Zwangsarbeitsverbot: Produkte aus Zwangsarbeit dürfen nicht mehr verkauft werden – auch online
Stichtag 14.12.2027 – Zwangsarbeitsverbot: Produkte aus Zwangsarbeit dürfen nicht mehr verkauft werden – auch online. Alle Shops: Lieferkette auf Risikoländer und -branchen prüfen, Lieferantenerklärungen einholen.Alle Details im Wortfilter-Fristenkalender
