In der Wortfilter-Facebook Gruppe versucht sich der Rechtsanwalt Matthias Böse von der Kanzlei Franz in Mandantenfang. Nur leider wirken seine Praktiken wie Bauernfängerei und sie erscheinen äußerst unseriös. Das erkannte auch ein Rechtsanwaltskollege und bemerkte seine Bedenken. Es endete vorerst darin, dass der Rechtsanwalt Böse seinen Kollegen abmahnte.

Tatsächlich wirken die Werbeaussagen des Rechtsanwalt fragwürdig bis unseriös. Und es scheint angebracht zu sein davor zu warnen um Händler vor dieser möglichen Kostenfalle zu schützen. Auf Grund des aktuellen EuGH-Urteils verspricht die Düsseldorfer Kanzlei Franz „Wer in der Vergangenheit abgemahnt wurde, kann sich nun recht sicher Geld zurückholen.“

Diese Aussage ist bedenklich und lässt Händler möglicherweise in eine Kostenfalle tappen. Denn wer sich darauf einlässt und nun versucht sein Geld aus alten Abmahnungen zurück zu bekommen, setzt sich erst einmal einem erheblichen Kostenrisiko aus. Darauf weisen die Kanzlei Franz und der Rechtsanmalt Matthias Böse nicht hin. Das wirkt wie Bauerfängerei!

Daher Achtung! #bauernfängerei

Fallt bitte nicht auf unseriöse Mandatenfängerei-Praktiken rein. Die beschriebene Vorgehensweise ist aufwendig, teuer und der Ausgang ist ungewiss. Bedenkt, dass ihr das Kostenrisiko tragt, auch dann, wenn ihr scheitert. Nur der Anwalt, also in diesem Case die Kanzlei Franz/ Rechtsanwalt Böse, verdienen.

“Sicherlich besteht die rechtliche Möglichkeit, bereits abgegebene Unterlassungserklärungen zu kündigen bzw. zu kondizieren, wenn sich die Rechtslage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geändert hat. Dies hilft dann vor allem vor der zukünftigen Inanspruchnahme aus seiner solchen Verpflichtung. Bereits gezahlte Vertragsstrafen bzw. Kosten im Nachgang gerichtlich zurückzufordern, dürfte aber ein nicht unbeträchtliches Risiko darstellen. Der Händler muss einen solchen Prozess vorfinanzieren und trägt ggf. das volle Risiko, dass er die Kosten (Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts) später nicht erfolgreich durchsetzen kann, z.B. aufgrund mangelnder Solvenz des Gegners. etc.”, so der Kölner Rechtsanwalt Volker Ekey

Ihr seid früher abgemahnt worden. Was könnt ihr nun machen?

Tatsächlich solltet ihr einen Rechtsanwalt suchen und euch beraten lassen. Die meisten Rechtsanwälte werden euch empfehlen, dass ihr die abgegebene Unterlassungserklärung aufkündigt. Das scheint mir dann auch die geeignete und Kosten verträglichste Maßnahme zu sein die ihr treffen könnt. Damit seid ihr gut vor zukünftigen möglichen Inanspruchnahmen geschützt.

Fazit

Abgesehen von der notwendigen Warnung vor solch einer Machenschaft, ist es schon mehr als bedenklich einen Kollegen abzumahnen anstatt sich auch eine Sachdiskussion einzulassen.