionen zu starten und zu planen. Als Shop-Abonnent können Händler im Bereich Marketing des Verkäufer-Cockpit Pro mit dem Tool Verkaufsaktionen einen neuen Aktionstyp nutzen: “Sonderaktion + Preissenkung”.

Ab Oktober 2017 aktualisiert eBay das Marketing-API für Entwickler und Drittanbieter. Die neuen Rabatt-Optionen werden dann auch über diese Schnittstelle verfügbar sein.

Ab sofort ist es für Händler möglich, Käufer zu melden, die Ihre Rücknahmebedingungen missbrauchen und unangemessene Forderungen stellen. Diese verbesserte Funktionalität unterstützt eBay dabei, Händler noch effektiver vor negativen Erfahrungen beim Verkaufen auf der Plattform zu schützen und rechtzeitig Maßnahmen gegen diese Käufer zu ergreifen.

Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‘fine’. Ich weiß, dass das nicht alle so sehen werden, denn die Bilder-Standards, Katalogdaten und Kontaktinformationen bedeuten Arbeit. Jedoch: Nutzt es als Chance einmal eure Prozesse so aufzustellen, das Änderungen auf den Artikeldetailseiten einfach möglich sind.

44 Gedanken zu „eBay Herbst News mit Kommentar für gewerbliche Verkäufer

  1. osmin61 (ebay-Account)

    Der Diebstahl an den Urheberrechten der Produktfotos und Produktdaten ist eine weitere Unverschämtheit, die sich ebay nur aufgrund seiner Monopolstellung erlauben kann. Es geht dabei ja nicht um irgendwelche hingeschluderten Handyfotos, die kein Verkäufer je nutzen möchte, um professionell seine Artikel zu verkaufen, sondern um qualitativ hochwertige Fotos, für die Verkäufer Zeit, Arbeit und Geld investiert haben. Und wer wird denn die von ebay für den “Produktkatalog” gestohlenen Fotos benutzen? Nun, die Verkäufer, die gleiche Artikel anbieten, also die unmittelbare Konkurrenz. Es ist schon paradox, dass ebay-Verkäufer gezwungen werden, ihre Mitbewerber mitzufinanzieren. Und dann die Androhung, dass die Accounts der Verkäufer, die damit nicht einverstanden sind, gesperrt werden! Einfach unsäglich! Herr Steier, jemand, der solche Machenschaften gut heisst und unkritisch Partei dafür ergreift, disqualifiziert sich und kann nicht weiter ernst genommen werden. Ich kann nur hoffen, dass ebay durch Verlust seiner Monopolstellung irgendwann einmal gezwungen sein wird, solche selbstherrlichen Entscheidungen zurückzunehmen. Es sind auch schon andere, vermeintlich konkurrenzlose Unternehmen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt worden.

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  2. Werner Peters

    Ab Herbst 2017 soll die Rückgabe automatisch angebommen werden, was ist bitteschön mit Händlern, die verschiedene Versandlager und dementsprechend mehrere Rücksendeadressen haben.Bisweilen konnte der Händler entscheiden, an welche Adresse zurück gesendet wurde. Wer übernimmt die Kosten, wenn durch die automatische Annahme von Rückgaben, der Artikel an die falsche Adresse gesendet wird? Meiner Meinung ein unüberlegter Schnellschuss von eBay.

    Weiterhin habe ich heute festgestellt, das in der Artikelseite (Anzeige) IN ROT und FETTSCHRIFT “RÜckgaben” angezeigt wird.
    Diese Anzeige ist unabhängig davon, ob der Händler diesen Artiel überhaubt schon einmal verkauft hat. Es reicht wohl dass dieser Artikel bereits bei einem anderen Händler schon einmal zurück gegeben wurde. Für mich ist das eindeutig als geschäftsschädigend anzusehen, und erlaubt den Missbrauch dur den Verbraucher, der sich die Rücksendekosen sparen will und dann behaupten kann mit dem Artikel stimme etwas nicht, dies zeige ja auch der Vermerk “Rückgaben”

    Antworten
    1. Werner Peters

      Wudersamerweise ist der in rot angezeigte Text “Rückgaben” nach einer Stunde wieder aus allen Artikel-Anzeigen von ebay verschwunden.
      Bin mal gespannt ob das eine Eintagsfliege war oder nochmal angezeigt wird.

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  3. Uwe

    Mich würden mal zwei Dinge interessieren die in Zusammenhang mit den neuen eBay-Grundsätzen stehen.

    1. In meinen bestehenden eBay-Auktionen habe ich mein Impressum und einen Link zu meiner AGB & WRB ganz bewusst nochmal separat eingebunden, weil ich im Falle eines eBay-Server Ausfalls (im Bereich der Rechtlichen Informationen) nicht ohne dastehen möchte und somit unmittelbar abmahngefährdet bin. Wenn eBay in solch einem Fall die juristischen Konsequenzen vertritt, wäre das für mich in Ordnung. Aber ich mag nicht dran glauben. Im Gegenteil, so wie ich eBay kenne, wird es sich in diesem Fall als “nur Plattformbetreiber” vermutlich aus der Affäre stehlen.

    2. Als Eigentümer meiner Fotos stelle ich mir die Frage, ob ich bei einem Ausscheiden von eBay, die Abtretungserklärung meiner Fotos an eBay zurück nehmen bzw. widerrufen kann. Kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, ansonsten wäre das eine wunderbare Möglichkeit mit entsprechender Vorbereitung, in Ausprägung von Abmahnungen wegen unrechtmäßiger Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial Geld zu verdienen.

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      Das zusätzliche verlinken ist rechtlich nicht notwendig und daher nicht gestattet. Wenn es einen Bug von eBay gibt, bist du NICHT zwangsläufig abmahngefährdet. eBay hat nicht nur einmal die Abmahnkosten ist solchen Fällen übernommen. Zu 2. Natürlich kannst du sie widerrufen und eBay ist dann in einer angemessenen Frist angehalten die Bilder zu löschen. Und sie machen auch das. In einem anderen Kontext bereits passiert.

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      1. Uwe

        Wenn man nicht abmahngefährdet ist, wieso hat eBay dann in solchen Fällen die Abmahnkosten übernommen? Viel schlimmer und weitreichender ist die einhergehende strafbewährte Unterlassungserklärung. Die kann von eBay gar nicht übernommen werden.

        Ich bin gerade beim umstellen meiner Auktionen und stelle u.a. fest, dass der Link zur Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) innerhalb der Mobile eBay-App nicht anklickbar ist. Eine gesetzliche Anforderung, die hier von eBay nicht umgesetzt wurde.
        Mobile eBay-App und eBay-Shop über Mobile: Beim lesen der AGB und WRB bekommt der geneigte Leser Augenkrebs. Alle Formatierungen wurden entfernt und der Inhalt wird nur in reiner Textform zusammen geschoben angezeigt. Auch das könnte von Mitbewerbern abgemahnt werden. Genau für solche (Un)fälle habe ich in meinen Auktionen einen entsprechenden Link auf meine AGB und WRB in html und zusätzlich als pdf-Datei (downloadbar) erstellt.

  4. Pingback: Das Spannendste aus Facebook (KW 38): » Blog für den Onlinehandel

  5. langjähriger ebay Anbieter

    Schön, dass der große Bruder (ebay) besser weiß, wie man vertrauenvolle Geschäfte macht. Das weiß er sogar so gut, dass er uns allen das Geschäft abnehmen wird:

    1. Alle Neuware (und nur diese interessiert ebay, denn man kann sich diese ja auch beschaffen) muß mit EAN Codes eingegeben werden. Von nun an sieht ebay, wo die Ware herkommt, wieviel damit pro Monat und pro Klick umzusetzen ist, sogar wie die Kunden diese bewerten, Stichwort “Schreiben Sie eine Rezension”. Ist bereits Realität.
    2. Die Bilderrechte werden abgepresst. Vorher werden natürlich die Bilderstandars angehoben, damit auch vernünftige Ware reinkommt. Das wird gerade versucht.
    3. In einem weiteren Schritt ware vernünftigerweise denkbar, dass man seine Angebotsbeschreibung zur Verfügung stellen darf. Das ist aber nicht unbedingt nötig, das lässt sich relativ einfach rechtssicher abändern. Das wurde -noch- nicht gefordert.
    4. Der Versand muß über eine zentrale ebay Logistik, also ebay Lager, getätigt werden. Dazu werden ja auch schon Überlegungen angestellt, Fulfillment heißt das auf Neudeutsch. Ebay sieht dann sogar den Lieferanten der Ware…!
    4. Wenn das Geschäftsmodell mit den aus Punkt 1 erfassten daten Erfolg verspricht kann ebay das auch selbst übernehmen: Man beschafft sich mit der EAN die Ware, Bilder sind auch da, und die Versandlogistik ist auch aufgebaut. Aber selbst wenn ebay das Geschäft nicht macht, so wäre es vorstellbar, diese Informationen als Geschäftsberatung weiterzuverkaufen.
    Am Ende haben wir Händler denen alles geliefert um uns fertigzumachen, wie der arme Wicht, der noch seine eigenes Grab aushebt.
    Die Leute die das vorhersehen reagieren so: Man etabliert eine eigene exclusive Marke mit EAN Nummernkreis, die aber einer rechtlich anderen Firma gehört. Damit beugt man vor, falls ebay FirmenINTERNE Eigenmarken verbietet. Damit hat man ebay wenigstens die einfache Vergleichbarkeit über den Computer genommmen. Fotos werden immer als Gruppenfotos angelegt oder zusammenkopiert, die nicht angebotene Ware wird deutlich optisch durchgekreuzt. Diese Bilder sind für den auswertenden Menschen wahrscheinlich zu verwirrend, sie werden nicht in den Bilderstock übernommen werden.
    Was die rasch wechselnden Geschäftsführer von ebay deutschland vielleich noch rechtzeitig verstehen werden ist, dass es auf ebay -noch- eine Angebotsvielfalt und fachliche Beratungskultur gibt, die es im amazon Einheitsbrei “der billigste bekommt den Klick” nicht gibt. Aber die Beratungskultur wird mit dem Verbot der Anbieterinformationen im Angebotstext ja ebenfalls gerade abgeschafft.

    Herr Steier hat ja bei der Einführung der zwangsweisen EAN Nummerneingabe auch schon so merkwürdige Ansichten vertreten. Dabei war ihm aufgefallen, dass es durch die Anbieterübergreifende einheitliche EAN Nummer für das gleiche Produkt das Problem gibt, dass durch die nun vorhandene totale Vergleichbarkeit der Preis das Kriterium der Wahl ist. Und er wollte schon damals immer mal schreiben, wie man seiner Ansicht nach aus der Falle rauskommt. Er hat es nicht geschrieben.
    Auch die Antwort in einem anderen Thread, warum er die Bildererpressung gut und richtig findet, versteht außer ihm niemand schlüssig.

    Herr Steier, Sie haben leider die Bodenhaftung verloren.

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  6. Pingback: Presseschau KW38: Keine Top-Ranking-Faktoren bei Google, wenige Neuerungen bei ebay, Petition für Kennzeichnung außereuropäischer Versender auf Amazon » Blog für den Onlinehandel

  7. frustrierter Ebay-Händler

    Ich kann mich nur den Komentaren meiner Vorgänger anschließen. Habe seit langem mal wieder hier reingeschaut und war entsetzt als ich die 100%-Ebay-freundlichen und ganz und garnicht objektiv-kritischen Beiträge überflog. Wirklich unglaublich, was aus wortfilter geworden ist. Ich habe Axel Gronen wenige Wochen vor seinem Tod auf einer Veranstaltung als Redner erlebt und war begeistert. Das hier hat nun wirklich garnichts mehr mit dem wortfilter von “damals” zu tun. Wir sind seit 16 Jahren als Verkäufer bei Ebay aber langsam ist auch für uns das Fass übergelaufen.
    Seit Monaten ärgere ich mich mit dem Überarbeiten unserer ca. 90.000 Ebay.Angeboten rum, wegen dem Entfernen der Kontaktdaten und in Links eingearbeiteten Bildern. Etliche Telefonate mit Ebay und immer wieder aufs Neue, weil sich laufend was änderte. Parallel dazu immer wieder Verstöße wegen angeblicher Transaktionen außerhalb Ebays wenn z.B. ein Käufer nach Kauf auf Ebay zwecks Abholung von Möbeln zur Unzeit nach Adresse und Handynummer fragt. Sowie Mängelquote wegen von DHL zu spät eingescannten Paketen, schlechte Umsätze und dann nun noch der Wahnsinn mit den Produktfotos. Ich grübele das zu umgehen, z.B. damit, eine eigene Marke anzumelden und alle Produkte unter dieser Marke verkaufen, was dann kein anderer darf. Oder irgend sowas. Auf jeden Fall machen wir da nicht mehr mit. Wir haben Unsummen für unsere professionellen Produktfotos ausgegeben und werden keinesfalls erdulden, dass die uns jemand in räuberischer Erpressung stiehlt um sie zu verschenken.
    Wer sowas als “fine” verkaufen will, gehört hier nicht hin !

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  8. Schulze

    mich würde mal interessieren, wieviel ihnen Ebay bezahlt, damit sie hier die Neuerungen anpreißen, sozusagen also Verherrlichung der arroganten und selbstgefälligen Einstellung von Ebay

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  9. macrocoin

    Die deutschen Händler sollten endlich begreifen, dass “die Rettung der Ertrinkenden die Sache der Ertrinkenden selbst” sei.
    Wer weiterhin an eBays Titte hängen will, anstatt deren mittlerweile unverschämten Gebühren für die Bewerbung eines eigenen Webshops zu nutzen, und daher aus Furcht bereit ist, alles zu schlucken, bitte NICHT WEITERLESEN!

    Zur Dreistigkeit von eBay: In unserer Zeit gibt es übrigens ein sehr wirksames Instrument zur Durchsetzung seiner Forderungen bzw. Gehörverschaffung, dieses heißt SHITSTORM. Die richtige Adresse wäre z.B. die Facebookseite des CEO von eBay Devin Wenig: https://www.facebook.com/devin.wenig . Einfach zu JEDEM seiner Posts eine böse Meldung schreiben mit dem Hashtag wie etwa #eBayMustStopRuiningYourDealers oder #eBayDealersHaveRightsToo (lieber keine Beleidigungen schreiben, um keinen Angriffspunkt für die Löschung zu liefern!). Es funktioniert! Durch Erfahrung bestätigt.

    Zu dem Gebaren des Betreibers von Wortfilter.de: Da kann ich nur zustimmen, Axel Gronen dreht sich sicherlich im Grabe um.

    Zur rechtlichen Beurteilung: Die entsprechenden Passagen über die automatische Übergabe der Rechte an eigenen Bildern würden keiner richterlichen Kontrolle in Deutschland wie in den anderen EU-Ländern standhalten. Jeder Jura-Drittsemestler weiß, was eine sittenwidrige Knebelung ist.

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  10. Mark Steier Beitragsautor

    Die neue Bilder-Richtlinie ist eine großartige Entscheidung von eBay. Und sie war lange überfällig. Warum ich das so sehe werde ich euch (wie auch schon geschrieben) in einem eigenen Beitrag erklären.

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  11. onlinehändler

    “Gekauft” ist unser Mark bestimmt nicht! Ich denke er treibt sich in letzter Zeit zu viel mit zu “großen” Leuten rum und sieht die Probleme, Nöte und Sorgen der kleinen Händler einfach nicht mehr.
    Den ganzen Tag all die Berater (die wissen wie es geht), die Konferenzveranstalter (die auch wissen wie es geht), die Workshopanbieter und Konferenzredner (die noch besser wissen wie es geht) um ihn herum. Da kann man schon mal den Kontakt zum kleinen Händler verlieren.
    Ist nicht böse gemeint, nur mein subjektiver Eindruck.

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    1. ...

      Wer seinen Brötchengebern nicht nach dem Maul redet wird in Zukunft nicht mehr gebucht – Somit ist man indirekt doch gekauft.
      Vorauseilender Gehorsam (Selbstzensur) – so läuft das heutzutage überall

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      1. onlinehändler

        Es ist nicht das Geld, eher das Ego! Nach der finanziellen Unabhängikeit kommt das Streben nach Anerkennung und Macht. Wäre übrigens schön wenn Mark selbst mal was zu den Vorwürfen sagen würde.

  12. Ali

    Wer es umgehen möchte, dass jemand seine Bilder nutzt, stellt einfach Sets zusammen und fotografiert diese. Ein Bestandteil des Sets ist dann ein Artikel, den Wettbewerber nicht haben können, z.B. ein selbsthergestelltes Leaflet wie “Das kleine 1×1 des Reifenwechselns” etc… bei einem Reifenhändler… und schon kann das keiner klauen…und der eigene Kunde hat einen Zusatznutzen…

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    1. Name

      Das ist eine gute bedenkenswerte Idee aber dies bedeutet wieder wochenlanges Produkte fotografieren, bearbeiten der Bilder, hochladen usw. .
      Immer mit der Angst im Nacken das sich ebay bald wieder neue Verschlimmbesserungen einfallen lässt die einen dann zu erneuten (Wochenlangen) Artikel Überarbeitungen zwingen.
      Wenn ich eine Beschäftigungstherapie nötig hätte könnte ich mir auch eine Selbsthilfegruppe suchen, da bin ich wenigstens unter Menschen.
      Ich glaube auch unser Kölscher Jung Steier ist gekauft, der ist zum Lobbyisten geschmiert worden.
      Der gehört in die Bütt und nicht auf ehemals ernst gemeinte Seiten.

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  13. Uwe

    Tja, “fair”… Setzen 6 sage ich nur. Für Leute die von der Materie nichts wissen klingt es fair. Für Leute die davon Leben und alles erdenkliche tun – auch mal mehr als 14 Stunden am Tag arbeiten – ist es der Ruin. Aber was will man von einem 0815-Blog erwarten

    Antworten
  14. BIBA

    Hallo Herr Steier,

    eigentlich hatte ich Sie immer als kompetent eingeschätzt, was Sie wahrscheinlich auch sind, aber Ihre Beziehung zu eBay scheint stärker zu sein als man denkt. Nach diesem Beitrag sind Sie für mich absolut unglaubwürdig geworden, denn wie kann man soetwas nur gut heißen, außer wenn man selbst den Namen eBay trägt? Ich habe schon länger Zweifel, oder zumindest ein unwohles Gefühl an Ihren letzten Beiträgen, aber mit diesem, haben Sie den Vogel nun wirklich komplett abgeschossen. Ich werde nach vielen Jahren des lesens diese Seite zukünftig definitiv meiden.

    Antworten
    1. Michael Ratkowski

      Ich habe Herrn Steier auf der Internet World 2017 in München gesehen und erlebt, dort war er in einer Gesprächsrunde mit Herrn Denis Burger (ebay Geschäftsführung) der schärfste Kritik von ebay. Das Publikum war begeistert und konnte kaum fassen wie direkt Herr Steier ebay kritisiert hat. Selbst ich als langjähriger hartgesottener Online Händler war sprachlos. Herr Burger übrigens nach der Veranstaltung auch 🙂

      Ich glaube Ihr solltet einen Gang runterschalten und mehr Messen, Konferenzen und Veranstaltungen besuchen, damit Ihr mal Fachwissen aktuell aus erster Hand erhält!

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  15. Michael Spree

    Auf diese Welle des Prozestes habe ich lange gewartet, und war verwundert, warum niemand seine Rechte verteidigt, da eBay diese Änderung eigentlich ursprünglich schon JETZT umsetzen wollte.
    Da hat man wohl,( klugerweise)! noch rechtzeitig ‘kalte Füße bekommen.
    Warum das hier im Beitrag als notwendig dargestellt wird, ist in meinen Augen eine berechtigte Frage, weil dann der (nennenswerte) Unterschied zu Amazon nicht mehr erkennebar ist und das ursprüngliche Geschäftsmodee, Händlern einen individuellen Auftritt zu bieten, praktische verschwindet.

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  16. anonym

    Leute, das ist sowas von verbrecherisch was in diesen “Teilnahmebedingungen für den eBay-Produktkatalog” steht
    Wir sollen ab 1. Februar 2018 gezwungen werden unter anderen einem solchen Irrsinn zuzustimmen.
    Unter Punkt 5 müssen wir uns zB. dazu verpflichten im Falle von Urheberrechtsverletzungen die entstehen können indem wir unsere Bilder freigeben – für ebay die Prozesskosten u. Anwaltskosten zu übernehmen. Wir haben eBay von allen Ansprüchen schadlos zu halten!!!
    5.
    Sie erklären sich damit einverstanden, eBay von allen Ansprüchen schadlos zu halten, die von anderen Mitgliedern oder Dritten aufgrund der Nutzung Ihrer Nutzerbilder im Katalog geltend gemacht werden. Sie müssen eBay die Kosten einer notwendigen juristischen Verteidigung erstatten, einschließlich aller Gerichtskosten und der gemäß deutschem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angemessenen Anwaltsgebühren. Dies gilt nicht, wenn Sie für die Rechtsverletzung rechtlich nicht verantwortlich sind. Im Falle eines Regresses durch Dritte sind Sie verpflichtet, eBay wahrheitsgemäß und unverzüglich alle Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und den Aufbau einer Verteidigung erforderlich sind.

    HERR MARK STEIER ! mir fällt hier nur eins ein – die Metapher der Ratte die rechtzeitig das sinkende Schiff verlassen hat und sich dank Ihres Bekanntheitsgrades ins Propagandaministerium von Ratenhausen hat rufen lassen.

    Solch einen Artikel schreibt doch kein würdiger Nachfolger von Axel Gronen.
    Sie besudeln den Ruf und die Leistung Ihres Vorgängers mit Dreck wenn Sie auf diesem Niveau weiterhin Ihre Einschätzungen zu den neuesten ebay Knallern zum Besten geben.

    Hier der Link zu diesem “Schandblatt”
    http://pages.ebay.de/cgi/CGI_terms_conditions.html

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    1. Lach mich schlapp ag

      Ein Mann wird auf der Straße beklaut ….. der Dieb stiehlt ihm die Geldbörse……

      EINE WOCHE später wird der Bestohlene von dem Dieb verklagt, weil in der Geldbörse war Falschgeld ….. und der Dieb wurde deswegen verklagt, so verklagt er den Bestohlenen weil er die Frechheit besaß Falschgeld mit sich herum zu tragen…..

      Jetzt verständlich:
      ================

      Sie erklären sich damit einverstanden, dem DIEB / ERPRESSER / NÖTIGER von allen Ansprüchen schadlos zu halten, der von anderen oder Dritten aufgrund der Nutzung der gefälschten NOTEN geltend gemacht werden. Sie müssen dem DIEB die Kosten einer notwendigen juristischen Verteidigung erstatten, einschließlich aller Gerichtskosten und der gemäß deutschem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angemessenen Anwaltsgebühren.

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    2. Michael Ratkowski

      Vollkommen richtig was ebay macht! Ebay kann unmöglich alle Bilderrechte prüfen. Und nur weil einige Clowns nicht in der Lage sind eigene Fotos zu machen, heißt es noch lange nicht das vis Google Profifotos “geklaut” werden dürfen. Clown sein kann jeder, aber einen Zirkus führen eben nicht und deshalb muss ich verdammt nochmal als Händler mich an die Kaufmännischen Regeln halten.

      Antworten
  17. S.Anonym

    Dem kann ich mich nur anschließen….. Hart ja, aber fair?
    Ich lese hier auch schon seit Jahren …. aber dieses Statement enttäuscht mich auch sehr…

    Weder fair, noch fein
    Nichts ist gut

    Erpressung und Nötigung!
    Viele Markenhersteller wollen ihre Produktbilder nicht freigeben! Sollen die eBayer nun 1000sende Artikel fotografieren?
    Bis März? Prima, ist ja auch nur Vorweihnachtszeit!

    Diese Änderung zwingt viele Verkäufer auf eBay in die Knie! Unhaltbar, was eBay da fordert.
    Jeder Verkäufer ist selbst für seine Produktfotografie verantwortlich. Kann es fair sein, dass Jemand stramm arbeitet, wie verrückt fotografiert um DAS perfekte Foto zu haben, sich damit von seinen Mitbewerbern abheben möchte und dieser Mitwerber sich das Produktfoto aber nun aus dem eBay Katalog nehmen darf? Viele beauftragen einen professionellen Fotografen damit Produktfotos zu erstellen. Oder kauft sich eine professionelle Fotoausrüstung, Tageslampen etc…. stellt die Bilder (Greensceen) aufwendig mit Photoshop frei…. das ALLES kostet viel Geld und Arbeit und das will eBay sich nun einverleiben, damit es JEDER wie folgt nutzen kann?

    Hier ein kleiner Auszug von eBay:
    I. Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Bilder für die Aufnahme in den Katalog bereitzustellen, bedeutet das für Sie Folgendes:
    a. Sie gewähren eBay ein nicht-exklusives, weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht bzgl. Ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte (insbesondere des Vervielfältigungs-, des Verbreitungs- und des Ausstellungsrechts, des Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechts, des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, des Senderechts, des Rechts der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, des Rechts der Wiedergabe von Funksendungen sowie der Erstellung und öffentlichen Bereitstellung von Bearbeitungen und Umgestaltungen davon), Ihrer Datenbankrechte (insbesondere des Rechts zum Erstellen und Veröffentlichen von Bearbeitungen und Umgestaltungen einer Datenbank oder Teile derselben) und Ihrer Marken-, Kennzeichen- und Veröffentlichungsrechte, die Ihnen zustehen oder eingeräumt sind an allen zur Verfügung gestellten Bildern, die Sie in Ihre Angebote auf dem eBay-Marktplatz (zusammengenommen „Nutzerbilder“) hochladen, für alle zum Zeitpunkt der Einräumung des Nutzungsrechts bekannten Nutzungsarten, sowohl in Online- wie Offline-Medien („Lizenzrechte“). Die Lizenzrechte können insbesondere, aber nicht abschließend, in Verbindung mit dem eBay-Produktkatalog und/oder Werbematerialien auf dem eBay-Marktplatz und/oder Websites Dritter und/oder Offline und/oder über Rundfunkmedien ausgeübt werden.

    Antworten
    1. Michael Ratkowski

      Ruhig Blut, diese Diskussion gibt es schon seit Jahren bei Amazon. Nach einigen Lichtjahren taucht Sie nun bei ebay auf. Alles halb so wild und es wird nur einen Bruchteil an klagen geben, die irgendeinen ebay Händler schädigen.

      Noch eins, stellt Euch vor Ihr produziert Fotos mit einem Profifotografen von Euren Produkten und zahlt ordentlich Geld dafür. Zwei Wochen später kommt Max Mustermann um die Ecke, klaut Eure Bilder und verkauft dasselbe Produkt noch günstiger !? Was wäre dann los ?

      Antworten
  18. Uwe

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und empfinde die Meinungsäußerungen von Herrn Steier zu den neuen eBay-Neuerungen als eine weitere Entweihung dieser Pilgerstätte von wortfilter.de im Gedenken an unseren Allzeit wertgeschätzten Axel Gronen.
    Auch in meiner Wahrnehmung nehme mit zunehmender Sorge zur Kenntnis, wie hier aus einer freien Online-Community so etwas wie das Kapitol aus “Die Tribute von PANEM” entwachsen ist. Präsident Coriolanus Snow lässt grüßen.
    Mir wäre es Tat- und Schuldangemessen wenn Sie Herr Steier der bestehenden Website ein Ende mit einem Nachruf an Axel Gronen setzen und sich selber eine neue Website in ihrem Namen unter dem Titel E-Marketplaces o.ä. erstellen.

    Sorry, aber das musste mal raus 😉

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  19. onlinehändler

    Tja, dann können wir uns ja jetzt endlich mit gutem Gewissen auf Amazon konzentrieren. Nach über 20 Jahren gewerblichem Onlinehandel bei Alando/Ebay! Ebay hatte (für uns) immer den Vorteil individueller Fotos und Beschreibungen. Dadurch konnten wir uns (ohne Preisdumping) positiv von der Konkurrenz abheben und unser Geschäft machen. Dem Kunden mit eigenen Fotos und Beschreibungen das Vertrauen geben, dass wir Profis sind. Das unsere Abwicklung genauso hochwertig und professionell ist wie unsere Angebotsdarstellung. Ebay(.de) wird viele gute(!) Händler verlieren und (genau wie Amazon) viele Amateure und vor allem ausländische Preisdumper gewinnen. Unterm Strich wird Ebay aber auf jeden Fall verlieren! Niemand braucht ein zweites Amazon!

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    1. Michael Ratkowski

      Es gibt kein zweites Amazon und wird es die nächsten Jahrzehnte auch nicht geben! Wir bieten bei enay und bei Amazon die gleichen Produkte an und erzielen auf Amazon das neunfache an Umsatz wie auf ebay und das hat sicherlich nichts mit den Bildern oder irgendwelchen Bildrechten zu tun. Zum Thema Preisdumping kann ich nur lachen, als ob es kein Preisdumping auf ebay gibt ? Schon einmal bei ebay was gekauft oder nur verkauft ? Lächerlich!

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      1. onlinehändler

        Entweder haben Sie meinen Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden!
        Natürlich wird es kein zweites Amazon geben. Deshalb habe ich ja auch geschrieben: “Niemand braucht ein zweites Amazon!” Das soll als Warnung an Ebay verstanden werden.
        Natürlich gibt es bei Ebay Preisdumping. Wir waren durch eigene Bilder und Beschreibungen aber nicht davon betroffen. In Zukunft aber schon.
        Im Übrigen lässt sich Kosmetik natürlich besser bei Amazon als bei Ebay verkaufen. Völlig unabhängig von Preis, Beschreibung und Bildern hat Amazon die passendere Zielgruppe. Bei z.B. Autoteilen sieht die Welt allerdings anders aus. Alles was über einen Scheibenwischer hinausgeht können Sie bei Amazon vergessen. Und nein, wir handen nicht mit Autoteilen.
        Also Herr Ratkowski, erst lesen, dann verstehen, dann kommentieren!

      2. Mark Steier Beitragsautor

        Entgegen der Wahrnehmung vieler geht es nicht darum ein 2. Amazon aufzubauen. ABER: Manche Lösungen gibt es aber nur einmal, z.B. Bewertungen, Rezensionen, Fulfillment und auch Katalogdaten. Die GTIN ist nun einmal die Nummer auf die es ankommt. Daher um den Schlag wieder zurück zu bekommen, werden sich zwangsläufig viele Lösungen auch ähneln. Zielgruppe: Da fehlen dir die Zahlen. eBays Zielgruppe ist gem. der AGOF Zahlen nahezu ein Abbild unserer Bevölkerung.

  20. enttäuschter Händler

    Ups… hab ich was beim hochladen falsch gemacht oder warum ist mein Kommentar so schnell verschwunden? ?

    Hier nochmal die Kopie:

    Sehr geehrter Herr Steier,
    um nur eine dieser unsäglichen „Neuerungen“ aufzugreifen…
    wissen Sie überhaupt was es bedeutet vernünftige Fotos selbst zu erstellen ? (Zeitaufwand = Geld)
    Und diese sollen dann zwangsverschenkt werden. Das ist natürlich „Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘.“

    Ich habe mir bisher sehr Interessiert Ihre Videos zum Thema ebay angeschaut aber nach der Lektüre dieses Artikels beschleicht mich das Gefühl, dass Ihre ebay freundliche Berichterstattung nicht ganz in freier unabhängiger Art und Weise geschieht.

    Wer diese kommenden Zwangsmaßnahmen und Knebelungen der Verkäufer derart herunterspielt erscheint mir nicht mehr länger glaubwürdig.
    Man könnte den Eindruck gewinnen hier schreibt uns ein ebay-Troll was auf normalem Wege nicht zu vermitteln ist

    Es ist schade was aus ebay geworden ist…

    Antworten
  21. enttäuschter Händler

    Ups… hab ich was beim hochladen falsch gemacht oder warum ist mein Kommentar so schnell verschwunden? ?

    Hier nochmal die Kopie:

    Sehr geehrter Herr Steier,
    um nur eine dieser unsäglichen „Neuerungen“ aufzugreifen…
    wissen Sie überhaupt was es bedeutet vernünftige Fotos selbst zu erstellen ? (Zeitaufwand = Geld)
    Und diese sollen dann zwangsverschenkt werden. Das ist natürlich „Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘.“

    Ich habe mir bisher sehr Interessiert Ihre Videos zum Thema ebay angeschaut aber nach der Lektüre dieses Artikels beschleicht mich das Gefühl, dass Ihre ebay freundliche Berichterstattung nicht ganz in freier unabhängiger Art und Weise geschieht.

    Wer diese kommenden Zwangsmaßnahmen und Knebelungen der Verkäufer derart herunterspielt erscheint mir nicht mehr länger glaubwürdig.
    Man könnte den Eindruck gewinnen hier schreibt uns ein ebay-Troll was auf normalem Wege nicht zu vermitteln ist

    Es ist schade was aus ebay geworden ist…

    Antworten
  22. enttäuschter Händler

    Ups… hab ich was beim hochladen falsch gemacht oder warum ist mein Kommentar so schnell verschwunden? 😉

    Hier nochmal die Kopie:

    Sehr geehrter Herr Steier,
    um nur eine dieser unsäglichen “Neuerungen” aufzugreifen…
    wissen Sie überhaupt was es bedeutet vernünftige Fotos selbst zu erstellen ? (Zeitaufwand = Geld)
    Und diese sollen dann zwangsverschenkt werden. Das ist natürlich “Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘.”

    Ich habe mir bisher sehr Interessiert Ihre Videos zum Thema ebay angeschaut aber nach der Lektüre dieses Artikels beschleicht mich das Gefühl, dass Ihre ebay freundliche Berichterstattung nicht ganz in freier unabhängiger Art und Weise geschieht.

    Wer diese kommenden Zwangsmaßnahmen und Knebelungen der Verkäufer derart herunterspielt erscheint mir nicht mehr länger glaubwürdig.
    Man könnte den Eindruck gewinnen hier schreibt uns ein ebay-Troll was auf normalem Wege nicht zu vermitteln ist

    Es ist schade was aus ebay geworden ist…

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  23. enttäuschter Händler

    Sehr geehrter Herr Steier,
    um nur eine dieser unsäglichen “Neuerungen” aufzugreifen…
    wissen Sie überhaupt was es bedeutet vernünftige Fotos selbst zu erstellen ? (Zeitaufwand = Geld)
    Und diese sollen dann zwangsverschenkt werden. Das ist natürlich “Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘.”

    Ich habe mir bisher sehr Interessiert Ihre Videos zum Thema ebay angeschaut aber nach der Lektüre dieses Artikels beschleicht mich das Gefühl, dass Ihre ebay freundliche Berichterstattung nicht ganz in freier unabhängiger Art und Weise geschieht.

    Wer diese kommenden Zwangsmaßnahmen und Knebelungen der Verkäufer derart herunterspielt erscheint mir nicht mehr länger glaubwürdig.
    Man könnte den Eindruck gewinnen hier schreibt uns ein ebay-Troll was auf normalem Wege nicht zu vermitteln ist

    Es ist schade was aus ebay geworden ist…

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  24. Heidi

    Ich finde es absolut unfair, dass wir gezwungen werden Produktbilder anderen Verkäufern zur Verfügung zu stellen !
    Der für uns große Vorteil der Plattform ebay war immer, dass wir uns mit eigenen Bildern von der Konkurrenz abheben konnten – das ist jetzt vorbei und das heißt für uns, dass wir einen Teil unserer Artikel ganz sicher nicht mehr bei ebay listen werden !!

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    1. Michael Ratkowski

      Euer Fehler war es sich jahrelang nur auf ebay zu konzentrieren, anstatt einen vernünftigen eigenen Online Shop aufzubauen und damit Geld zu verdienen. Wenn es ebay nicht mehr geben würde, wären wahrscheinlich 82 % der hier anzutreffenden “Kommentierer” arbeitslos!

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      1. onlinehändler

        Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht!
        Aber, wenn Sie nicht gewaltigen Umsatzes im eigenen Onlineshop machen, sitzen Sie mit Ihren paar Amazon- und Ebay-Bewertungen trotzdem auf einem ganz schön hohen Ross.

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