One Stop Shop 2021 – Was ändert sich für den E-Commerce und wer sollte sich zum OSS anmelden?

Für Onlinehändler ergeben sich ab dem 01. Juli 2020 aus umsatzsteuerlicher Sicht zahlreiche Veränderungen, die von einer erheblichen Aufwertung des Bestimmungslandprinzips, dem Wegfall der bislang geltenden mitgliedslandspezifischen Lieferschwellen bis hin zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung, dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren), reichen.

Die Einführung des OSS-Besteuerungsverfahrens soll die Abgabe der Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich erleichtern.

Jens Lindner von AMZPro ist aufgefallen, dass aus Händlersicht noch Klärungsbedarf besteht und hat Christian Deák zum Gespräch auf seinem Youtube-Channel eingeladen.

  • Welchen Einfluss haben die wegfallenden Lieferschwellen für Amazon FBA Händler?
  • Was ändert sich an der Umsatzsteuer?
  • Was muss nun aktiv getan werden?
  • Worauf kommt es bei einem guten Steuerberater für Amazon FBA Händler an?

Beschäftigt dich dieses Thema ebenfalls? Im Interview zwischen Jens und Christian werden diese Fragen und vieles mehr verständlich und simpel erklärt.

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3 Gedanken zu „One Stop Shop 2021 – Was ändert sich für den E-Commerce und wer sollte sich zum OSS anmelden?

  1. soso

    Spannend wird es doch, da die zuständige Behörde in Saarlouis noch keine Schnittstellen / Importfunktionen anbieten kann. Soll zwar bis zum 1.10.21 verfügbar sein, aber manch einer mag sich daran erinnern, dass es gerade Deutschland war, das diese Besteuerung verschoben hatte. Wenn es nicht klappen sollte und man das Glück hat, in alle anderen EU Staaten an Privatpersonen zu exportieren und die EUR 10.000 zu überschreiten, dann viel Vergnügen beim Eintippen.

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  2. wer weiß

    Interessantes Video
    Der schon am Anfang gesagte Satz, die meisten Händler wissen noch gar nichts von dieser neuen Pflicht, kann ich nur bestätigen. Da herrscht oft komplette Ahnungslosigkeit (und auch Sorglosigkeit). Da kommt jetzt echt ein Riesenklotz auf die kleinen Onlinehändler zu. Für die Großkopferten mag der OSS ein Vorteil sein, da diese eh die bisherigen Lieferschwellen in vielen Ländern überschritten hatten und jetzt die länderspezifischen Registrierungen nicht mehr machen müssen.
    Online (oder besser Versand-) händler mit einem Jahresumsatz von sagen wir mal 200.000 Euro bis 1 Mio Euro (und das dürfte der überwiegende Anteil der Händler sein) , kamen bisher kaum über eine länderspezifische Lieferschwelle (außer vielleicht Österreich). Aber die neue EU-weite Schwelle von 10.000 Euro wird jetzt von all diesen Händlern geknackt werden.
    Das heißt, man darf sich jetzt also Gedanken machen, welche Steuersatz in den 27 möglichen Ländern nun für das verkaufte Produkt gilt. Das wird dann nochmal extra witzig, wenn man ein breites Sortiment hat. Prost Mahlzeit.
    Wie es schon in dem Video anklingt, gibt es keinen Steuerberater, der dass kann. Lösungsvorschlag im Video: Großkonzern um Hilfe bitten…ja nee is klar…machen die bestimmt.
    Auch der Exkurs zu § 3c war herrlich. Ging mir genau so. Den versteht man nur durch Einnahme halluzinogener Pilze (wahrscheinlich auch dann nicht, aber dann ist es einem wenigstens egal.)

    Wichtig wäre gewesen, zu betonen, wer nicht vom OSS betroffen ist. So trifft diese Pflicht nicht auf Händler zu, welche die Differenzbesteuerung nutzen.

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