Facebook-Gruppen gibt es für fast alles. Und sie sind beliebt, von Nutzern sehr gut frequentiert. Sie stellen oft einen nicht unerheblichen Wert dar. Aber lässt sich dieser Wert >heben<? Dürfen Facebook Gruppen gehandelt, also verkauft werden?

Die Übertragung der Admin Recht ist einfach möglich

Grundsätzlich ist es sehr einfach eine Facebook Community auf einen anderen Administrator zu übertragen. Meta stellt euch dazu einfache Möglichkeiten im Bereich der Gruppenverwaltung zur Verfügung. Das ist also kein Hindernis. Die Übertragung der Community zu anderen Betreibern ist also völlig o.k. und dem stehen keine Nutzungsbedingungen entgegen.

Ist aber der Verkauf gestattet?

Und da legt Meta sich eindeutig fest. Ein Verkauf von Facebook-Gruppen bzw. Administrationsrechten ist nicht gestattet.

Der Verkauf von Facebook Gruppen ist untersagt

(Quelle: https://transparency.fb.com/de-de/policies/community-standards/spam/)

Und damit stehen die >Gruppen-Besitzer< vor einem Problem

Jeder Admin der sich eine Community aus Gewinnerzielungsabsicht aufgebaut hat oder aber diese für sein Business betreibt steht vor der Herausforderung das die Gruppe kaum einen Asset darstellt. Denn sie ist nun einmal nicht veräußerbar.

“[…] an einer Facebook Gruppe bestehen keine traditionellen Eigentums- oder Besitzverhältnisse (außer ein vergleichbares Eigentumsrecht von Facebook), aber der Gründer/Administrator kann in der Gruppe Rechte ausüben, unterliegt jedoch auch Pflichten. “, so Rechtsanwalt Dietrich aus Bonn hier.

Nicht weniger spannend wird es, wenn es um die Vererbbarkeit einer Facebook Gruppe geht. Denn hier wird lediglich der Social-Media Account des Erblassers, also möglicherweise des Gruppen Gründers, vererbt. Dieser hat Administratorrechte. Aber eben nicht mehr. Der Verkauf der Gruppe ist nicht gestattet.

Zusammenfassung: Administrationsrechte in Facebook-Gruppen können übertragen werden. Ein Verkauf oder eine Vererbung von Facebook-Gruppen ist nicht möglich. Damit eure Konten nicht suspendiert oder eingeschränkt werden solltet ihr also beachten, dass Vereinbarungen zur Übertragung von Admin-Rechten an keine finanziellen Verpflichtungen (Verkauf) geknüpft sind.