Seit 2019 müssen Unternehmen, die Verpackungen gewerblich in Deutschland in Umlauf bringen, die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) beachten. Die Pflichten aus dem VerpackG fallen an verschiedenen Stellen und zu verschiedenen Zeitpunkten an. So muss jedes betroffene Unternehmen zum Jahresende sicherstellen, dass es seine Verpackungen auch im Folgejahr rechtskonform in Umlauf bringt. Wie du das machst und jetzt deine geplanten Verpackungsmengen für 2023 per Planmengenmeldung melden kannst, erklären wir in diesem Beitrag. Alle Basics zum VerpackG findest du in diesem Beitrag.

Warum ist eine Planmengenmeldung notwendig?

Gemäß VerpackG dürfen Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen und damit bei einem dualen System beteiligt werden müssen, nicht ohne Lizenz in Verkehr gebracht werden dürfen. Das bedeutet: Die Lizenzierung muss im Vorhinein erfolgen. Hierzu gibt man im alten Jahr eine Prognose – oder eben auch „Planmenge“– ab. Diese Vorausschätzung kann dann im laufenden Jahr noch durch unterjährige Mengenmeldungen angepasst werden.

Wie funktioniert die Planmengenmeldung?

Die jährliche Aktualisierung der geplanten Verpackungsmengen nennt das Verpackungsregister “Initiale Planmengenmeldung”. Diese solltest du sowohl beim Melderegister LUCID als auch bei deinem dualen System jedes Jahr bis zum 31.12. vornehmen. Dazu gehst du wie folgt vor:

  1. Duales System: Gib‘ – auf Grundlage einer möglichst fundierten Schätzung – deine Mengen für 2023 über das Kundenkonto deines dualen Systems an (für Lizenzero geht es hier entlang)
  2. LUCID: Logge dich in deinen LUCID-Account ein, klicke auf „Datenmeldung“ und dann auf „Initiale Planmengenmeldung“. Gib hier Mengen ein, die du soeben auch an dein duales System gemeldet hast.

Fertig! Damit hast du bereits eine wichtige Task für 2023 erledigt und startest entspannt ins neues Jahr!

Für eine ausführliche Erklärung kannst du dir auch das Video Die Durchführung der “Initialen Planmengenmeldung” im Verpackungsregister LUCID der ZSVR auf YouTube anschauen.

Was passiert, wenn ich meine Verpackungsmengen nicht aktualisiere?

Wenn du vor Start ins neue Jahr keine Planmeldung abgibst, bringst du offiziell keine Verpackungen in Verkehr. Sollten entgegen dessen

Hast du vergessen, die Initiale Planmengenmeldung bis zum Ende des Jahres abzugeben? Du kannst deine geplanten Verpackungsmengen nach Jahresende als sogenannte “Unterjährige Mengenmeldung” einreichen. Das Prinzip der Unterjährigen Mengenmeldung ist das gleiche wie bei der Planmengenmeldung. Für weitere Unterstützung kannst du eine genau Beschreibung zur Meldung bei LUCID hier lesen.

Fazit

Das VerpackG hat das Ziel zu höheren Recyclingquoten und mehr Kreislaufwirtschaft zu führen. Dadurch sollen Ressourcen geschont und die Umwelt geschützt werden. Die ZSVR dient als Kontrollmechanismus und sorgt dabei für einen fairen Wettbewerb.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.