HOT NEWS: Markenschutz für Black Friday ist passé

Und futsch ist er, der Markenschutz für die eingetragene Marke ‘Black Friday’. Wegen der Eintragung als Wortmarke sind Händler und Plattformen seit Jahren abgemahnt worden. Nun hatte ein Antrag des Dealsportals MyDealz.de auf Löschung der Wortmarke Erfolg.

Seit Jahren sorgt eine in Hongkong ansässige Firma mit Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung ihrer deutschen Wortmarke “Black Friday” für Alarm und Verärgerung unter Händlern und Plattformbetreibern.

Viele Anträge auf Löschung

In den letzten Jahren gingen deshalb beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine hohe Zahl an Löschanträgen ein. Endlich ein Erfolg: Im Auftrag des ebenfalls in Berlin ansässigen Internetunternehmens 6Minutes Media GmbH, Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de, habe die Kanzlei H2K einen Löschungsantrag beim DPMA gestellt. Nun hat das DPMA entschieden: Die Eintragung der Wortmarke “Black Friday” sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen (Az.: S 239/16).

(Quelle: Markenrecherche DPMA)

Die Begründung des DPMA: Der unter der Bezeichnung “Black Friday” in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke “seinen Weg auch nach Deutschland gefunden”.

Noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Markeninhaberin kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.

Wir dürfen gespannt sein, ob sich der bisherige Markeninhaber noch weiter wehren wird. Die den Rechteinhaber vertretende Kanzlei Hogertz LLP konnte ich zu einer Stellungnahme noch nicht erreichen.

5 Gedanken zu „HOT NEWS: Markenschutz für Black Friday ist passé

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  2. Tomas Sanje

    Moin,

    laut dem etailment Newsletter , hat die Wirtschaftskanzlei ARQIS für die Löschung durchgesetzt und nicht die Kanzlei H2K Hier der Wortlaut aus dem heutigen etailment NL: “Die Wirtschaftskanzlei ARQIS hat beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgreich einen Löschungsantrag gegen die Wortmarke „Black Friday“ durchgesetzt. Der Antrag erfolgte im Auftrag der Grassinger GmbH, einer Kosmetikherstellerin und -händlerin aus München.”

    Gruß

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      Ja, das stimmt und das ist dem Umstand geschuldet, dass viele Kanzleien im Auftrag ihrer Mandanten einen Löschungsantrag gestellt haben. Das bedeutet nun, dass sich alle den erfolg zuschreiben wollen.

      Antworten

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