Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland nach vorläufigen Angaben im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber Dezember 2021 gesunken. Im Dezember noch waren sie gegenüber dem Vormonat um 18,0 % gestiegen. Durch diverse Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen in der Pandemie sind die Zahlen zeitweise deutlich zurück gegangen. Diese Sonderregeln gelten seit Mai 2021 nicht mehr .

Unternehmensinsolvenzen im Detail

So wurden in diesem Monat bei deutschen Amtsgerichten 1094 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,6 % mehr als im November 2020. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg damit seit September 2019 erstmals wieder an. Vor der Corona-Krise im November 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,6 % niedriger. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im November 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen liegen bei rund 0,5 Milliarden Euro. Im November 2020 lagen diese noch bei knapp 1,4 Milliarden Euro.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2021 im Baugewerbe mit 205 Fällen (November 2020: 162; +26,5 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 172 Verfahren (November 2020: 154; +11,7 %). Bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung) wurden 115 Insolvenzen gemeldet (November 2020: 122; -5,7 %).

Sonderregelungen durch Corona und Hochwasser

Zu beachten ist hier, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 waren es überwiegend überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie.

War die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021 zurück zu führen, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

Verbraucherinsolvenzen massiv angestiegen

Bei den Verbrauchern hingegen sind die Zahlen massiv angestiegen. Die Zahl der Insolvenz hat sich November 2021 mit +181,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Oktober 2020. Verbraucher können so schneller wirtschaftlich neu anfangen. Man geht davon aus, dass viele Verbraucher mit dem Antrag gewartet haben bis diese Regelung eingetreten ist. Gegenüber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.

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