Vor einigen Monaten führte eBay in Kooperation mit der Allianz eine Garantieversicherung für einige Produktgruppen ein. Besonders bei elektronischen Artikeln können Verbraucher eine sogenannte ‚Garantieverlängerung‘ kostenpflichtig zu den Artikeln kaufen. Seit Einführung dieses Angebots äußern Händler Sorge über die Rechtskonformität dieses Angebots. Die Ängste werden besonders durch diverse Anwälte und Anwaltskanzleien geschürt.
Was wird denn bemängelt?
Es gibt zwei Ansätze, die durch einige Rechtsanwälte bemängelt werden. Rechtsanwalt Jens Leiers meint „Ich habe es mehrfach unter Hinweis auf die Abmahn-/Vertragsstrafengefahr versucht, eBay zur Entfernung zu bewegen. Leider ohne Erfolg.“
Und die IT-Recht-Kanzlei in München schreibt: „[…] Durch die Bezeichnung und Bewerbung dieser Zusatzleistung als „Garantieverlängerung“ entsteht bei einem Interessenten der Eindruck, dass für die angebotene Ware bereits eine Garantie (quasi als „Basisgarantie“) bestehen würde.[…]“
Was wird geraten?
Sowohl Rechtsanwalt Leiers als auch die IT-Recht-Kanzlei raten, sich an eBay zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass die Garantieverlängerung nicht mehr eingeblendet wird.
Kritik an den Ratschlägen
Klar dürfte sein, dass eBay nicht das ‚Wegschalten‘ der Garantieversicherung umsetzen wird. Daher dürften auch noch einige Abmahnungen (der IDO war ja schon fleißig) ausgesprochen werden.
Anstatt die Händler proaktiv mit einem zu Passus zu schützen, den alle Händler in ihre Beschreibungen einfügen können, scheint mir hier eher die Geldgier der Kanzleien Triebfeder für die Ratschläge gewesen zu sein. Schade. Denn in der Tat kann ein einfacher Passus in den Artikelbeschreibungen helfen & schützen.
Wäre dieser Passus eine Lösung?
Rechstanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW Rechtsanwälte formulierte auf Bitten und Idee von wortfilter.de folgenden Einschub für eure Artikelbeschreibungen:
„Hinweis: Wenn Sie diesen Artikel kaufen, kann es sein, dass Ihnen im Rahmen der Bestellung angeboten wird, eine Garantieverlängerung zu erwerben (z. B. „Möchten Sie einen Versicherungsschutz hinzufügen? 1 Jahr Garantieverlängerung von ….“). Wir weisen darauf hin, dass diese „Garantieverlängerung“ nicht von uns angeboten wird und dass damit keine von uns gewährte Garantie verlängert wird. Wir verkaufen dieses Produkt mit der gesetzlichen Gewährleistung und NICHT mit einer darüberhinausgehenden Garantie.“
Disclaimer-Vorschlag von Rechtsanwalt Malte Mörger
Dieser Disclaimer lässt sich einfach in die Artikeltemplates der betroffenen Kategorien einfügen. Laut Mörger lässt sich das Risiko einer Abmahnung minimieren, indem ein aufklärender Hinweis unübersehbar in die Artikelbeschreibung aufgenommen wird.
Fazit
Mich ärgert sehr, dass die bekannten Rechtsanwaltskanzleien nach meiner Kenntnis nicht ihren Mandanten diesen einfachen Support gewährt haben. Geschäft mit Angst ist nie gut. Und mir bleibt das mulmige Gefühl, dass hinter dem fehlenden Hinweis auf eine ‚Disclaimer-Lösung‘ der Kanzleien wirtschaftliches Kalkül steckt.
Händler sollten bedenken, dass zur ‚Abmahn-Mafia‘ zwei Seiten gehören, die gerne Geld verdienen. Die Abmahnanwälte und diejenigen die Rechtsdienstleistungen verkaufen und Abmahnungen abwehren.
Diskussion des Themas in der Facebook Wortfilter-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/wortfilter/permalink/1993435047442711/
UPDATE
Ebay hat in Kooperation mit der Allianz das Produkt nun in Allianzschutz umbenannt. Damit ist die Herausforderung gelöst.
Bin auch auf diesen Betrügerverein reingefallen. Versuchen mit allenmöglichen Tricks und Forderungen Schadenfallmeldung zu verhindern. Ohne IMEI keine annahme usw. Selbst Ebay kann oder will nicht weiterhelfen. Nach bezahlung die Sindflud-
Ich würde gerne den Versicherungsfall melden – aber unter der angegebenen Emailadresse und der Website ist niemand zu errreichen – geradezu kalssisch – Beschiss
Wir verkaufen schon einige Jahre bei ebay.
Bzgl. der “Garantieverlängerung” haben wir uns direkt an die entsprechende Stelle bei der Allianz-Versicherung gewendet.
Ergebnis war und ist eine freche Hinhaltetaktik und das Weiterschieben von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
Man will offensichtlich auch als Mitverursacher nichts mit dem Thema zu tun haben.
Dabei ist die Lösung so einfach: Nennt es nicht “Garantieverlängerung” sondern dass was es eigentlich ist: “Versicherungsschutz für Ihre Ware”. Und fügt einen Text ein, dass dieses Angebot nichts mit dem Verkäufer zu tun hat.
Aber offenbar sind klare Worte nicht verkaufsfördernd und so müssen sich nun etliche Händler mit einem Problem herumschlagen, dass Sie nicht verursacht haben.
Das Problem ist nun hoffentlich Geschichte. Ebay teilte mir heute mit, dass die “Garantieverlängerung” sich nun “”xxx Monate AllianzSchutz von Allianz Assistance”.
Ich bin bei der IT Kanzlei, welche heute ähnliche Hinweise für die Artikelbeschreibung gab, wie hier von Rechtsanwalt Malte Mörger geäußert.
Natürlich sind diese Hinweise nur Mandanten zugänglich, von irgend etwas müssen die Kanzleien schließlich auch leben, zudem finde ich es gut, da ich immerhin viel Geld monatlich für diese Art von Informationen bezahle. Würde dieses jedermann kostenlos zugänglich gemacht werden, wofür sollte man denn noch bezahlen ?
Ich fühle mich dort gut beraten…. ohne dass ich darüber nachdenke wer schlussendlich an der Abmahn Mafia beteiligt ist.
Schlussendlich will ich einfach nur in Harmonie und Ruhe arbeiten, was mir diese Kanzlei ermöglicht, seither kann ich besser schlafen 🙂
Schade ist, dass man für jede Auskunft EXTRA bezahlen muss, da deckelt meine private Rechtschutzversicherung für weniger Geld deutlichst mehr Service ab!
Persönlich bin ich der Meinung, dass es generell große DEFIZITE IM GESETZ gibt.
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Denn, dass man als Verkäufer für Verstöße der jeweiligen Plattform haftbar gemacht werden kann, ist meiner Meinung nach der größte Unsinn überhaupt und sollte unbedingt geändert werden.
Und ehrlich? Manchmal frage ich mich, wer Nutznießer solcher Gesetze ist ?
Leben wir nicht alle in einem “angekurbelten” Wirtschaftskreislauf und zahlen Steuern für jede Leistung, egal welcher Art ?