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One Stop Shop 2021 – Was ändert sich für den E-Commerce und wer sollte sich zum OSS anmelden?

Für Onlinehändler ergeben sich ab dem 01. Juli 2020 aus umsatzsteuerlicher Sicht zahlreiche Veränderungen, die von einer erheblichen Aufwertung des Bestimmungslandprinzips, dem Wegfall der bislang geltenden mitgliedslandspezifischen Lieferschwellen bis hin zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung, dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren), reichen.

Die Einführung des OSS-Besteuerungsverfahrens soll die Abgabe der Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich erleichtern.

Jens Lindner von AMZPro ist aufgefallen, dass aus Händlersicht noch Klärungsbedarf besteht und hat Christian Deák zum Gespräch auf seinem Youtube-Channel eingeladen.

  • Welchen Einfluss haben die wegfallenden Lieferschwellen für Amazon FBA Händler?
  • Was ändert sich an der Umsatzsteuer?
  • Was muss nun aktiv getan werden?
  • Worauf kommt es bei einem guten Steuerberater für Amazon FBA Händler an?

Beschäftigt dich dieses Thema ebenfalls? Im Interview zwischen Jens und Christian werden diese Fragen und vieles mehr verständlich und simpel erklärt.

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Webinar mit Taxdoo: One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkäufe 2021 – am 12. Mai 2021 von 13-15 Uhr

Die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU-Onlinehandel

Europa steht vor einer der größten Umsatzsteuerreformen für den grenzüberschreitenden Online-Handel: Wegfall der nationalen Lieferschwellen für den Versandhandel, Einführung einer europaweiten Lieferschwelle und Meldung grenzüberschreitender Fernverkäufe über das One-Stop-Shop-Verfahren ab dem 1. Juli 2021. Der Vertrieb von Produkten über Online-Shops oder elektronische Marktplätze bietet Online-Händlern den Vorteil großer Reichweite. Sobald der Vertrieb der Produkte grenzüberschreitend erfolgt, sind umfangreiche umsatzsteuerrechtliche Regelungen zu beachten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Die bisher gültigen Regelungen werden zum 01.07.2021 europaweit gänzlich reformiert, sodass sich spätestens jetzt jeder Online-Händler mit den Änderungen der grundlegenden Prozesse der europaweiten Umsatzsteuer-Compliance befassen muss. In unserem Webinar am 12. Mai 2021 von 13-15 Uhr informieren Euch die Experten von Taxdoo über die rechtlichen Änderungen und die praktischen Auswirkungen auf Eure Compliance-Prozesse.

Was erwartet Euch?

Ihr erhaltet im Webinar einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fragen:

  • Welche Auswirkung hat der Wegfall der nationalen Lieferschwellen aller EU-Staaten?
  • Was ist der One-Stop-Shop und für wen bringt er tatsächlich eine Vereinfachung?
  • Was kann über den One-Stop-Shop gemeldet werden und was nicht?
  • Wann ist weiterhin eine lokale Registrierung notwendig?
  • Wie kann ich mich für den One-Stop-Shop registrieren und welche Erklärungspflichten gibt es im One-Stop-Shop-Verfahren?

Das Webinar beleuchtet auch die Fallstricke, die sich aufgrund der neuen Regelungen und der Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen ergeben. Die Gesetzesänderung ist für Euch als Online-Händler komplex und wird zu erhöhten Compliance-Anforderungen führen. Seid auf den 1. Juli 2021 gut vorbereitet!

Referenten

Dr. Moritz Lukas, Vice President Sales und Prokurist Taxdoo GmbH Anna-Katharina Heidbüchel, Steuerberaterin, Senior Manager Knowledge Taxdoo GmbH Taxdoo ist die Plattform für automatisierte und sichere Umsatzsteuer-Prozesse und bildet für die führenden Online-Händler in Europa neben der Abwicklung der laufenden EU-weiten Umsatzsteuer-Compliance, Intrastat und Finanzbuchhaltung noch zahlreiche weitere Compliance-Services über eine einzigartige Plattform ab. Klingt interessant und kommt genau richtig? Sei am 12.5.21 um 13 Uhr beim „Webinar mit Taxdoo: One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkäufe 2021“ dabei!

Präsentation aus dem Workshop: 2021-05-12_BVOH-OSS

 

Dein Zugang zum Workshop

BVOH Mitglieder bekommen den Teilnahmelink per Newsletter-Mailing. Du möchtest teilnehmen und bist noch kein Mitglied des BVOH? Dann sende jetzt eine E-Mail an Cindy Mattern & erhalte Deinen Zugang! Ergänze folgende Angaben: E-Mail-Adresse: Vorname: Nachname: Unternehmen:

BVOH – Wer wir sind:

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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