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Zwangsarbeitsverbot: Produkte aus Zwangsarbeit dürfen nicht mehr verkauft werden – auch online

Dezember 14, 2027

Stichtag 14.12.2027 – Zwangsarbeitsverbot: Produkte aus Zwangsarbeit dürfen nicht mehr verkauft werden – auch online. Alle Shops: Lieferkette auf Risikoländer und -branchen prüfen, Lieferantenerklärungen einholen.

Alle Details im Wortfilter-Fristenkalender

Geltungsbereich: EU/Deutschland

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