Dass Urheberrechtsverletzungen teuer werden können, wissen die meisten. Aber wie schaut es in einem konkreten Fall aus? Und zwar dann, wenn ein Produktbild, welches von einem professionellen Fotografen erstellt worden ist, geklaut wird? Damit hat sich das OLG Hamburg auseinandersetzen müssen, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr.

8.000 Euro gehen klar

Die Richter waren der Meinung, dass ein Streitwert für ein professionelles durch einen Fotografen gemachtes Produktbild in Ordnung geht.

“Nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze hat das Landgericht im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren im Ergebnis zutreffend im Ausgangspunkt einen Streitwert von 8.000,- € pro Foto angesetzt. Der Bundesgerichtshof hat bei einer gewerblichen Nutzung eines einfachen Fotos ohne kompositorische Inszenierung, wie es ohne Weiteres im Wege eines Schnappschusses hätte erstellt werden können, im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG einen Unterlassungswert in Höhe von 6.000,- € in der Hauptsache für nicht zu beanstanden angesehen (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 29 – Foto eines Sportwagens)”, so der Urteilstext.

Aus 8k werden 4k Euro

Der Streitwert dient als Grundlage zur Berechnung der Prozesskosten. Als Prozesskosten werden alle Kosten eines Verfahrens, also die eigenen und fremden, beziffert. Auf Seiten wie z. B. https://www.rvg-rechner.de/ könnt ihr euch diese kostenlos ausrechnen lassen. Das macht sehr viel Sinn, denn vor jedem Verfahren sollte euch euer Kostenrisiko klar sein.

So, und aus einem Streitwert von 8.000 Euro entstehen erstinstanzlich Kosten in Höhe von 4.083 Euro. Diese können geringfügig abweichen, je nachdem, welche Schritte ihr gegangen seid.

Ein geklautes Bild hat den Verfahrensgegner also einmal ganz smarte 4.000 € gekostet. Gelohnt hat sich das sicherlich nicht.  Das gesamte Verfahren hatte einen Streitwert von 108.000 Euro. Es wurden mehrere Bilder geklaut. Ohne das Streitwertverfahren waren das 19.468,22 Euro, die zu zahlen waren. Wer auch immer der Beklagten geraten hat zu streiten …