Und so macht es Amazon UK, wenn es Verstöße gegen das ‘Tax Law’ gibt.

Wenn ein Amazon-Händler nicht die steuerrechtlichen Anforderungen in England erfüllt und die englische Steuerbehörde an Amazon die Meldung macht, erhält der Merchant eine ultimative Aufforderung vom Marktplatz-Betreiber. Diese Nachricht ist jetzt im britischem Amazon Sellerforum aufgetaucht.

You may no longer sell on Amazon.co.uk

Hello,

We received a notice from the UK tax authority, Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC), indicating that you do not currently meet VAT requirements in the UK. Sellers on Amazon must comply with all applicable laws and regulations.

As a result, you may no longer sell on Amazon.co.uk and you are no longer allowed to use our Fulfillment by Amazon (FBA) service in connection with Amazon.co.uk.
Please ship any open orders and submit a request to remove any FBA inventory from our fulfillment centers in the UK (https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/200280650). If you do not submit this request within the next 30 days, we may dispose of your inventory.

Additionally, you may no longer offer to ship items into the UK on any of Amazon’s European marketplaces. You may also no longer use our FBA service to ship items into the UK. Your shipping options have been restricted accordingly.

If you have funds in your Selling on Amazon payment account, they will be available after any amounts for A-to-z claims or charge-backs on your orders have been deducted. This usually takes about 90 days, but funds may be held longer by Amazon Payments Europe S.C.A.

Please contact HMRC at onlineselling.compliance@hmrc.gsi.gov.uk to resolve your VAT status. Your HMRC Case Reference number is CFSS-2581541 and you should quote this reference number in all correspondence with HMRC. Once HMRC informs us that their notice has been withdrawn, we may allow you to sell on Amazon.co.uk again. Visit our help page for more information (https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/202163000).

To learn more about UK VAT obligations for overseas sellers, visit the UK Government website (https://www.gov.uk/…/vat-overseas-businesses-using-an-onlin…).
For information on tax advisory firms with discounted rates for Amazon sellers, visit our VAT Resources help page (https://services.amazon.co.uk/…/fulfilme…/vat-resources.html).

Sincerely,

Amazon Services Europe

Ach wäre das schön, …

wenn wir in Deutschland aber auch nur ansatzweise so weit wären. Die UK Regelung hat noch Lücken, aber es ist ein Anfang. Ich bin gespannt ab wann wir hier in Deutschland oder in der EU mit einer annähernd konsequenten Verfahrensweise rechnen dürfen.

5 Gedanken zu „Und so macht es Amazon UK, wenn es Verstöße gegen das ‘Tax Law’ gibt.

  1. Frank

    Halbwegs sinnlos.
    Es gibt in den UK einen spezialisierten “Agenten”, der fuer die Chinesen die Registrierungen vornimmt – von seiner Adresse aus wurden zig-tausende (chinesische) Firmen angemeldet. Diese Adresse ist leicht herauszubekommen.
    Und das Verfahren ist einfach – die Firmen werden angemeldet, bekommen eine GB VAT#, verkaufen Europa-weit mit dieser VAT#, nach ein paar Monaten wird die Geschaeftstaetigkeit eingestellt. Steuern werden nie gezahlt. Neue Firma – neues Glueck.
    Ganz pfiffige Firmen etablieren eine VAT#-Rochade – in Frankreich wird eine GB VAT# verwendet, in Deutschland eine FR VAT# und in den UK eine DE VAT#. Mangels Datenaustausch koennen dann (vermutlich) geringe Umsaetze angegeben werden, ohne dass die Registrierungen widerrufen werden.

    Uebrigens sollte man nicht nr auf die Chinesen schimpfen – die Amerikaner koennen das genausogut. Meist uebrigens mit chinesisch-klingenden Namen.

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  2. Bernd Glückert

    Nein, es wäre nicht schön, den britischen Schnellschuss nachzuahmen, nachdem jetzt bereits bekannt ist, dass das britische Verfahren so löchrig ist, dass es zu hauf umgangen wird.

    Sinnvoll ist es, auf den britischen Erfahrungen aufbauend ein besseres System zu entwickeln.

    Ergänzend muss gesagt werden, dass es keinesfalls ein typisches Amazon-Problem ist, sondern genauso auf ebay und anderen Handelsplattformen anzutreffen ist.

    Es fällt auch schwer, Grossbritannien als Vorreiter der Steuerehrlichkeit zu sehen, denn UK hat den europäischen Markt viele Jahre betrogen indem Textilien zum Teil unterhalb des Rohmaterialwerts und dann noch als steuerbefreite Kinderbekleidung über England in die EU gelangt sind. Jahrelange Interventionen der EU und deren Mitgliedsstaaten sind der britischen Eigennutzoptimierung zum Opfer gefallen.

    Die britischen Finanzbehörden, genauer gesagt das Chartered Institute of Taxation (CIOT), haben diese “Market Place Tax Law” selber als weitgehend unwirksam beschrieben (Zitat “Das HMRC macht ein Katz und Maus-Spiel”), denn die Händler sind flexibel genug, den Regelungslücken auszuweichen (falsche USt-Id, Accountwechsel, …). Die EU-Betrugsbehörde OLAF hat diese Wirkungslosiggkeit ebenfalls bestätigt. Die Reaktionszeit des Verfahrens liegt bei ca. 5 Monaten, also gehen Händler hin und öffnen neue Konten und haben wieder 5 Monate Zeit.

    Für die Presse ein cooler Move, unterm Strich aber nix als heisse Luft.

    Ich schliesse mich ausdrücklich NICHT der Meinung an, dass man das Problem der Steuerhinterziehung mit dieser Art der Symbolpolitik angehen sollte. Scheinhandlungen verlängern nur den Zeitraum, bis ein angemessenes und wirksames Verfahren entwickelt, beschlossen und umgesetzt werden kann.

    Neue Regelungen dürfen weder diese Reaktionszeiten aufweisen, noch dazu führen, dass auf andere EU-Staaten ausgewichen wird; ebenso müssen die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, diese erheblichen Zusatz-Aufgaben wahrzunehmen. Die aktuell verfolgte Zielsetzung des One-Stop-Shops ist schon im ersten Schritt kaum umsetzbar.

    Hier Infos zum Status-Quo: http://blog.taxdoo.com/umsatzsteuerreform-eu-auswirkungen-onlinehandel/

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