Facebook Urteil: Was für ein medialer Aufriss und was für eine Aufregung, Panikmache und Verunsicherung. Aber für was? Für ein Urteil dessen Inhalt wir eigentlich hätten sicher erahnen können. Ganz unjuristisch ausgedrückt geht es doch hier um einen Sachverhalt der uns Onlinehändlern schon längst bekannt ist: Baut die Plattform Mist, haften wir dafür. That’s it!
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich
Hier die wichtigsten Auszüge aus der Pressemitteilung zum Urteil im Verfahren C-210/116 vor dem EuGH:
In seinem Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass in der vorliegenden Rechtssache nicht in Zweifel gezogen wird, dass die amerikanische Gesellschaft Facebook und, was die Union betrifft, deren irische Tochtergesellschaft Facebook Ireland als „für die Verarbeitung“ der personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer und der Personen, die die auf Facebook unterhaltenen Fanpages besucht haben, „Verantwortliche“ anzusehen sind.
Sodann befindet der Gerichtshof, dass ein Betreiber wie die Wirtschaftsakademie als in der Union gemeinsam mit Facebook Ireland für die fragliche Datenverarbeitung verantwortlich anzusehen ist.
Und hier die Stellungnahme aus der Mitteilung zur Zuständigkeit deutscher Kontrollstellen gegenüber deutschen Stellen, die einen Verstoß begangen haben:
Weiter führt der Gerichtshof aus, dass dann, wenn die Kontrollstelle eines Mitgliedstaats beabsichtigt, gegenüber einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Stelle wegen Verstößen gegen die Vorschriften […], die von einem Dritten begangen wurden, der für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich ist und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, die Einwirkungsbefugnisse […]
auszuüben, diese Kontrollstelle zuständig ist, die Rechtmäßigkeit einer solchen Datenverarbeitung unabhängig von der Kontrollstelle des letztgenannten Mitgliedstaats (Irland) zu beurteilen und ihre Einwirkungsbefugnisse gegenüber der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Stelle auszuüben, ohne zuvor die Kontrollstelle des anderen Mitgliedstaats um ein Eingreifen zu ersuchen.
Die vollständige Pressemitteilung könnt ihr euch hier als .pdf downloaden.
Und was bedeutet das nun in der Praxis nach dem Facebook Urteil?
Erst einmal nichts, denn der Rechtsstreit geht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiter. Bis dahin könnt ihr euch alle erst einmal gemütlich zurück legen.
Falls der EuGH und im Folgenden dann auch das BVerwG dem Generalanwalt folgen sollten, hätte dies für Fanpage-Betreiber gravierende Folgen. Fanpages wären dann so wie sie aktuell betrieben werden, rechtswidrig. (Quelle: wbs-law.de Christian Solmecke)
In diesem Zitat sind 2 Worte wichtig: ‘Falls’ und ‘aktuell’. Denn hier handelt es sich um eine theoretische Betrachtung des Sachverhalts. Diese hat mit der Praxis so viel zu tun wie ein ‘Schwein mit dem Fahrrad fahren’. In der Praxis wird sich der Fall so nicht wieder finden. Plattformen haben ihre ‘Änderungen’ zeitnah mach Urteilen umgesetzt, und genauso wird das auch hier passieren.
Warum? Das beantwortet Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke auf allfacebook.de sehr schön:
Muss Facebook jetzt seine Datenverarbeitung anpassen?
Mit dem Urteil und den ihm folgenden Unwägbarkeiten muss Facebook tätig werden und seine Datenverarbeitungen, zumindest für EU-Nutzer anpassen. Dabei müsste Facebook auch seine Datenschutztaktik ändern.
Bisher bestand die Strategie von Facebook darin, Gerichtsverfahren in die Länge zu strecken, beanstandete Punkte anzupassen und sonst etwaige Risiken einzukalkulieren.
Das ist zwar eine übliches und unternehmerisch sinnvolles Vorgehen. Allerdings, nur wenn es um das eigene Risiko geht und die finanziellen Mittel für Gerichtsverfahren vorhanden sind (was man bei Facebook annehmen darf).
Diese Taktik, wird jedoch m.E. nicht aufgehen, wenn die eigenen Nutzer selbst unmittelbar gefährdet sind. Wenn Facebook einen riesigen Exodus der Mitglieder und vor allem zahlender Unternehmen abwenden möchte, muss das Unternehmen sein Verhalten ändern. Dazu gehört jedoch eine umfangreiche Einschränkung der Verarbeitung von Daten der Mitglieder und Nichtmitglieder sowie eine erheblich höhere Transparenz.
Allerdings werden auch diese Maßnahmen mit erheblichen Umsatzeinbußen einhergehen. Ich vermute daher, dass Facebook einen Mittelweg suchen wird. Dies kann z.B. ein Zahlungsmodell für eine trackingfreie Nutzung beinhalten, Einwilligungs-Lösungen für Social Plugins, und erhöhte Transparenz bei der Anmeldung.
Wie die Maßnahmen konkret aussehen werden, können wir derzeit nur mutmaßen.
Fazit
Das Urteil ist verständlich, plausibel und war auch zu erwarten. In der Praxis wird es kaum Konsequenzen für die Betreiber von Seiten in den Sozialen-Medien haben. Noch ist nicht klar wie die einzelnen Kanäle wie Facebook, Twitter oder YouTube hierauf reagieren, aber es wird sicher Lösungen geben. Und ihr werdet NICHT eure Seiten abschalten müssen.