EuGH Cookie Urteil hat kaum Einfluss auf Onlineshopbetreiber

Entgegen vieler Berichte in den Medien betrifft das >Cookie-Urteil< HĂ€ndler nur ganz am Rande (AZ. C-673/17). Die Richter haben nĂ€mlich eine Ausnahme gesehen und zwar dort wo die Cookies fĂŒr den Betrieb technisch notwendig sind, z.B. fĂŒr Warenkörbe oder Log-In-Prozesse.

HÀndler können sich wieder schlafen legen

TatsĂ€chlich war und ist es so, dass die entsprechende EU Richtlinie schon immer eine Ausnahme kannte. Wenn es also technisch notwendig ist Cookies zu verwenden, dann betrifft euch das Urteil nicht. Betreibt ihr jedoch auch Seiten die ihr fĂŒr’s Marketing nutzt oder ihr schreibt einen Blog und möchtet die User-daten nutzen, dann sieht es schon ganz anders aus.

Was ist nun zu beachten?

Bisher hattet ihr [vielleicht] einen der beliebten [hĂŒstel] Cookie-Banner eingeblendet. Der Nutzer konnte ihn wegklicken und die Cookies blieben aktiv. Jetzt ist es anders. Der Nutzer muss nun den Text ‚lesen‘ und aktiv z.B. einen Haken oder einen Button drĂŒcken und den Cookies zustimmen. Soweit so gut. Hierzu gibt es bereits etliche Dienstanbieter die euch eine Lösung bereitstellen.

Eine schöne Lösung von borlabs

Der Dienstleister borlabs bietet fĂŒr 39€ pro Jahr einen WordPress-Plugin an. Jedoch ist auch zu erwarten, dass weitere Cookie-Dienstleister Lösungen an den Start bringen werden. Einige sicherlich auch kostenlos.

No Stress

Ruhe bewahren. Ja, es wird Abmahnungen geben. Das ist so sicher >wie das Amen in der Kirche<. Jedoch bringen sie einen nicht um. Die Kosten belaufen sich auf wenige hundert Euro, also ist es nicht notwendig jetzt hektisch zu agieren. Ihr habt wahrscheinlich schon das eine oder andere Mal Geld zum Fenster rausgeworfen.

Kurz und knackig

Wenn ihr eine Webseite betreibt fĂŒr die Cookies NICHT technisch benötigt werden, dann habt ihr nun folgendes zu beachten:

  • Der Nutzer muss einen nicht vorausgefĂŒllten Opt-in anklicken
  • Optionen dĂŒrfen nicht voreingestellt sein

Was nicht geht:

  • Deaktivierung einer Voreinstellung (Opt-out)
  • BestĂ€tigung einer Information
  • Einwilligungen z.B. in Rechtstexten (AGB o.Ă€.)
Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und grĂ¶ĂŸter eBay HĂ€ndler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen fĂŒr eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay GeschĂ€ft zurĂŒck und lebt nun als Privatier in der SĂŒdwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmĂ€ĂŸig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen OnlinehĂ€ndlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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