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eBay Seller Update Frühjahr 2018: Bilderrichtlinie, Gebühren, Kategorien, eBay plus …

Das sind sie, die erwarteten “News für gewerbliche eBay-Verkäufer Frühling 2018”. Und sie haben es in sich: Die eBay-Shopleistungen legen zu, News zum eBay plus Programm, Kategorie-Änderung, die Bilderrichtlinie wird upgedatet und neue Marketing Tools. Und bevor einige Händler wieder nörgeln: ‘Auf eBay läuft doch eh nichts’, hier zur Erinnerung das aktuelle GMV über 90 Mrd. US$. Auch wenn viele Dinge rund um eBay kritisch zu diskutieren sind, der Marktplatz ist die zweitgrößte B2C-Plattform in Deutschland, in Europa und in der Welt (ausgenommen China).

(eBay’s gross merchandise volume (GMV) from 2nd quarter 2014 to 4th quarter 2017 (in billion U.S. dollars))

eBays Pressemitteilung mit Kommentaren

• Mehr Vorteile für Shop-Abonnenten und Gebührenänderungen
• Einfachere Teilnahme am eBay Plus-Programm
• Neuerungen beim eBay-Katalog und bei der Nutzung von Produktdaten
• Weitere Änderungen im Überblick

Der weltweite Online-Marktplatz eBay kündigt für den Frühling 2018 weitere Neuerungen für gewerbliche Verkäufer an. Diese sollen das Kauferlebnis bei eBay weiter verbessern und das Wachstum der Verkäufer fördern. Händler sollten daher jetzt aktiv werden und sich mit den Neuerungen vertraut machen.

MEHR VORTEILE FÜR SHOP-ABONNENTEN UND GEBÜHRENÄNDERUNGEN

Ziel von eBay ist es, Händler bestmöglich mit ihren Kunden zu verbinden. Dafür aktualisiert der Marktplatz die Gebühren und investiert in Tools, um Käufer zu begeistern und das Geschäft erfolgreich zu machen. Um z.B. das internationale Wachstum der Händler zu unterstützen, stellt der Kooperationspartner Trusted Shops ab 1. April allen Shop-Abonnenten nun auch abmahnsichere Rechtstexte in englischer Sprache kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Händler einen exklusiven Zugriff auf die umfangreiche Trusted Shops Rechtsbibliothek.

Kommentar: In der Summe bedeutet diese erneute Aufwertung des eBay Shop Abos durch weitere kostenlose Rechtstexte, dass die eBay Shops für den Händler kostenlos sind, wenn man die Werte der kostenlosen Zusatzleistungen mit einberechnet.

(Auszug aus der Trusted Shops Bibliothek)

Gerade die Bibliothek finde ich sehr hilfreich. Denn dadurch kann sich jeder Händler umfangreich und rechtssicher über juristische Herausforderungen bezüglich der von ihm gehandelten Artikeln informieren. Und nicht zuletzt kann er das Wissen auch für zukünftige Planungen nutzen.

Obergrenze Gebühren

Zudem führt eBay eine neue Obergrenze der Verkaufsprovision für Kategorien ein, die bislang keine hatten. Diese wird pro Artikel bei maximal 99 Euro (netto) liegen. Mit der neuen Obergrenze reduziert eBay die Verkaufsprovision für viele Verkäufer, die in hochpreisigen Kategorien wie Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst oder auch Fahrzeugteile & Zubehör verkaufen. Dadurch wird das Verkaufen in vielen Kategorien deutlich günstiger als bei Wettbewerbern. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Zunächst ist das eine Gebühren-Reduzierung und damit ein Anreiz, auch sehr hochpreisige Artikel auf eBay zu handeln. In den Tiefen der News versteckt sich aber auch noch eine kleine bittere Pille. Händler mit dem Status “unterdurchschnittlich” werden zukünftig andere Gebühren bezahlen. Das bedeutet für euch, dass es trotz aller Herausforderungen zu vermeiden gilt, in diesen Status zu fallen. Haltet also euer Verkäufer-Cockpit regelmäßig im Blick.

EINFACHERE TEILNAHME AM EBAY PLUS-PROGRAMM

Ab Frühjahr 2018 erleichtert eBay Verkäufern die Teilnahme am eBay Plus-Programm. Die betreffenden Angebote werden stufenweise vom Marktplatz freigeschaltet und profitieren damit von besserer Sichtbarkeit und dem von eBay bezahlten Rückversand. Bei Bearbeitung aller eBay Plus- Bestellungen am selben Werktag erhalten Verkäufer zusätzlich 20 Prozent Rabatt auf die Verkaufsprovision.

Bisher konnten nur Verkäufer mit Top-Bewertung und einer Bearbeitung am selben Werktag am Premium-Programm teilnehmen. Ab April 2018 wird das Programm nun auch Verkäufern mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich” und einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Werktag zur Verfügung gestellt. Vorausgesetzt, diese Verkäufer erfüllen auch alle übrigen Kriterien für eine Teilnahme am eBay Plus-Programm. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Ok, da ist es recht einfach zu verstehen, was eBay möchte: mehr ebay Plus Angebote. Ich bin allerdings noch nicht überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Ich fand es gut, dass Händler zu maximalem Service gelenkt wurden, daher halte ich die ‘Entspannung’ nicht für gut. Gerade eBay hat immer noch mit fehlendem Trust bei den Verbrauchern zu kämpfen. Die Änderung der Default-Einstellung hingegen finde ich gut.

NEUERUNGEN BEIM EBAY-KATALOG UND BEI DER NUTZUNG VON PRODUKTDATEN

Seit mehreren Jahren befindet sich der Marktplatz im Wandel, um die Darstellung der Angebote bei eBay an die Anforderungen des mobilen Shoppings anzupassen. Bereits 61 Prozent der Transaktionen bei eBay werden über Mobilgeräte abgewickelt. Strukturierte Daten und Produktkennzeichnungen machen es Käufern einfacher, relevante Produkte zu finden und zu vergleichen. Wir starten damit, in den Suchergebnissen ausgewählte, identische Produkte gruppiert anzuzeigen. Weitere Details dazu erfahren Sie in den nächsten Verkäufernews im Mai.

Kommentar: Da ist sie, die etwas versteckte Ankündigung der neuen Suche. Und auch die Ankündigung, dass es dieses Jahr mehr als nur 2 News-Runden geben wird. Zu der neuen Suche, deren Bedeutung und dem Fahrplan werde ich in zwei weiteren Artikel berichten.

Rückzug der angekündigten Bilderrichtlinie

Während eBay in Deutschland auf einen umfangreichen Katalog hinarbeitet, gab es deutliches Feedback von Verkäufern, dass die geplante AGB-Änderung einige von ihnen vor große rechtliche Herausforderungen stellt.

Aus diesem Grund passt eBay seine Strategie an und legt den Fokus beim zukünftigen Ausbau des eBay-Katalogs auf die Zusammenarbeit mit Markeninhabern, Verkäufern und anderen Partnern.

eBay wird daher die Lizenz zur Nutzung der Bilder und sonstigen Produktdaten von Händlern nicht in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbinden. Falls Händler der Lizenz über die Zusatzvereinbarung zu den existierenden eBay-AGB bereits zugestimmt haben, wird dieser Teil nicht berücksichtigt. Händler müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Sollten sie die Zustimmung zurückziehen wollen, ist das bis zum 31. Mai 2018 per E-Mail möglich. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: So plötzlich die Bilderrichtlinie da war, so schnell ist sie denn auch wieder verschwunden. Gut finde ich das nicht, sinnvoller wäre es in meinen Augen gewesen sich den tatsächlichen rechtlichen Herausforderungen anzunehmen und sie zu lösen.

Wenn auch in der Darstellung der neuen Suchergebnisse mit dem Katalog (und damit mit den Katalogbildern) gelistet werden muss, so bedeutet es trotzdem, dass die Verbraucher bei der größten Anzahl an Händler-Angeboten schlechte Bilder sehen werden. Damit schadet ebay sich in meinen Augen selber, da das schlechte Bildmaterial nicht auf den Händler sondern auf die Plattform bezogen wird.

Ich hätte mir bei der Einführung der Bilderrichtlinie eine andere Lösung gewünscht. Die jetzige halte ich für nicht dienlich, da das Hauptproblem (schlechtes Bildmaterial) nur zum Teil gelöst werden kann.

WEITERE ÄNDERUNGEN IM ÜBERLICK

2018 macht eBay seine eBay Shops noch sicherer und optimiert sie für die mobile Kauferfahrung. eBay-Nutzer sollen noch einfacher und schneller über ihre Mobilgeräte Produkte auf der Marktplatz-Plattform suchen und kaufen können. Dafür werden schrittweise alle nicht individualisierten eBay Shops auf das neue Shop-Design umgestellt, das an das Design der eBay-Homepage und der neuen Produktseiten angepasst ist. Die von dieser Änderung betroffenen eBay Shop-Abonnenten müssen nichts weiter tun. Weitere Informationen: Optimierung von eBay Shops

eBay möchte Händler bestmöglich mit Tools unterstützen, um ihr Geschäft bei eBay auszubauen und Umsätze zu steigern. Verbesserte Marketing-Tools sind hier die Antwort auf das Feedback der Verkäufer. Mit den Änderungen bei “Sonderaktion + Preissenkung” und bei “Anzeigen” sowie mit neuen Gutscheinen für Käufer werden Händler ihre Angebote noch leichter bewerben können. Weitere Informationen: Mit verbesserten Marketing-Tools schneller wachsen

Um die Sicherheitsstandards für Browser zu erfüllen, sollten Angebote nur noch HTTPS-Inhalte enthalten. Nur so können Händler verhindern, dass Nutzer Warnhinweise beim Öffnen der Angebote angezeigt bekommen. Wie bereits in den Verkäufer-News im Herbst angekündigt, zeigt eBay deshalb ab März 2018 nur noch einen Ausschnitt der Artikelbeschreibungen an, wenn diese HTTP-Inhalte enthalten. Dieser Ausschnitt kann von Nutzern angeklickt werden, um die Artikelbeschreibung komplett angezeigt zu bekommen. Weitere Informationen: Browser Sicherheitsstandards

eBay gibt Händlern ab Juni 2018 im Verkäufer-Cockpit Pro einen Überblick über Anfragen von Käufern. Damit unterstützt der Marktplatz Händler dabei, Käuferanfragen fristgerecht zu lösen und die Verkäuferstandards weiterhin einzuhalten. Weitere Informationen: Käuferanfragen jetzt auch im Verkäufer-Cockpit-Pro

Zudem werden Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale durchgeführt. Diese berücksichtigen E-Commerce-Standards und neueste Produkttrends und vereinheitlichen die Kauferfahrung bei eBay weltweit. Weitere Informationen: Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale

Alle Informationen zu den Neuerungen für gewerbliche eBay-Verkäufer im Frühling 2018 finden Händler im Überblick unter: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2018-fruehling/startseite?targetgroup=B2C

Kommentar: Die in diesem News-Abschnitt angekündigten Neuerungen sind ‘nice to have’ bzw. wenig spektakulär. Alleine die angekündigte Änderung der Kategorien-Struktur bedarf eurer Aufmerksamkeit. Der Verlust der passenden Kategorie bedeutet auch, dass eure Angebote an Sichtbarkeit verlieren. Für euch heißt es nun, dass ihr betroffene Angebote identifizieren und in die neue Struktur einordnen solltet. Dazu ein Tipp:

(Quelle: Screenshot der Afterbuy ebay SEO ToolBox)

Die kostenlose eBay SEO Afterbuy Toolbox kann euch bei dieser Aufgabe unterstützen. Sie ist kostenlos und kann auch von Nicht-Afterbuy-Kunden genutzt werden.

Fazit

Die diesjährigen Frühlings-News lassen schon erahnen, was dieses und kommendes Jahr noch auf uns zukommen wird. Die Veränderungen werden tiefgreifend und mitunter massiv und schmerzhaft sein. Wer schön sein will, muss halt leiden. Denn viele Veränderungen werden sich (auch wenn die meisten Händler erst einmal zetern werden) als gut und für die Verkäufer profitabel herausstellen. Und sind wir mal ehrlich, wenn eBay nach vorne kommen möchte, dann muss die Plattform Gas geben. Und das richtig.

Bemerkenswert finde ich die Kehrtwende hinsichtlich der neuen Bilderstandards. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob dieser ‘Move’ wirklich klug war. Denn nach wie vor sind schlechte Bilder ausschlaggebend für das ‘Ramschbuden-Image’, das dem Unternehmen immer noch, allerdings zu Unrecht, anhaftet.

Die Aufwertung der eBay Shop-Abos durch weitere Rechtstexte und der Rechtsbibliothek ist ein Hammer. Zum einen kenne ich keinen Anbieter, der eine so umfassende Datensammlung hat, noch kenne ich eine Plattform, die eine solche Unterstützung leistet. Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist der Umstand, dass eBay das Geschäftsmodell aller Rechtstexte-Anbieter sukzessive ins Nirwana katapultiert.

In meinen Augen ergeben sämtliche kostenpflichten Rechtstexte-Abos keinen Sinn mehr für die Händler. Sie sollten sie unverzüglich kündigen. Einen nachhaltigen Mehrwert kann ich nicht mehr erkennen.

Was haltet ihr von den News? Daumen hoch oder Daumen runter?

Kommentar: Warum ich eBays Richtlinie zu Bildern & Produktdaten einfach nur großartig finde

In den aktuellen Händler-News gibt eBay nun den konkreten Fahrplan für die bereits im Frühjahr angekündigte Änderung der Richtlinie zur Nutzung von Bild- und Produktdaten bekannt.  Ab Februar 2018 werden die Händler aufgefordert, der Änderung der AGB zuzustimmen. Diese ist die Grundlage für die Durchsetzung der Rechte-Übertragung von Bildern & Produktdaten gegenüber Händlern durch den Marktplatz. Wer den AGB nicht zustimmt, wird zukünftig vom Handel ausgeschlossen. Diese von vielen Händlern als ‘Zwangsübertragung der Rechte’ bezeichnete Änderung sorgt für viel Unmut bei der Händler Community. Aber das zu Unrecht, wie ich finde.

Darum geht es: Die neue Bilder & Produktdaten Richtlinie

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führen wir Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit wollen wir die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern. […]

[…] Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

  • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
  • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
  • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.[…] (Quelle: Verkäuferportal)

Bilder-Richtlinie Wasserzeichen entfernen:

[…] Wir ändern im September 2017 unseren Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem wir die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlauben. Damit wollen wir die Kauferfahrung für unsere Nutzer klarer und einheitlicher gestalten. […]

[…] Starten Sie jetzt mit dem Entfernen von Wasserzeichen

Wir wissen, dass das Entfernen von Wasserzeichen Zeit kostet. Wir untersagen die Einbindung von Wasserzeichen schon ab September, räumen Ihnen aber eine Übergangsfrist bis 1. März 2018 ein, bevor Angebote mit Wasserzeichen in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden. […] (Quelle: Verkäuferportal)

eBay Grundsatz zu den Bilderstandards:

Ein paar eingefangene Händler Reaktionen

“Erst waren die Bilder zu groß, dann zu klein jetzt darf kein Wasserzeichen mehr drin sein obwohl es mir erst noch bestätigt wurde. Sind die Bissel bekloppt da?”

“Mich erschüttert dieser Satz von Mark Steier “… Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘….”. Unfasslich!”

“Entschuldigung, wenn ich jetzt einfach mal frage: Wieso sollte ich nicht Ebay eine Rechnung über die Überlassung meines geistigen Eigentums schicken, wenn ich schon der Nutzung dessen zustimme?”

“Ich nutze eh immer nur eigene Fotos. Das ist ja auch in Zukunft möglich. Blöd ist nur, dass ebay sich an den Fotos der Verkäufer “bedienen” darf und diese in den Katalog stellt.”

“Seit Monaten ärgere ich mich mit dem Überarbeiten unserer ca. 90.000 Ebay.Angeboten rum, wegen dem Entfernen der Kontaktdaten und in Links eingearbeiteten Bildern. Etliche Telefonate mit Ebay und immer wieder aufs Neue, weil sich laufend was änderte. Parallel dazu immer wieder Verstöße wegen angeblicher Transaktionen außerhalb Ebays wenn z.B. ein Käufer nach Kauf auf Ebay zwecks Abholung von Möbeln zur Unzeit nach Adresse und Handynummer fragt. Sowie Mängelquote wegen von DHL zu spät eingescannten Paketen, schlechte Umsätze und dann nun noch der Wahnsinn mit den Produktfotos.”

(Quellen: Wortfilter Facebook Gruppe und Kommentare auf den Blog)

Rechtliche Herausforderungen der Händler

Recht schnell haben sich zu diesen Änderungen etliche Kanzleien zu Wort gemeldet, die Dienstleitstungen und Beratung rund um den eCommerce anbieten, und auf die rechtlichen Stolpersteine hingewiesen. Ich zitiere hier aus der Veröffentlichung von Internetrecht-Rostock.de. Den Artikel hat Rechtsanwalt Johannes Richard verfasst.

[…] Was sind die Voraussetzungen für eBay-Händler, um eBay eine Lizenz, insbesondere an Bildern einzuräumen?

Durch die Einräumung einer Nutzungslizenz von Bildern an eBay erteilt der eBay-Händler eBay eine Unterlizenz entsprechend den noch zu klärenden Bedingungen von eBay.

Hierzu ist – vereinfacht gesagt – der eBay-Händler nur dann berechtigt, wenn er oder seine Mitarbeiter die Bilder selbst gemacht haben.

Bei Bildern, die aus anderen Quellen stammen, bspw. vom Großhändler oder vom Hersteller darf der Händler eBay eine entsprechende Lizenz zur Nutzung im eBay-Produktkatalog nur dann einräumen, wenn er dazu auch berechtigt ist. Der Händler muss quasi eine Genehmigung zur Einräumung einer Unterlizenz gegenüber eBay vorweisen können. Diese Voraussetzung muss in der Rechtekette gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass auch ein Großhändler eBay-Händlern nicht automatisch dieses Recht einräumen kann, wenn er nicht wiederrum – zurück bis zum Urheber – geklärt hat und nachweisen kann, dass er berechtigt ist, dem eBay-Händler diese Unterlizenz tatsächlich zu gestatten.

Wir vermuten in diesem Zusammenhang, dass die entsprechende Klausel zur Rechteeinräumung, die eBay seinen Händlern zwangsweise auferlegen wird, eine Freistellungsvereinbarung enthält. Dies bedeutet, dass der Händler letztlich haftet, wenn es später mit dem bei eBay verwendeten Bild urheberrechtliche Probleme geben sollte und bspw. eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird. […]

[…]  Welche rechtlichen Gefahren drohen eBay-Händlern?

In diesem Zusammenhang blicken wir auf eine umfangreiche Beratungspraxis hinsichtlich urheberrechtlicher Probleme bei der Plattform Amazon zurück. Die Rechtsprechung bspw. vom LG Köln stimmt nachdenklich.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn Händler Produktbilder aus dem eBay-Produktkatalog verwenden, die urheberrechtlich problematisch sind, haftet zunächst der Händler.

Rechtliche Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn derjenige, der ursprünglich das Produktbild bei eBay hochgeladen und eBay entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hatte, dazu gar nicht berechtigt war. Dies kann bspw. der Fall sein, weil der Händler das Bild nicht selbst gemacht hat und mit dem Rechteinhaber eine Unterlizensierung nicht abgeklärt hat. Denkbar sind jedoch auch Fälle, in denen der Händler einfach irgendein Produktbild aus dem Internet kopiert und bei eBay hochgeladen hatte.

In diesem Fall liegt bei dem Händler, der dieses Bild für seine Artikelbeschreibung aus dem Produktkatalog verwendet, eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Rechteinhaber kann eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen sowie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wir befürchten hier erhebliche Probleme und eine nicht zu unterschätzende Abmahngefahr für eBay-Händler. Das Zeitfenster, in dem eBay-Händler, wenn es Zweifel geben sollte, Rechte zur Unterlizensierung mit dem Rechteinhaber klären können, ist nur sehr kurz. Wenn eBay-Verkäufer ab Anfang September zwingend zum einen neue Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen und auf der anderen Seite beim Hochladen entsprechender Produktbilder bei eBay automatisch Nutzungsrechte übertragen, sind rechtliche Probleme vorprogrammiert. […]

Kommentar: Endlich und fast schon zu spät

eBay versucht mit verschiedenen Änderungen und Verbesserungen das Image der ‘Ramschplattform’ los zu werden. Gelungen ist das dem Unternehmen noch nicht. Zwei wesentliche Dinge hat der Marktplatz noch nicht in den Griff bekommen:

  1. Versandaussage, der die Konsumenten vertrauen (Fulfillment)
  2. Gute Darstellung der Produkte auf den Artikeldetailseiten und in den Suchergebnislisten

Und bei meinem 2. Kritikpunkt setzt eBay nun endlich an. Nachdem Jahre mit dem vergeblichen Versuch vergangen sind, den Händlern klar zu machen, dass sie ordentliche Bilder benötigen und  Wasserzeichen nicht akzeptabel sind, greift der Marktplatz endlich ein. Erste Überlegungen in diese Richtung gab es bereits 2009.

(Quelle: Suchergebnisse erste Seite zum Keyword Hilfiger)

Die oben dargestellten Bilder laden nicht wirklich zum Kaufen ein; stattdessen unterstreichen sie, warum eBay vor einer Image-Herausforderung steht. Auf den Artikeldetailseiten oder in der Artikelbeschreibung sieht es nicht besser aus. Von mobiler Optimierung haben die meisten Händler noch nichts gehört (oder sie haben es erfolgreich verdrängt).

(Quelle: Mobile Ansicht Artikelnummer 253086754300)

Die fehlerhafte  Produktdarstellung in Kombination mit qualitativ schlechten Bildern wirkt einfach unprofessionell. Und am Ende wundert ihr euch als Händler, dass die Kunden dem Marktplatz den Rücken kehren und eure Sales rückläufig sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Kauft ihr eine Rolex in der Frittenbude?

Nein, wahrscheinlich nicht; ihr würdet eher zu einem gut situierten Juwelier gehen. Ich auch. Und genau dieses Image schafft euch eBay jetzt. Warum seid ihr dagegen?

Wenn ihr zu den Händlern gehört, die bisher wirklich gute Bilder ins Netz gestellt haben, dann verstehe ich euren Unmut. Ihr verliert eurer Alleinstellungsmerkmal (USP). Aber: Konntet ihr das überhaupt richtig entfalten? Hat das bisherige Format, in dem ihr euer Produkt präsentiert habt, eurem eigenen Image nicht eher geschadet? Und: Könntet ihr nicht mehr Sales generieren, wenn ihr eure Ware in einem passenden und professionellen Umfeld (Juwelier <-> Frittenbude) offeriert?

Händler, denen es bisher nicht möglich war, seriöse Produktbilder zu erstellen, erhalten nun Unterstützung von der Plattform. Das ist gut, denn dadurch verschwinden die ganzen Billigbilder. Endlich.

Damit ist zwar das Problem der häufig nicht fachmännisch gestalteten Artikeldetailseiten noch nicht gelöst und ihr seid auch noch nicht mobil optimiert, jedoch ist das schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Fazit: Win-Win für alle!

Der Kunde im Fokus

Bei allen Marktplätzen & Plattformen sollte im Grunde der Kunde im Fokus stehen und ihr solltet alles tun, damit der Konsument ein tolles Einkaufserlebnis hat. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus. Und auch eBay reagiert in meinen Augen sehr spät, fast zu spät.

Dem Kunden sollten die Produkte doch so präsentiert werden, dass er Lust bekommt, sie zu kaufen. Die Bilder müssen ansprechend sein und den Artikel so zeigen, wie er tatsächlich ist; die Artikeldetailseite sollte einfach, aber informativ gestaltet sein. Es darf keine Brüche in der Informationsgewinnung oder versteckte Hinweise geben. Wiederholungen sollten sich ausschließen.

eBay packt es an. Macht mit.

Ich verstehe euch nicht. eBay macht in letzter Zeit viele Dinge richtig. Produktkatalog, Browsepages, Productpages oder die Themenseiten. Warum immer diese Meckerei? Es gibt keinen relevanten Marktplatz, der euch als Händler so viel Freiheiten lässt!

Viele von euch fürchten ja eine Angleichung an einen anderen Marketplace. Schaut euch oben einmal die neuen Ansichten an. Mit der Funktion ‘Weitere Artikel wie dieser’ hat eBay in meinen Augen die Darstellung in den Suchergebnissen optimiert. Die Plattform stellt die einzelnen Suchergebnisse so dar, ohne dass die Vielfalt an Angeboten verloren geht.

Fazit

eBay unternimmt viel, um das Kauferlebnis für die Konsumenten nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören neben einem guten Produktkatalog und Produktdaten auch ansprechendes Bildmaterial. Dieses gewinnt das Unternehmen aus verschiedenen Quellen: eingekaufte Bildkataloge und auch Händlerbilder.

Die Rechteübergabe an den Plattformbetreiber stellt euch ohne Frage vor Herausforderungen. Diese sind aber lösbar.

Eigentlich solltet ihr die Neuerungen abfeiern. Eigentlich.

Tipp: Hier erklärt eBay euch wie ihr großartige Bilder machen könnt.

https://verkaeuferportal.ebay.de/bilderstandards-fuer-gute-artikelfotos