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Der Bundesfinanzhof hat gesprochen: Mit Kryptowährungen erzielte Gewinne sind steuerpflichtig

Auch wenn Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. im letzten Jahr kräftige Kursverluste erlitten haben, sitzen Anleger, die frühzeitig investiert haben, immer noch auf stattlichen Gewinnen. Einige von denen, die in Bitcoin zu Kursen von 100 Euro (oder vielleicht sogar noch weniger) investiert haben, konnten durch die starken Preissteigerungen zum Teil sechs- oder sogar siebenstellige Gewinne erzielen.

Wer dann Gewinne realisiert hat, dem stellt sich die Frage nach der richtigen Art und Weise der Versteuerung. Denn durch die noch recht neue Form der Geldanlage fehlten bislang relevante Erfahrungen und vieles bewegte sich noch im Graubereich.

Für mehr Klarheit hat jetzt mit dem Bundesfinanzhof (BFH) gesorgt, der in einem Gerichtsurteil zum einen entschieden hat, dass mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerpflichtig sind und zum anderen auch die Einkommensart, unter die sie fallen, geregelt hat.

BFH: Kryptogewinne unterliegen der Einkommenssteuer

Ausgelöst wurde die Entscheidung des BFH zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen durch einen Kläger, der in den Jahren 2014 bis 2016 in Zuge von mehreren Transaktionen Bitcoin im Gesamtwert von 22.585,96 Euro gekauft und in seiner Wallet gespeichert hat.

Nach dem zwischenzeitlichen Tausch seiner Bitcoin in andere Kryptowährungen und wieder zurück hat der Kläger die Bitcoin verkauft und für das Streitjahr 2017 einen Veräußerungsgewinn von ca. 3,4 Millionen Euro erzielt, die er auch ordnungsgemäß seinem Finanzamt gemeldet hat. Da durch die Tauschvorgänge im Veräußerungsjahr die Geschäfte innerhalb der Spekulationsfrist lagen, setzte das Finanzamt eine Einkommenssteuer in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro fest, gegen die der Kläger Einspruch erhoben hatte.

Kryptowährungen zählen als „andere Wirtschaftsgüter“ zu den Spekulationsobjekten

Nachdem der Kläger bereits vor dem Finanzgericht in Köln mit seiner Klage gescheitert war, entschieden nun auch die Richter am höchste deutsche Finanzgericht, dass das Finanzamt richtig gehandelt hat, da es sich bei „den vom Kläger gehandelten Currency Token“ im Wesentlichen um Spekulationsobjekte handele. Das BFH vertritt deshalb die Auffassung, dass virtuelle Währungen als andere Wirtschaftsgüter anzusehen seien.

Der Argumentation des Klägers, dass Kryptowährungen nicht greifbar sind und nur im digitalen Raum existieren und deshalb auch kein Wirtschaftsgut seien, folgten die Richter am BFH damit nicht. Denn Kryptowährungen haben einen Kurswert und können auf Handelsplattform ge- und verkauft werden. Deshalb zählen Gewinne aus Kryptogeschäften zu den privaten Veräußerungsgeschäften und werden der Einkommenssteuer unterworfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr betrage.

Strukturelles Vollzugsdefizit liegt nicht vor

Außerdem war der Kläger der Meinung, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen von den Finanzämtern nicht nachverfolgbar seien und deshalb die Einkommenssteuer darauf „nicht flächendeckend erhoben werden könne“.

Das dadurch vorhandene „strukturelle Vollzugsdefizit“, das der Kläger dem Finanzamt unterstellte, liegt nach Meinung des BFH deshalb auch nicht vor. Hier verweisen die Richter darauf, dass entgegen der Auffassung des Klägers „ein widersprüchliches, auf Ineffektivität angelegtes Recht nicht vorliege“. Eine „Gleichheit im Belastungserfolg“ ist deshalb „nicht prinzipiell verfehlt“.

Fazit: Kryptogewinne sind nach einjähriger Spekulationsfrist steuerfrei

Damit hat der BFH eine klare und wichtige Richtung bzgl. der Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptogeschäften vorgegeben, an denen sich die vielen noch offenen Verfahren zukünftig orientieren dürften. Und damit auch für mehr Klarheit bei Besitzern von Kryptowährungen gesorgt, die nun zumindest wissen, dass nach dem Ablaufen der einjährigen Spekulationsfrist eventuell erzielte Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte gelten und damit steuerfrei bleiben. Sofern nicht unterjährig zwischen verschiedenen Coins hin und her getauscht wird.

Werbebetrug nimmt zu – Händler sollten sich schützen

Laut einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Juniper Research sind mit dem Wachstum des digitalen Werbemarktes auch die Fälle von Werbebetrug angestiegen. Dadurch entstand weltweit ein Schaden von bis zu 68 Milliarden Dollar. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl damit um mehr als 15 % angestiegen.

Fake-Klicks blähen Erfolge auf

Juniper Research weist in seiner Studie daraufhin, dass gefälschte Klicks ein grosses Problem darstellen. Dies bläht den Erfolg einer Kampagne künstlich auf. So imitieren Bots echte Verbraucheraktivitäten. Da in der Abrechnungen allerdings kein Unterschied gemacht ob ein Bot oder ein echter Nutzer die Anzeige gesehen hat, muss der Werbekunde für die Werbung zahlen. Er ist das letzte Glied der Kette im Werbebetrug. Die Agenturen und Dienstleiter erhalten ihr Honorar auf jeden Fall – egal ob Anzeigen von Bots oder Menschen angeschaut oder geklickt worden sind.

Durch die Auswertung von meist oberflächlicher Daten bei geschalteter Werbung auf Facebook oder über Google erhalten digitale Werbetreibende nur oberflächliche Daten, wie z. B. die Anzahl der Klicks, die durch eine Marketingkampagne erzielt wurden. Auch Werbenetzwerke übernehmen meist einfach diese Zahlen. Dies gibt keinen Aufschluss darüber, ob diese Klicks von echten Nutzern stammen oder von Bots generiert werden.

Werbetrug hat viele Gesichter

Betrüger nutzen hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, um unrechtmäßige Gewinne aus der Werbung zu erzielen. So versteckt sich in mancher Anwendung Malware, welche ohne Wissen des Anwenders Klicks auf digitale Anzeigen generiert. Oder sie nutzen automatisierte Bots, um gefälschte Klicks zu generieren.

Die Liste der Betrugsarten ist lang und daher sind hier einige der am meisten genutzten:

  • Bösartige Bots – Bots sind eine der meist genutzten Arten, welche Betrüger nutzen um Klicks auf eine Anzeige oder Besuche auf einer Webseite vorzutäuschen.
  • Versteckte Werbung – Hierbei werden Anzeigen so platziert, dass sie für den Verbraucher nicht sichtbar sind. Dies zielt auf Werbenetzwerke ab, die basierend auf Impressions, sprich Aufrufen eines Werbebanners, und nicht auf Klicks bezahlen.
  • Gefälschte Geräte und Klickfarmen – Diese Art von Werbebetrug beinhaltet die Verwendung von Emulatoren und Gerätefarmen, um betrügerische Klicks zu generieren.
  • Install Hijacking & Click Injection – Bei diesem Betrug wird eine kompromittierte App verwendet. Diese generiert Klicks auf der gewünschten Anzeige oder Seite ohne dass der Anwender dies bemerkt.
  • Click Flooding – Dabei werden große Mengen an Klicks mit zufälligen Geräte-IDs generiert, in der Hoffnung, dass der Benutzer die Anwendung später installiert.
  • Click Hijacking – Hierfür werden Anzeigenklicks auf eine andere Anzeige umgeleitet. Dabei geht es um die Kompromittierung des Computers eines Benutzers, der Website eines Anzeigenherausgebers oder eines Proxy-Servers.
  • Gefälschte App-Installation – Klickfarmen zielen oft auf Anzeigen innerhalb von Anwendungen ab. Hier werden Apps tausende Mal heruntergeladen und installiert. Dies verringert die Effizienz von Werbekampagnen, die das Herunterladen von Anwendungen vorantreiben, da ein größerer Anteil der Downloads betrügerisch ist und nicht von Verbrauchern durchgeführt wird.
  • SDK-Spoofing/Traffic-Spoofing/Relay-Angriffe – Echt erscheinende Installationen werden mit Daten von echten Geräten übermittelt, obwohl es nie eine Installation gegeben hat, um das Budget eines Werbetreibenden zu verbrauchen.
  • Domain-Spoofing – Bei dieser Art wird ein Website-Name oder eine E-Mail-Domain gefälscht, um Benutzer zu täuschen.
  • Standortbetrug – Standortdaten werden gefälscht, um digitale Werbetreibende über den Standort des Verbrauchers zu täuschen.
  • Pixel Stuffing – Eine komplette Werbung wird innerhalb eines einzigen Pixelraums angezeigt und trotzdem der volle Betrag berechnet.
  • Ad Stacking – Mehrere Anzeigen werden übereinander gelegt, was zu Klicks auf den Anzeigen führt, welcher der Verbraucher nicht sieht. Werbetreibenden werden diese betrügerischen Impressionen dann in Rechnung gestellt.
  • Cookie Stuffing – Bei dieser Art von Betrug werden mehrere Affiliate-Cookies im Browser eines Benutzers abgelegt, um eine Provision zu erhalten.

Weltweites Ranking

Die 5 Länder, die am stärksten von Werbebetrug betroffen sind, welche in diesem Jahr 60 % der weltweiten Verluste ausmachen, sind:

  • USA
  • Japan
  • China
  • Süd-Korea
  • England

Und bei uns?

Im Gesamtbild mag Europa keinen hohen Anteil ausmachen. Dennoch ist die Fraud Rate hier in Deutschland nicht weniger gefährlich. In einem Beitrag für das Wirtschaftsmagazin Forbes ermittelte Fou „Average Fraud Rates“, dass in  Deutschland über 70 Prozent der Klick einer Anzeige von Bots stammen. Erschreckende Zahlen. Eine Barracuda-Studie zeigt zudem, dass Bots für zwei Drittel des Online-Traffics verantwortlich sind.

Im Beispiel einer Schweizer Werbeanzeige kann man das mal ganz schön sehen: Ein von Michael M. Maurantonio (Fraud Investigator) dokumentierter Fall zeigt bei einer Kampagne 23 Millionen Ad Impressions in einem Kampagnenmonat. Lediglich 1 Prozent der Klicks kamen von bestätigten und menschliche Nutzern. Weitere 4 Prozent kamen von vermutlich menschlichen Nutzern. 19 Prozent waren nicht zuzuordnen. Und 76 Prozent kamen von Bots.

Sicherlich ein krasser Einzelfall. Der Experte schätzt, dass etwa 10 Prozent der Online-Anzeigen in der Schweiz, Österreich und Deutschland an echte Nutzer ausgeliefert werden. Somit werden 90 Prozent des Budgets einer Kampagne mal eben verbrannt.

Was Werbetreibende und Händler tun sollten

Getreu dem Motto “Es ist nie zu spät” ist ein guter Schutz wichtig. In der Studie werden digitale Werbetreibende aufgefordert, strategische Partnerschaften mit Anbietern von Betrugserkennungs- und -vermeidungsdiensten einzugehen, die in der Lage sind, gefälschten Datenverkehr zu erkennen.

Effektive Ad Fraud Detection-Tools nutzen maschinelles Lernen, um natürliche von gefälschten Klicks zu unterscheiden. Ein Tool ist hier zum Beispiel ClickCease, welches diverse Unternehmen bei Google oder Facebook Ads einsetzen. Kostenmässig wird nach Clicks abgerechnet. Von 59 Dollar bis hinzu 250 Dollar im Monat sind hier einzuplanen. Für effektive Kampagne sind dies sicherlich überschaubare Zusatzkosten, die sich am Ende ausbezahlen, denn die Statistiken und Stichproben belegen, dass man ohne diese Tools eine Menge Geld verbrennt.

Gründungen: Get-quick-rich-Community wächst um 8,4%

Neben der positiven Meldung, dass Regelinsolvenzen runter gegangen sind, ist auch bei den Neugründungen ein Plus zu verzeichnen. Dies betrifft allerdings mehr Gründungen größerer Betriebe. Die Gründung von Kleinunternehmen wurden allerdings weniger.

So wurden im Jahr 2021 in Deutschland gut 126 900 größere Betriebe gegründet. Dies waren laut Statistische Bundesamt (Destatis) 8,4 % mehr als 2020, aber auch 3,5 % mehr Gründungen als 2019, dem Jahr vor der Corona-Krise.

Weniger Gründungen von Kleinunternehmen

Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im Jahr 2021 mit rund 132 000 unter dem Vorjahr (-2,8 %). Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 wurden sogar 19,5 % weniger kleinere Unternehmen gegründet. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg um 11,4 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 324 200.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2021 um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 704 900.

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen zurück 

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im Jahr 2021 mit rund 420 100 um 1,8 % niedriger als im Vorjahr. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 lag sie 14,8 % niedriger. Dieser Rückgang liegt laut Statistischem Bundesamt an den staatlichen Corona-Hilfen.

Bei größeren Betrieben gaben rund 87 200 im Jahr 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 1,3 % weniger als 2020 und 12,3 % weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank gegenüber 2020 um 5,5 % und um 25,2 % gegenüber 2019 auf rund 152 100. Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg im Vergleich zu 2020 um 1,3 % auf rund 180 900, lag aber noch 5,0 % unter dem Niveau im Vorkrisenjahr 2019.

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2021 mit rund 538 800 um 0,5 % unter dem Vorjahresniveau. Hierbei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Warum sind die Zahlen wichtig?

Die Zahlen zeigen, dass der Trend mehr zur GmbH und damit grösseren Gründung geht und professioneller gegründet wird. Gründe hierfür können sein, dass mehr Kapital vorhanden ist.

Der Rückgang der Nebengewerbe resultiert vielleicht daraus, daß kleine Gründer nicht mehr so risikobereit aufgrund Erfahrungen in der Pandemie und bleiben lieber in ihrem gesicherten Arbeitsverhältnis.