eBay suspendiert massenweise Händler-Accounts … und hat Recht.

In den letzten Tagen berichteten mir zahlreichen Händler, dass ihnen die Verkäuferrechte auf dem Marktplatz entzogen wurden. Und zwar von einer 7-Tages-Sperre oder einer möglichen, endgültigen Suspendierung, wurde mir berichtet. Die betroffenen Account-Inhaber reagierten erschrocken und waren schockiert.

Was war passiert?

Alle zeitlichen und endgültigen Sperrungen waren auf eine einzige Ursache zurückzuführen: Die Händler haben eBay hintergangen. Aber so was von! Den Verkäufern wurde vorgeworfen, dass sie suspendiert worden sind, weil eBay ihnen belegt, die Gebühren umgangen zu haben. Sprich: Die betroffenen Händler versuchten Geschäfte außerhalb von eBay zu generieren. Stellte also ein Konsument die Frage, ob er den Artikel nicht ›günstiger‹ erwerben könnte, stimmten die Händler zu und wickelten die Transaktion ohne eBay ab.

Und das sagt eBays Grundsatz

Der Marktplatz hat zu diesem Händlerverhalten eine eindeutige Policy verfasst: Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay:

Es ist verboten, Angebote, die bei eBay eingestellt sind, gleichzeitig auch zum Kauf außerhalb von eBay anzubieten. Ebenso ist es verboten, eBay-Nutzer über die eBay-Website zu kontaktieren, mit dem Ziel einen Artikel außerhalb der eBay-Website zu kaufen oder zu verkaufen. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar.

Wenn Sie ein Angebot für einen Kauf oder Verkauf außerhalb von eBay erhalten, melden Sie dies bitte.

Bitte beachten Sie beim Erstellen von Angeboten unsere Richtlinien. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann dies zu einer Reihe von Maßnahmen führen, wie Einschränkungen beim Kaufen und Verkaufen, bis hin zur Sperrung Ihres eBay-Kontos.

Wie reagiert eBay nun?

Das lässt sich schnell beschreiben: Es gibt eine Verwarnung, dann eine 7-Tages-Sperre und, wenn’ sein muss, kommt die endgültige Sperrung. Das war’s dann. Eure Lichter bei eBay sind ausgeknipst. Ende. Rien ne va plus – Nichts geht mehr!

Und: Ihr seid es selber schuld! Ich bewerte eBay’s verhalten als fair. 2 Vorwarnungen und dann die Konsequenz. Gegen dieses Verhalten ist nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Es ist absolut richtig!

Hintergründe: Warum verfolgt eBay die Verstöße erst jetzt?

EBay hat schon immer Verstöße gegen die Grundsätze geahndet. Der Unterschied ist jetzt der, dass der Marktplatz aktiv dieses Verstoß monitored und verfolgt.

Meinen Recherchen nach hat eBay ermittelt, dass dem Marktplatz ein sehr hoher Millionen-Betrag an Gebühren dadurch verloren geht, dass Transaktionen außerhalb von eBay abgeschlossen werden. Das möchte eBay nun eindämmen.

Und natürlich geht es hier auch um Betrugs-Prävention. Käufer sind nur dann durch eBay abgesichert, wenn die Transaktion auch über die Plattform zustande kommt. Geht etwas schief (außerhalb von eBay) differenzieren die Konsumenten das nicht, sondern schreiben es dem Marktplatz zu.

Händlerstimmen

Unverständlicherweise beschweren sich betroffene Händler über eBay’s Reaktion. Für mich ist das echt unfassbar, denn die Policy gibt es schon seit 20 Jahren (!).

Hallo Herr Steier, wir kennen uns nicht persönlich, ich bin langjähriges Mitglied Wortfilter. Am Wochenende wurde unser Ebay-Account “**-****”, der vier Familien ernährt und lange Jahre vorbildlich geführt wurde, gesperrt, weil wir über die Nachrichtenfunktion einmal eine Bankverbindung und später einem anderen Mitglied eine Telefonnummer mitgeteilt haben. Dies gilt als Grundsatzverstoß. Wir haben keinen Ansatz bei eBay, können Sie uns helfen?

Ich habe nachgefragt und es kam raus, dass es sich nicht nur um die ›paar‹ Verstöße handelt, sondern dahinter steckte DAS Geschäftsmodell der Händler. Im Übrigen bestätigen mir das auch alle anderen Händler, mit denen ich gesprochen habe.

Ich finde es schon sehr strange, wenn ich als Unternehmen ein Geschäftsmodell auf ›Beschiss‹ (sorry) aufbaue und dann auch noch ein Recht auf diesen herleite, weil er in der Vergangenheit nicht proaktiv verfolgt worden ist. Diese Händler schaden nicht nur der Plattform, sondern auch allen übrigen Marktbegleitern!

Lasst die Hosen runter!

Ich bin hin- und hergerissen, ob ich den betroffenen Händlern einen Tipp geben soll. Egal, also hier der Tipp: Lasst die Hosen runter, geht offen und vor allem ehrlich mit euren Fehlern um. Benennt sie und eiert nicht rum. Bedenkt: Am Ende der Tastatur sitzt ein Mensch. Und bitte, beschreibt nachvollziehbar, warum ihr diese Dummheit nicht mehr begeht und wie ihr sie zukünftig vermeidet.

Das ist die Mailadresse an die ihr euch wenden könnt: derswebhelp@ebay.de

Viel Glück. Und wenn das nicht klappt: Dumm gelaufen 🙂 (Ok, wendet euch dann mal an mich.)

Meine Meinung

EBay hat Recht. Punkt. 2 Warnungen müssen reichen. Wer nach dem 1. Hinweis noch nicht sein Risiko erkennt und weiterhin gegen die Grundsätze verstößt ist selbst schuld. Irgendwann muss jeder Unternehmer feststellen, dass er die Konsequenzen für sein Handeln selbst Tragen muss. Wenn ich dann in Telefonaten höre: ›Von eBay ernähren sich bei uns 3 Familien‹, oder ›Wir müssen 3 Mitarbeiter entlassen.  Das kann eBay doch nicht machen. Das geht so nicht.‹, dann antworte ich: Doch kann eBay! WTF soll das? Ihr schadet der Plattform, verschafft euch auf unfaire Art und Weise Vorteile gegenüber euren Wettbewerbern, jetzt fliegt’s auf und ihr beschwert euch noch? Ganz ehrlich: No-Go!

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

59 Gedanken zu „eBay suspendiert massenweise Händler-Accounts … und hat Recht.

  1. Charly23

    ebay sollte selbst Fallen stellen :
    dem potentiellen Käufer anbieten, außerhalb ebay für die Hälfte zu kaufen.
    Und auch mit PayPal bezahlbar. Nach Sperrung aller Kunden, die damit einverstanden sind, wird ebay wohl auf ein übersichtliches Volumen von unter 10 % geschrumpft sein.
    Übrigens : AMAZON kennt dieses Problem nicht !

    Antworten
  2. charly23

    Grundsätzlich mag das alles richtig oder rechtens sein. Allerdings – die Realität erfordert manchmal notwendigerweise den Regelverstoss :
    Wer kauft etwas teures wie ein Auto, Boot oder Motorrad, ohne es sich vorher anzusehen ? Der Kauf ist nachher rechtsverbindlich, also eine Probefahrt vor Kauf sinnvoll ! Eine seltene Briefmarke muß man vor Kauf ansehen ! Kein Händler nimmt sie zurück, besteht ja andererseits die Gefahr, dann die weniger seltene Variante zurückzuerhalten. Was heißt “normale Gebrauchsspuren” ? Mit dieser Beschreibung wird häufiger verbrauchter Müll angeboten. Telefonnummer und Adresse sind für manche Artikel obligatorisch. Bei Händlern stehen die ohnehin immer in den AGBs – wieso eigentlich die Aufregung ? Auf diese Weise kann jederzeit ein potentieller Käufer den Kauf auch unter Umgehung von EBAY abwickeln, das ist ein Schwund, den EBAY einkalkulieren muß. Sind die EBAY-Gebühren nicht ohnehin unverhältnismäßig hoch ? Etwa mehr Mäßigung auch seitens EBAY würde das Problem entschärfen.

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  3. Peter

    Völliger Schwachsinn dieser Artikel. Ja, gegen die ,die bewusst die Plattform nutzen und versuchen die Provisionen zu umgehen mag das vlt stimmen. Aber eBay muss dem Verkäufer auch die Möglichkeit geben bei einer Anfrage per Mail dem Käufer das passende Angebot machen zu können. In der ersten Mail gibt es die Option “mit Preisvorschlag antworten” – nur reicht innerhalb der Konversation oft eine Mail nicht aus, weil der Käufer oder Verkäufer noch Fragen hat. Warum nimmt eBay diese Option schon bei der 2. Mail raus? Lasst den Button doch einfach drin! Ja, na klar kann ich jedesmal genau für die Wünsche des Käufers ein neues Angebot einstellen (für das eBay noch mal extra Gebühren kassiert). Aber die Zeit habe ich gar nicht! Anstatt den Verkäufern eine technisch saubere Lösung zu bieten bei der es keine Ausreden mehr gibt, werden lieber Accounts gesperrt. Armselig!

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  4. Ralf

    Ebay-Grundsatz: Satz1: Es ist verboten, Angebote, die bei eBay eingestellt sind, gleichzeitig auch zum Kauf außerhalb von eBay anzubieten.
    Diese Ebay-Regel gilt nur für das billige Fußvolk. Giganten wie Globus-Baumarkt, Media-Markt, Conrad und Co. bieten neue und gebrauchte Artikel auch außerhalb von ebay an.

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  5. Maltsos

    Die regel ist absolut bescheuert, in meinem Fall habe ich eine drei Tage Sperre bekommen.
    Folgender Sachverhalt wir verkaufen ein Artikel der vorher mit einer Software bespielt werden muss. Wenn ein Kunde einfach hier in den Laden kommt, habe ich diesen Artikel nicht fertiggestellt. Er kommt quasi umsonst.
    Die Fertigstellung des Artikels, dauert ca. 1 Stunde. Und wir können auch keine Kunden dazwischen schieben, weil wir sehr viel zu tun haben.
    Ein Kunde schreibt nicht über das eBay Nachrichtensystem an, und fragt ob er den Artikel kaufen könnte und am nächsten Tag vorbeikommen könnte ihn abzuholen.
    Ich habe ihm geschrieben, bitte rufen Sie vorher an.
    Der Fehler ist gewesen, dass sich die Antwort gegeben habe im Weihnachtsgeschäft. Wo Hunderte solcher Mails reingekommen sind, und ich nicht hinterher gekommen bin mit dem beantworten.
    EBay hat das gewertet als rufen Sie vorher an damit wir den Handel ohne eBay abwickeln können.
    Als ich eBay darauf aufmerksam gemacht habe, dass es rein dazu diente, dass der Kunde uns vorher anrufen um uns mitzuteilen dass er den Artikel kauft und ihn morgen dann abholen will, interessierte das eBay nicht.
    Der Negativvermerk ist also jetzt schon bei mir drin, für nichts und wieder nichts. Ich habe nie über das eBay Nachrichtensystem Bankdaten oder Telefonnummern oder Kontaktdaten ausgetauscht.
    Also irgendwie finde ich geht das inzwischen zu weit, was kommt als nächstes, steht dann in den eBay AGBs, dass wir uns alle am Telefon abhören müssen und die Telefongespräche werden ausgewertet?
    Oder dürfen wir bald gar nicht mehr mit Kunden telefonieren.
    Ich habe in der letzten Zeit sogar Angst Kunden überhaupt noch zu antworten. Ich werde jetzt eine Abwesenheitsnotiz hinzufügen, und jeder Kunde bekommt von mir die Standard E-Mail.
    Dort wird drin stehen aus gegebenen Anlass und laut eBay AGBs können wir nicht mehr auf E-Mails antworten. Ende

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    1. Manfred

      Finde die ganze Sache auch irgendwie unmöglich,
      habe soeben folgende Anfrage erhalten und weis nun wirklich nicht wie ich hier Antworten soll und wie mir
      diese Antwort dann eventuell ausgelegt wird:

      Hallo, sie verkaufen ja sehr viele Aufkleber,
      Ich brauche einen ganz bestimmten!
      Können sie auch 2 Aufkleber anfertigen und was würde das kosten?
      Gruß Stefanie S.

      Ich denke das kann auch nach hinten losgehen, da der Kunde aufgrund keine Antwort oder eine
      negative Antwort ebenfalls negativ der ebay Plattform gegenüber steht.

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  6. BSI

    Bundesgerichtshof weicht PayPal-Käuferschutz auf

    Wenn Ware nicht ankommt oder von der Beschreibung abweicht, können PayPal-Käufer ihr Geld zurückbuchen. Die Karlsruher Richter stärkten nun die Rechte der Verkäufer.
    Beim Onlineeinkauf über PayPal hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verkäufer gestärkt. Trotz des sogenannten PayPal-Käuferschutzes müssten die Verkäufer die Möglichkeit haben, im Streitfall den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einzuklagen, entschieden die höchsten deutschen Zivilrichter in Karlsruhe.

    PayPal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück – und belastet in gleicher Höhe das PayPal-Konto des Verkäufers.

    Dagegen können Verkäufer klagen, urteilt der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des Gerichts gleichwohl erheblich im Vorteil: “Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen”, erläuterte die Vorsitzende Richterin Karin Milger.
    Berechtigtes Interesse der Privatverkäufer

    Bei seiner Entscheidung habe der BGH auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. “Sonst wäre das das Aus für Privatverkäufer gewesen.” Die Regeln von PayPal könnten eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien nicht sicherstellen.

    Der Bezahldienst will nach Angaben seiner Sprecherin nun die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Dann werde man entscheiden, ob die Richtlinie geändert werden muss: “Ziel ist es, sicherzustellen, dass Käufer und Verkäufer auch künftig sicher miteinander handeln können.”

    Der Zivilsenat hatte sich anhand von zwei Verfahren erstmals mit den Auswirkungen des Käuferschutzes befasst. In einem Fall wies er die Revision eines Käufers ab, der ein abgeschicktes Handy nicht erhalten hatte und den Käuferschutz in Anspruch nahm. Wegen der Versandsform – es war ein unversicherter Versand vereinbart – unterlag er bei den Gerichten dem Verkäufer. Im zweiten Fall hatte die Revision eines Sägenverkäufers Erfolg. Sein Verfahren wurde zurückverwiesen: Das Landgericht muss in neuer Verhandlung klären, ob sein Kunde zu Recht das Geld für eine angebliche Ramsch-Säge zurückerhalten hat.

    zusatz 🙂 wurde auch Zeit !!

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  7. BSI

    Neues aus Berlin Rechtsanwalt Alexander Kysucan
    Rechtsgebiete
    Es werden grundsätzlich zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Mandate bearbeitet. Die Haupttätigkeit der Kanzlei liegt im Zivilrecht. Termine finden nur nach Vereinbarung statt
    Hm IT Recht??????? Herr Anwalt Alexander Kysucan
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

    Dieser Punkt ihrer AGB verstößt gegen den Wettbewerb laut Herrn Anwalt Alexander Kysucan

    Begründung:
    Nach § 308 BGB Nr.1 verlangt bestimmt Angaben zur Lagerfrist. Bei eBay muss die Ware ohnehin vorrätig gehalten werden. Unzulässig sind angaben. nach denen der Kunde nicht abschätzen kann, wann er die Lieferung erhält bzw. davon abgehalten werden könnte seine Rechte bei Leistungsverzögerung z.B gemäß § 323 BGB, geltend zu machen Insbesondere muss der Kunde nicht ewig warten.
    zumal dem Kunden keine ” Angemessene Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt wird.

    Wir halten fest dem Kunden wird nichts vorenthalten er kann von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen.

    Im Kriegsfall habe eine Rücktrittsmöglichkeit wo bitte beim Militär ??( Lustig )
    Bei einem Streik? macht dies dann der Streik Posten??: *g* ?

    Im Übrigen gibt es diese Klausel auch bei Trusted Shops!!!

    So Zitat Herr ´Rechtsanwalt
    Bei eBay muss die Ware ohnehin vorrätig gehalten werden Alexander Kysucan

    Kann ja nicht weil ihr Mandat macht ja DropShipping

    Hierzu bin ich dann mal auf ein Statement von Trusted Shops gespannt

    Wir halt alle Informiert

    Antworten
  8. BSI

    EU-Kommission will Besteuerung der digitalen Wirtschaft reformieren

    Die Europäische Kommission hat die Weichen für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft gestellt. In ihrer heute (Donnerstag) veröffentlichten Mitteilung stellt sie Herausforderungen dar, mit denen die Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sind und legt eine langfristige Strategie sowie kurzfristige Lösungen vor. „Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft enorme wirtschaftliche Chancen eröffnet. Gleichzeitig sollten sich unsere Steuersysteme so entwickeln, dass sie neue Geschäftsmodelle erfassen und dabei fair, effizient und zukunftstauglich sind“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Dabei geht es auch um die Nachhaltigkeit unserer Steuereinnahmen, denn die traditionellen Steuerquellen geraten unter Druck. Und nicht zuletzt gilt es, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und Fragmentierung zu vermeiden, indem wir gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen finden.“
    Die EU-Kommission fordert eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften, bei der die Art der Wertschöpfung und den Ort der Besteuerung besser verknüpft werden. Dazu sollen sich die Mitgliedstaaten sich auf einen starken und ehrgeizigen Standpunkt der EU bis zum Frühjahr 2018 einigen.

    Solange es keinen angemessenen Fortschritt auf globaler Ebene gibt, soll die EU ihre eigenen Lösungen für die Besteuerung der in der digitalen Wirtschaft tätigen Unternehmen umsetzen. Für EU-Kommission ist der Vorschlag für die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-BemessungsgrundlageDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• (GKKB) eine gute Grundlage, um die zentralen Herausforderungen zu bewältigen. Außerdem bietet er die Möglichkeit, einen nachhaltigen, stabilen und fairen Rahmen für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen zu schaffen. Da dieser Vorschlag derzeit von den Mitgliedstaaten erörtert wird, ließe sich die Besteuerung im digitalen Raum ohne Weiteres in den Geltungsbereich der Vorschriften aufnehmen, sobald diese endgültig beschlossen sind.

    Hintergrund

    Der derzeitige steuerliche Rahmen steht mit den modernen Gegebenheiten nicht im Einklang. Mit den geltenden Steuervorschriften, die für die traditionelle Wirtschaft konzipiert wurden, können keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten und auf Daten beruhen. Daher wird der effektive Steuersatz der digitalen Unternehmen in der EU auf die Hälfte des Steuersatzes herkömmlicher Unternehmen geschätzt – und oftmals noch deutlich niedriger. Gleichzeitig birgt das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen.

    Nächste Schritte

    Wie bei dem informellen Treffen des ECOFIN-Rates im September angekündigt (link is external), wird der estnische Vorsitz sich weiter mit diesen Themen befassen, damit bis Ende des Jahres klare und ehrgeizige Schlussfolgerungen des Rates vorliegen. Diese Schlussfolgerungen sollen als Beitrag der EU zu den internationalen Diskussionen über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dienen und das Fundament für die künftigen Arbeiten im Binnenmarkt legen.

    In der Zwischenzeit wird die Kommission weiterhin die politischen Optionen prüfen und die Interessenträger und Vertreter der Industrie zu dieser wichtigen und drängenden Frage konsultieren.

    Die Kommission sieht dem Bericht der OECD an die G20 im Frühjahr 2018 erwartungsvoll entgegen, der angemessene und sinnvolle Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf internationaler Ebene enthalten dürfte, die wiederum in den anstehenden Vorschlag der Kommission über verbindliche Vorschriften im EU-Binnenmarkt eingebunden werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Kommission jedenfalls bereit sein, einen eigenen Legislativvorschlag zur Gewährleistung eines fairen, wirksamen und wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmens für den digitalen Binnenmarkt vorzulegen.

    PS : Das Wurde auch zeit

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  9. BSI

    Beschreibung zum Umgehen der EBay Gebühren!

    Artikel für ein 1 Euro einstellen

    Dann in der „Artikelbeschreibung Daraufhinweisen“ das der Artikel aber Beispiel 25 Euro kostet fertig.
    Und der Kunde eine zusatz Paypal Zahlung Anweisung bekommt

    Navy bekommt dann nur Gebühren für einen Euro 🙂 und nicht für 25 Euro

    Dann noch eine kleine Rechtbelehrung einfügen fertig

    Antworten
  10. BSI

    Wir machen es noch einfacher wir kaufen was bei eBay dann haben wir die daten des anderen und schreiben den Kunden dann privat an und sagen er bekommt ihn billiger und brechen den Kauf ab fertig.
    Weiterhin teilen wir dem Kunden bei eBay mit das hier gegen Datenschutz verstoßen wird und wir auf der Plattform leider nicht beantworten können.
    Und verweisen dann auf die rechtlichen Angaben des Verkäufers Beschreibung fertig und eBay ist wieder ausgetrickst.
    Ebay gehört unter Staatliche Aufsicht wie Banken.

    Antworten
  11. Brigitte Prosoli

    Sehr geehrter Herr Steier,
    auch mir ist es passiert, dass ich die Dummheit gemacht habe auf Ebay
    mehreren Interessenten meine Kontonummer gegeben habe um die Ebay
    Gebühren zu sparen.
    ( Hatte in der Vergangenheit mehrere EBAY-Spassbieter die mich
    auch finanziell was gekostet haben und war wirklich gefrustet )
    Habe dann die 7 Tage Sperre bekomme und in diesen 7 Tage erkannt,
    dass es Ebay ernst meint und meinen Shop den ich erst seit 3 Monaten
    hatte von der Plattform löschen könnte.
    Das Konto wurde anschliessend wieder aktiviert. Aber nach 3 Tagen
    endgültig geschlossen, weil eine viel ältere Nachricht mit Kontonummer
    gefunden wurde.

    Und ich habe absolut die Hosen runter gelassen, mich schuldig bekannt,
    Einige Gründe benannt z.b. Hatte mir ein Chinese auf Chinesisch geschrieben,
    das er KEIN PayPal hat und ich Ihm meine Kontodaten gegeben habe.
    – denke mal, dass wurde nie geprüft, und hoch und heilig versprochen,
    dass es NIE NIE wieder vorkommen werde.
    Habe die Frage gestellt, warum man ” postum ” für die Gleiche Sache
    2 mal bestraft wird.

    Auch meinen Einspruch wurde ” nach gründlicher Prüfung ” was ich mir
    nicht vorstellen kann wurde abgelehnt. Das ging alles sehr sehr schnell.
    Da war ich erstmal geläutert. Noch erschreckender war die Nachricht,
    das ich selber ein Ebay Verbot auf Lebenszeit habe. Das tut weh.

    Alle Menschen sind schlau – die einen vorher, die anderen hinterher.

    Habe leider nie eine Antwort auf meine Fragen bekommen. Schade.

    Antworten
  12. Steve

    Hallo Mark

    Ich war früher auch ebenfalls NUR Käufer (kaum Verkäufer, nur privat) und bin irgendwann nebengewerblich bei ebay als Verkäufer eingestiegen. Früher gingen meine Gedanken in eine ähnliche Richtung wie bei Herrn Steiger, mittlerweile haben sie die Ansichten geändert (bin aber immernoch auch Käufer). Der Ebay Kunde zählt zu den anspruchvollsten Kunden aller mögliche Internetverkaufsarten- & Platformen, da gehen die Meinungen in diverese Foren kaum auseinander nund auch bei Youtube finden sich viele Videos von Powersellern über dieses Thema.. Manchmal musste ich quasi für 16,90€ vorab Fragen beantworten, zusätzliche Features kostenlos anbieten & den kompletten Verkaufsprozess bis zur Lieferung begleiten und auf bis zu 5 (!) sich weitestgehend erübrigende Fragen Antworten geben, nur dass die unsichere Kundschaft mich nicht negativ bewertet. Dass da mal eine Mail im Filter hängenbleibt und zur Verwarnung führt, bleibt kaum aus. Habe meine zweite 7 Tage Sperre hinter mir und ich antworte jetzt ganz sicher nur noch einsilbig und unhöflich bis gar nicht auf E-mails, bei denen ich entweder durch den zu formulierenden Inhalt vermute, in den Filter zu rutschen, oder beim Fragesteller im Hintergrund Unwissenheit zu den neuesten Ebay-Gewohnheiten vermute. Das wiederum führt zu Unverständnis, was sich diese eingebildeten Verkäufer doch da alles erlauben. Ich vermute da kein Versehen mehr, sondern wie in jeder größeren Firma absolutes Kalkül seitens ebay, da die Reaktion von gewerblichen Verkäufern, die von der Quasi-Monopolstellung ebay’s anders als ich komplett abhängig sind, ja abzusehen sind -> noch mehr Verständnis für naive Kunden, noch mehr Abschreibungen für zweifelhafte Rücknahmen, noch mehr Unkosten durch Entgegenkommen seitens der Verkäufer. Da ich Gott sei Dank NICHT auf diese Einkünfte angewiesen bin, gehe ich energisch gegen Nichtzahler (und das sind richtig viele, gerade bei Artikeln unter 20€) und Spammer vor und blocke sofort.
    Kleine Anekdote am Rande: Der ebay-Nutzer merkt ja nicht mal, dass der tatsächliche Verkaufspreis gerade von Elektroartikeln z.B gegenüber einem Trempelmartkverkauf mittlerweile 200%-300% sind. Die Zeche zahlen ja vorallem auch die Käufer. Wer will den für einen alten 4You Rucksack 40€ bezahlen, wenn man ihn Sonntag Mittag ohne Steuern für 5€ auf einem in jeder Großstadt stattfindenen Trempelmärkte kaufen kann?
    Zum Thema: Natürlich sollte man Geschäftsmodelle, die auf so einem Gebahren komplett aufbauen, zur Rechenschaft ziehen. Aber eben nicht so. Der Staat reisst ihr Haus ja auch nicht ab, weil sie einen Handwerker schwarz beschäftigen, oder 😉 #perfektesBeispiel

    Und : Es gibt nach wie vor sehr gute Modelle, wie man Kunden trotzdem wunderbar auch ohne abgemahnt zu werden, prima beraten kann. Kleiner Tipp: Der Trend geht zum Zweitaccount 😉
    Und wer eine sehr ähnliche E-mailaddresse dem Ebaynamen hat, kann da weitestegehend unbemerkt selbst naivsten “wass ledsde Brais” Leuten erklären, wo man sich da mal für weitere Info’s melden kann. Und wer das dann nicht rafft, mit dem lohnen sich Geschäfte meistens sowieso nicht.

    Just my two cents

    Und nicht vergessen, auch wir merken nicht, dass es eigentlich weder die Käufer, noch die Verkäufer sind, die hier gewinnen …

    Antworten
  13. tooltime

    hallo herr steier von ebay !

    wir als ebay händler verkaufen ware in millionenhöhe…

    wurden kürzlich auch gesperrt

    die konsequenz ist dass wir kein vertragen mehr in ebay haben und uns zurück ziehen

    der service ist auch immer schlechter und man hat bei problemen keinen direkten ansprechpartner

    wir hatten lediglich bankdaten und emails mit kunden ausgetauscht, die probleme hatten

    das risiko ist nicht mehr kalkulierbar

    zum glück gibt es noch andere seiten über die wir problemlos verkaufen können

    mfg

    Antworten
  14. DaN

    Das Ziel von eBay ist richtig, die Umsetzung wieder mangelhaft.

    Die Sichtweise von Herrn Steier ist richtig, aber auch mehr als einseitig.

    Größere Ebay-Händler haben in der Regel schon den ein oder anderen Mitarbeiter… und Mitarbeiter machen Fehler, trotz Schulung, trotz Belehrung usw. … sie sind eben keine Unternehmer und sind sich der Konsequenzen eines „leichtfertigen“ Handelns nicht immer so bewusst. Es gibt Mitarbeiter denen aus Unkonzentriertheit ein Fehler unterlaufen kann und bei neu angestellten Mitarbeitern (die sich vielleicht noch in der Einarbeitung befinden) ist mit Sicherheit ein derartiger Fehler vorprogrammiert. Und nur aus Fehlern wird man lernen. Eine fortlaufende Kontrolle von Mitarbeitern durch den Unternehmer ist doch eher sinnfrei, wozu hat der Unternehmer denn Mitarbeiter …
    Darum finde ich das System Verwarnung, 7-Tage-Sperre, endgültige Sperre für den Lerneffekt des Händlers bzw. seiner Mitarbeiter doch eher nutzlos. Das geht doch schneller als man denkt und man ist ganz einfach raus, obwohl man zu 99,9% immer als richtig macht und nur positives Kundenfeedback hat. Und vergessen wir nicht, auch eBays Mitarbeiter bauen bei ihren Basteleien oder getroffenen Entscheidungen hin und wieder große Scheiße …

    Darum folgende Fragen an Herrn Steier:
    • Warum unterstützt eBay seine Händler nicht bei der Einhaltung der Standards? Es ist alles mit Statistiken auswertbar bei Ebay! Derartige Verstöße kommen als lapidare Email! Das geht einfach so unter im Unternehmen, wenn der Mitarbeiter seinen Fehler verschweigt … Warum schafft eBay kein Monitoring-System, in denen alle Verstöße aufgelistet sind und drohende Konsequenzen exakt angegeben sind? Verstöße müssen doch auch irgendwann mal verfallen, oder? Das könnte doch alles ganz einfach von eBay im Verkäufer-Cockpit kommuniziert werden.
    • Wenn eBay die Verstöße recht einfach rechentechnisch mittels Algorithmus identifizieren kann. Warum belegt eBay derartige Verstöße nicht einfach mit einem (steigenden) Strafbetrag plus Verkaufsprovision des angefragten Artikels für Weitergabe der Kontaktdaten? Der Unternehmer kann den Betrag über die Arbeitnehmerhaftung an seine Mitarbeiter weiterreichen oder wenn er es doch selbst war… bezahlt er es eben selbst … So lernt der Mitarbeiter oder der Unternehmer!!! und wenn nicht, dann steigen die Einnahmen bei eBay doch schon merklich. Aktuell ist es so: Nach 3 mal Mist bauen (evtl. noch von 3 verschiedenen Mitarbeitern verursacht!) ist der Unternehmer ganz raus … und das obwohl bekannt sein dürfte, dass Menschen hin und wieder mal Fehler machen.
    • Wann gibt es ein Login-System für eBay mit mehreren Logins (für Mitarbeiter 1 mit Berechtigung X, für Mitarbeiter 2 mit Berechtigung Z, Geschäftsführer mit Admin-Rechten). So ist der Mitarbeiter mit im Boot und sperrt ggf. nur diesen bei eBay … PayPal hat es doch vorgemacht. Das dürfte zudem auch das Pishing erschweren. Was will der Kriminelle z.B. mit einem Zugang, wo er nur Nachrichten beantworten, keine I-Phones mehr einstellen und Kontodaten ändern kann?
    • Wann bekommt es eBay mit AGB und Widerrufsbelehrung hin, dass man nicht alle Artikel gebündelt bearbeiten muss. Es ist doch ganz einfach: AGB einmal ändern. AGB automatisch in jedem Angebot aktualisiert …
    • Die Liste ist so lang. 😉

    Ebay sollte sich meiner Meinung nach durch ein Miteinander mit seinen Händlern auszeichnen und in diesem Punkt mal nicht Amazon nacheifern…

    Schnell geschrieben. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie deshalb behalten ;-P

    Antworten
  15. Neo

    Lieber Herr Steier,

    Ihre Schadenfreude in Ehren, aber hier geht es um Existenzen.

    Einer unserer Accounts wurde heute auch für 7 Tage beschränkt.
    Das Vergehen lag wohl 6 Monate zurück.

    Wir sind bereits seit 15 Jahren auf eBay, eBay hat über Jahrzehnte einzelne Verkäufe außerhalb von eBay toleriert und wird plötzlich rückwirkend streng. Das halten wir für nicht in Ordnung. Regeln klar zu kommunizieren und durchzusetzen ist richtig, aber nicht mal so mal so und dann rückwirkend für ein Jahr, dass ist viel mehr Willkür!

    Wir würden heute keinen Verkäufer eBay als Plattform mehr empfehlen.

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      Alle Regeln sind klar kommuniziert. An diesen hat eBay nichts geändert. Bis die 7 Tages-Sperre kommt hat es zunächst eine Verwarnung gegeben. Ich empfinde auch keine Schadenfreude. Aber es ist wie es ist: Als Unternehmen bist du für dich selbst und dein handeln nun einmal verantwortlich. Und du trägst halt auch die Konsequenzen. “Wir würden heute keinen Verkäufer eBay als Plattform mehr empfehlen.” Aha, und welche Plattform würdest du empfehlen? Gibt es außer Amazon den wirklich noch eine andere?

      Antworten
      1. Neo

        “Alle Regeln sind klar kommuniziert.”

        Das wurden Sie nicht. Wie sieht für Sie eine klare Kommunikation denn aus,.. wenn es in den AGB steht?
        Jeder der eBay gut kennt würde “klar kommuniziert und eBay” wohl kaum zusammenbringen.

        Wir sind seit über 15 Jahren hauptberuflich auf eBay mit einigen dutzend Accounts und über eine halbe Millionen Bewertungen! Wir verfolgen seit über 10 Jahren täglich jeden Pieps den eBay von sich gibt. Es wurde nicht kommuniziert, im Gegenteil, es war ein offenes Geheimnis das eBay – im Gegenzug zu Amazon – hier tolerant ist.

        eBay legt alle paar Jahre neue Schwerpunkte, mal sind es die Versandkosten, mal die Bewertungen, mal die Fälle, mal die Versandzeit, mal die Mängel, jetzt sind es die paar Euro die Verkäufer außerhalb verdient haben,. immer je nachdem welche Personalie bei eBay gerade neu eingestiegen ist.

        Tatsächlich macht eBay was es will mit den Verkäufern, egal ob die 100% haben, Top-Verkäufer sind, viel oder wenig verkaufen > was vor einem Jahr noch top war ist plötzlich unterdurchschnittlich und umgekehrt.. man kann jede Minute jederzeit rausfliegen, je nach Lust und neuem Schwerpunkt von eBay! Ein wirkliches Gehirn von eBay, das die Verkäufer schützt, oder wo man sich erklären kann, gibt es nicht, dass ist die Wahrheit.

      2. Mark Steier Beitragsautor

        Nein, der Grundsatz auf den eBay sich beruft ist seit 10 Jahren unverändert gültig. Und nur weil ihr bisweilen keines auf die Finger gehauen bekommen habt, könnt ihr daraus doch kein Recht ableiten das euer Verhalten akzeptiert wird. Ich habe über das Thema bereits 2 Artikel geschrieben, ihr selbst habt eine Vorwarnung erhalten und die Durchsetzung wurde in den eBay News kommuniziert. Was möchtest du denn noch? Soll Devin Wenig dich persönlich anrufen? Sorry, da komme ich nicht mit klar.

      3. Anya

        Ja, Herr Steier – Sie zelebrieren Ihre Schadenfreude. Das ist es, was einem in Deutschland
        die Lust am Leben, Kaufen, Verkaufen usw. vergehen lässt. Widerlich solche Mentalitäten.

      4. Hans

        Was ist das für eine Blauäugigkeit. Diese Raffgier bei Ebay kann ich schon lange nicht mehr ab. Bin zwar kein kommerzieller Händler, verkaufe aber bestens über die verschiedensten Facebook-Gruppen. 10 % fürs Bereitstellen der Plattform ist Diebstahl fürs Nichtstun. Ich jedenfalls brauche Ebay immer weniger. Also Herr Steiner, machen Sie sich nicht so viel vor. Ebay verdient mit den hohen Gebühren auch heute noch immer noch mehr als genug. Und Ebay wird zumindest im Privatkundenbereich weniger, weil ganz viele so denken. Was zahlt Ihnen Ebay, dass sie Sprachrohr und Postgänger spielen – oder gar bei Ebay angestellt???

  16. klaus

    bin ebenfals gesperrt für 7 tage weil ich wohl 2x kontaktinfos übermittelt habe. unser geschäft ist ohne beratung nicht möglich und hat die bisherigen 16 jahre ebay mitgliedschaft gut funktioniert. ich habe einen guten 6 stelligen betrag an gebühren in dieser zeit bezahlt und bin mit überwiegent 100 prozent bewertungen belohnt. meinen kunden habe ich immer die ebay kaufabwicklung nahegelegt, da diese für mich den geringsten aufwand darstellt. mit dieser neuen regel fühle ich mich aber richtig vor den kopf gestoßen. es stimmt mich nachdenklich, denn so toll ist ebay schon lange nicht mehr. die gebühren fressen mittlerweile die handelsspanne. neben der provision für versand und verpackung bezahlen wir vermutlich bald auch gebühren für die frühstücksbemme und sehhilfe des postboten.
    auf den punkt, ich frage mich nicht mehr ob ebay mich noch will, sondern ob ich ebay noch will.
    HALLO EBAY, wache auf…es wird bald keine verärgerten und verängstigten verkäufer mehr geben, weil se alle weg sind !
    mit der hoffnung das sich mensch und oder maschine doch noch besinnt verbleibe ich mit besten wünschen

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    1. lucas

      7 Tage gesperrt ok wir sind nach 5 Jahren und über 4000 postiven Bewertungen komplett raus geschmissen und gelöscht worden. Grund wir haben einem Käufer der ein Artikel der zur selbstabholung ausgeschrieben war die Adresse auf Anfrage mitgeteilt bevor auf kaufen geklickt hatte. Dies zählt laut ebay automatisch als ohne ebay verkauft, der Artikel wurde aber nicht verkauft sondern blieb drinne stehen da der potenzielle Kaufinteressnt noch nicht mal kahm. Zuhmal ein Käufer ja normal erstmal ein Artikel anschauen und dann entscheiden kann ob er Ihn haben möchte, sollte man meinen? Interessiert die Herrschaften von ebay aber nich. Ebay hat von uns jeden Monat zwischen 1000€ und 1500€ provision bekommen also die letzten Jahre dürfte sich da auch schon etwas aufgelaufen haben, scheinbar hats ebay aber nicht nötig?

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  17. Pingback: Bei eBay gesperrt - aktuelle Sperrungen wegen Verstoß gegen die eBay Grundsätze - Der Afterbuy Blog

  18. Lutz

    Wenn ein Mitarbeiter nen Kuli mitgehen lässt, dann entlasse ich ihn doch nicht, wenn er ansonsten gute Arbeit leistet. Selbst wenn pro Monat 10 Kulis fehlen wäre mir das wurscht…
    Vielleicht sollte eBay den Hebel zur Umsatzsteigerung woanders ansetzen und die Händler unterstützen und aufbauen anstatt ihnen mit weiteren Restriktionen immer wieder Steine in den Weg zu legen.
    Ebay war mal cool. Es hat mal riesigen Spass gemacht Dinge bei eBay zu versteigern und zu verkaufen.

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  19. JG

    Es soll ja durchaus Unternehmen geben, die auf mehreren Plattformen ihre Artikel anbieten. Ebay ist nicht “die Universalplattform”. So betreiben viele einen eigenen Onlineshop und befüttern daraus Handelsplattformen sowie auch ebay oder ebay-Kleinanzeigen (ohne Regeln). Nimmt man z.B. den Luxusartikelhandel im Bereich Schmuck und Uhren, so findet man viele Händler die bei chrono24, amazone und ebay anbieten.
    Laut den ebay-Grundsätzen ist dies verboten. Hier muss sich ebay entscheiden, ob sie die Händler die durchaus 500 – 2000 Euro im Monat an Gebühren zahlen, haben möchte oder lieber konsequent auf den Grundsätzen beharrt. So wichtig ist ebay dann nun leider auch nicht mehr …

    Das zweite ist der Kaufprozess selbst. Wenn Kunden erst einmal Ware persönlich anschauen wollen, haben wir einen Medienbruch. Es ist doch völlig unrealistisch, das ein Kunde der sich für einen Artikel interessiert und ihn besichtigt, danach nach hause fährt und im stillen Kämmerlein auf Kaufen drückt. Die wenigsten kaufen vor Ort und nutzen Paypal dafür. Hier sollte mit Lösungen an Stelle von Strafen reagiert werden und z.B. Reservierungsoptionen eingebaut werden, die ich über die Plattform regeln und nutzen kann.

    Der aktuelle Status nervt und es fehlt gänzlich das Fingerspitzengefühl. Für uns ist ebay nicht wirklich wichtig und wenn ebay unsere 1000 Euro im Monat auch egal sind, dann haben wir eine Plattform weniger. Am Ende schade um die schönen Bewertungen unserer zufriedenen ebay-Kunden.

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      Ja, ich sehe es teilweise auch so, aber es gibt auch andere Argumente denen ich zustimme: Wenn du nur einen Artikel hast und der Kaufabschluß mit Drücken auf den ‘Sofort Kaufen’-Knopf stattfindet, dann muss sich der Kunde auch darauf verlassen können, dass es keinen späteren Kaufabbruch durch den Händler gibt. Da kann ich den Grundsatz sehr gut nachvollziehen.

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      1. JG

        Das ist absolut klar und innerhalb der 13 Jahre, die wir bei ebay aktiv sind noch nicht einmal vorgekommen das ein Artikel nicht verfügbar war. Dies liegt natürlich am Händler und an einer zeitnahmen Pflege der Plattformen.
        Wir bieten nur Artikel per Sofortkauf bzw. Preisvorschlag an.

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  21. Hildinger

    Habe seit 2011 als privater Käufer viel ausserhalb ebay gemacht, meine Mailadresse immer etwa so umschrieben: name at t minus online punkt de. Die Begriffe “email”, “Mailadresse” habe ich vermieden. ebay hat nie was gemerkt. Jetzt plötzlich kam eine “Ermahnung”. Offenbar hat die Software dazugelernt und die Umschreibung erkannt. Kein Wunder, dass Stephen Hawking vor den langfristigen Folgen künstlicher Intelligenz warnt. KI könnte zum Tyrann werden. Das Katz- und Mausspiel mit so einer Software wird anspruchsvoller.
    Schlüsselbegriffe einer Mitteilung durch Schreibfehler entstellen – so, daß man´s noch versteht. Also: wieviel Schreibfehler verträgt ein Text, bevor er “umkippt” und unverständlich wird? Etwa: Fernsprecher nuhlSäxZwoEynsVihrTreiAchdNäunSibn
    Folgendes Textbeispiel zeigt einen anderen Weg beim “Verschlüsseln” und läßt viel Raum für eigene Experimente:
    Ehct ksars!Gmäeß eneir Sutide ist es nchit witighcg, in wleceher Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid. Das ezniige was wcthiig ist, dsas der estre und der lzette Bstabchue an der ritihcegn Pstoiin snid. Ehct ksars! Das ghet wicklirh! Und dfüar ghneen wir jrhlaeng in die Slhcue!

    Antworten
  22. Hildinger

    Gewerbliche Anbieter müssen Anschrift / Telefon / Mailadresse ja im Angebot veröffentlichen (rechtliche Angaben…). Viele Kunden sind zu dumm, um die Händler mit diesen Angaben ausserhalb ebay zu kontaktieren – dann sind Probleme ausgeschlossen. Stattdessen schreiben die Kunden dem Händler via ebay und der Händler antwortet via ebay – das konnte schon vor Jahren Ärger verursachen.
    Das Problem haben private Verkäufer. Auf jeden Fall im Angebot unverfänglich die private Mailadresse integrieren (z. B. Besichtigung / Anprobe möglich, Terminvereinbarung unter xyz at mail punkt com bzw. Handynummer). Falls das auch Schwierigkeiten macht, kann man Mailadresse oder Handy in einem der Fotos eintegrieren, z. B. den Gegenstand auf einem Stück Papier mit handschriftlich vermerkter Mailadresse fotografieren.
    Käufer, die nach einer Auktion noch weitere Geschäfte ohne ebay dranhängen wollen, können z. B. im Verwendungszweck der Überweisung ihre Mailadresse angeben mit Bitte um Kontaktaufnahme vor dem Versand. Die ebay-Gebühren werden in den letzten Jahren immer dreister, da muss man sich immer raffiniertere Sachen einfallen lassen. Offenbar setzen die KI (künstliche Intelligenz)-Software ein, um die Kommunikation unter Mitgliedern auszuspionieren – Erich Mielke lässt grüssen.
    Das Hauptproblem sind Geschäftspartner, die verklausulierte Mitteilungen nicht begreifen und voll auf der Leitung stehen.

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  23. Jim Tonic

    Aufgrund der Vorkommnisse sind wir ziemlich verunsichert was man noch anbieten darf. Da die Verwarnungen offensichtlich von Computern, nicht von Menschen ausgesprochen werden erscheint die Fehlstreuung hoch und man kommt leicht ins Visir obwohl man gar nichts falsch gemacht hat.

    Wie geht Ihr mit diese Anfragen um:
    1. Ein Kunde fragt nach den Einbaukosten für einen Artikel der auf eBay angeboten wird. Soll man hier einen Preisvorschlag nach oben machen und auch noch auf den Personalaufwand für den Einbau Gebühren bezahlen?
    2. Der Kunde fragt nach einem Artikel, der auf eBay gar nicht angeboten wird, sondern nur im Shop. Wenn man darauf verweist wird sich bei eBay sicherlich niemand die Mühe machen zu prüfen ob dieser auch bei eBay gelistet ist, sondern gleich Sanktionen einleiten.
    3. Der Kunde fragt nach einer individuellen Sonderanfertigung die so nicht auf eBay angeboten werden kann.
    4. Der Kunde will den Artikel abholen und nicht über eBay kaufen, warum auch immer.
    5. Ein Kunde fragt nach dem Versand in ein Land, in dass wir auf eBay nicht versenden, weil die Versandkosten individuell kalkuliert werden müssen. Er kann nicht über eBay kaufen.

    Wir haben heute diversen Kunden mit diesen Fällen abgesagt, obwohl wir ein Angebot hätten machen können. Da wir eine ungerechtfertigte Verwarnung erhalten haben, weil wir ein Impressum haben (das fördert die Kontaktaufnahme ohne eBay), diese Verwarnung seit inzwischen 12 Tagen nicht entfernt wird und sich bei eBay Niemand drum kümmert kann mir keiner erzählen, dass eBay sich selbst an die eigenen Grundsätze hält und nicht willkürlich handelt.

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  24. Frank

    Sind das nicht Fake-Mails? Wir haben die identische Mail wie oben im Kopf bekommen mit keinerlei Auswirkungen auf unser Konto. Auch in unserem eBay Breifkasten war keine Nachricht von eBay diesbezüglich..

    Antworten
      1. ChristiaN

        Hallo Herr Steier, wir haben heute auch diese Mail erhalten, allerdings “nur” als Mail, nicht in meinem “Ebay” Postfach. Auch eine Anrede fehlte. Eine Sperrung des Kontos ist 6h nach Erhalt noch nicht aktiv. Trotzdem bin ich sehr verunsicherte. Es wäre toll, wenn ich Sie mal kontaktieren dürfte. Viele Grüße

    1. DAVID

      Es mag ja sein, dass man ebay nach BHG um seine Gebühren betrügen darf, doch hat das aber logischwerweise nichts damit zu tun, dass man damit gegen die ebay AGB verstößt und somit von ebay suspendiert werden kann.

      Antworten
  25. Jim Tonic

    Wir wurden ebenfalls verwarnt, obwohl wir den Artikel gar nicht außerhalb eBay verkauft haben. Es wird uns einfach so unterstellt. Der Grund ist, dass wir in den eMails unser Impressum ausweisen, so wie es gesetzliche Vorschrift ist. Das zählt bereits als Austausch von Kontaktdaten. Die gleichen Daten sind auf jeder Angebotsseite drauf.

    Die Frage ist jetzt, riskiert man lieber eine Abmahnung oder den Ausschluss von eBay?

    Ich kann das Vorgehen von eBay nicht gutheißen, denn es werden Existenzen ruiniert, nur auf Basis eines Computer Algorithmus, der offensichtlich fehlerhaft ist. Natürlich gibt es sicherlich zahlreiche berechtigte Sanktionen, das rechtfertigt aber nicht die Vorgehensweise.

    Antworten
      1. hzAnhaengerteile

        Wir sind auch für 7 Tage ausgeschlossen worden weil wir dem Kunden eine Abholadresse haben zukommen lassen ,obwohl diese sowohl im Impressum wie in der Widerrufsbelehrung zu finden ist .
        Ich würde jetzt gerne nur wissen ob es bei ebay schon *Strafbar* ist zu schreiben …. die Kontaktdaten findet man im Impressum oder Widerrufsbelehrung

      2. tobik999

        “Ich würde jetzt gerne nur wissen ob es bei ebay schon *Strafbar* ist zu schreiben …. die Kontaktdaten findet man im Impressum oder Widerrufsbelehrung”
        Das würde ich auch gerne wissen!

  26. fRAGENDER

    Zitat:
    “Es ist verboten, Angebote, die bei eBay eingestellt sind, gleichzeitig auch zum Kauf außerhalb von eBay anzubieten”

    Demnach muss ich Artikel, die ich in eBay einstelle, auf allen anderen Plattformen löschen? z.b. Amazon / eigener Onlineshop ?

    …… Bullshit…

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      Nein, es ist so zu lesen: Hierzu ist eine Differenzierung von Angebot und Artikel/Produkt notwendig. Dann wird ein Schuh draus (Ist wirklich unglücklich formuliert). Es geht lediglich darum das ihr ein Angebot, beidem der artikel 1 mal vorhanden ist auch außerhalb von eBay anbietet. Hintergrund ist die art des Vertragsschlusses. Den entgeben der “normalen” Vertragsanbahnung “invitatio ad offerendum” kommt bei eBay direkt der Vertrag zustande. Damit schützt ihr euch also selber 🙂

      Antworten
      1. Martin

        Heisst das für Dich, dass ich Artikel, die ich nur einmal auf Lager habe, nicht auch auf einer anderen Website anbieten darf, solange sie auf eBay eingestellt sind?
        Ich kann den Artikel doch sofort bei eBay rausnehmen, wenn ich ihn anderweitig verkaufe. Und wenn es tatsächlich einmal gleichzeitige Verkäufe gibt, dann kann ich doch die Möglichkeit den Kaufantrag abzulehnen für den Verkauf auf z.B. der eigenen Website in Anspruch nehmen.

  27. hANS PETER DÜLL

    Hallo, Herr Steier, ziehen Sie noch folgende Gedanken in Ihre Überlegungen mit ein:
    1.) es handelt sich um gewerbliche Verkäufer, die sowieso Ihre Daten (Adresse, Telefonnummer) im Angebot veröffentlichen müssen, warum muss ich das dann dem Käufer nochmals mitteilen ?
    2.) Laut EU-Verordnung muss auf jedem Schriftstück (Brief, eMail oder Nachricht) komplett die Firmenanschrift mit Kontaktdaten, HR-Nummer etc. stehen.

    Wir kaufen zwar nur über eBay, aber wir hatten da schon ein Problem, da z.b.. das @.Zeichen in der Nachricht immer wieder zu Problemen führte. Wir missachten mittlerweile bei eBay-Nachrichten diese gesetzliche Vorschrift.

    Antworten
    1. Müller

      @ Peter Düll…

      Zuerst wird geschrieben “Wir kaufen zwar nur über eBay” und wenige Zeichen später wird geschrieben “Wir missachten mittlerweile bei eBay-Nachrichten diese gesetzliche Vorschrift.”…. also doch VERKÄUFER und nicht nur KÄUFER…. 😉

      Antworten
      1. Schneider

        Hallo zusammen,

        es sollte allen frei stehen, ob Sie über Ebay / Paypal oder ohne Ebay / Paypal kaufen / verkaufen. Das Risiko ist bekannt. Schutz kostet und man erhält dafür einen (gewissen) Schutz. Wenn man sich dagegen entscheidet, weil man ca. 10% spart, so trägt man evtl. selbst die Risiken. Aber generell sollte jeder Händler frei seine Geschäfte abwickeln können und nicht von einer Plattform ein DIKTAT erhalten. Kann man zum Beispiel einem Bäcker verbieten evtl. in einem anderen Kaufhaus auch eine Filiale zu führen oder den Versandweg verbieten? Das ist MARKTMACHT genau so wie bei Amazon damals das Preisdiktat. Die Händler sollten FREI Ihren Vertrieb / Kommunikation ausüben dürfen und nicht durch jemanden gezwungen werden nur bei Ihm oder nur durch sein/ein Bezahl-System etwas abzuwickeln, da Ihm etwas viel GELD daneben läuft. Die Gebühren für das Einstellen/Promotion werden erhoben (oder auch nicht) und sind meistens bezahlt – die ABWICKLUNG und Abwicklungsarten SOLLTE/N FREI SEIN mit allen RISIKEN und Vorteilen für beide Seiten und bestehen bleiben. Und wenn dann jemand durch Betrug oder sonstige Machenschaften so dumm behauptet Ebay sein schuld, reflektiert sein Verhalten nicht und ist damit gestört – davon stimme ich natürlich zu, gibt es reichliche…. – Sie sollten dann auch irgendwann aus Ihrem Verhalten lernen…

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